…führte zum Erlöschen der Abgabenschuld. Aufgrund der Akzessorietät der Haftung gem. § 9a BAO war daher der Bescheid vom 25.11.2016, mit dem der Bf. zur Haftung herangezogen wurde, aufzuheben. Dadurch war auf die Vorbringen in der Beschwerde und im Vorlageantrag hinsichtlich der de-facto…
…im Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen. Bei der Erledigung eines Rechtsmittels gegen einen Haftungsbescheid ist, dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend, einer seit der Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetretenen Verminderung der Haftungsschuld und damit einer geänderten Sachlage durch Anpassung der Höhe der Haftungsschuld Rechnung zu…
…BAO (keine Akzessorietät der Haftung: vgl. VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049, und die darauf gestützte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Im Juni 2018 hat die GmbH Löhne ausbezahlt (wie aus den von vorgelegten Bankunterlagen hervorgeht; siehe Punkt 3 des Schreibens der bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft…
…der Dienstgeberbeitrag 08/2010 in Höhe von 182,58 € sowie der Dienstgeberbeitrag 09/2010 in Höhe von 179,86 €. Dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend verringert sich somit die Haftungsschuld von 50.475,88 € um den Betrag von 768,82 €…
…Abgabenkonto der Primärschuldnerin die Sachlage insofern verändert hat, als die Umsatzsteuer 11/2010 lediglich in Höhe von 411,78 € aushaftet (in Haftung gezogen wurde ein Betrag in Höhe von 491,06 €). Dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend verringert sich somit die Haftungsschuld…
…gewesen. Da der Bf. erst mit ***7*** 2oo9 Geschäftsführer der **XY*** GmbH geworden sei, treffe ihn für die Abgabenansprüche vor diesem Zeitpunkt jedenfalls kein Verschulden. Zu guter Letzt bestehe der Gedanke der Akzessorietät der Haftung (Ritz BAO6, § 7 Rz 10). Die Haftung könne also nur…
…genannten Höhe unberichtigt aus. Die von den anderen Haftungspflichtigen geleisteten und am Abgabenkonto verbuchten Zahlungen waren aufgrund der Akzessorietät der Haftung nach § 9 BAO (am Abgabenkonto der Primärschuldnerin) jedenfalls zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführerin kann für dadurch getilgte Rückstände nicht mehr zur Haftung herangezogen werden (vgl…
…Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen die zugrundeliegenden Abgabenbescheid eingeräumt. Sollte der Bf. mit seinen gemäß § 248 BAO eingebrachten Beschwerden gegen die zugrundeliegenden Abgabenbescheide in der Folge erfolgreich sein, so würde aufgrund der Akzessorietät der…
…Abgabenkonto im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde nunmehr geringere Beträge aushafteten, und zwar in Bezug auf Umsatzsteuer 9 und 10/2014 sowie Lohnsteuer 10/2014, war aufgrund der Akzessorietät der Haftung die im Zeitpunkt der Entscheidung geringere Abgabenschuld als Haftungsbetrag anzusetzen. Der gegenständlichen Beschwerde…
…Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits entstanden ist und andererseits noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren…
…und aufgrund der Akzessorietät der Haftung zur Folge habe, dass entgegen dem Normzweck des § 271 BAO „die gleiche Rechtsfrage nebeneinander in zwei Verfahren erörtert" werden müsse. 1.6. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.8.2016 gab das Finanzamt der Beschwerde im Wesentlichen mit der Begründung keine…
…Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter…
…rechtskräftig bestätigt. Soweit der Bf. ausführt, dass durch die Zahlung der 20 %igen Quote die restliche Abgabenschuldigkeiten zur Gänze getilgt und daher abzuschreiben gewesen wären, durch die völlige Befriedigung des Ausgleichs zufolge Akzessorietät der Haftungsschuld von der Abgabenschuld für eine Haftungsinanspruchnahme kein Raum mehr sei…
…gegen einen Haftungsbescheid ist, dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend, einer seit der Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetretenen Verminderung der Haftungsschuld und damit einer geänderten Sachlage durch Anpassung der Höhe der Haftungsschuld Rechnung zu tragen. Gegenständlich wurden Gutschriften aus den Veranlagungen der Körperschaftsteuer 2012…
…Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits entstanden ist und andererseits noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren…
…Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits entstanden ist und andererseits noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren…
…der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits entstanden ist und andererseits noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Laut Abgabenkonto haften die im angefochtenen Bescheid dargestellten Abgabenbeträge noch unberichtigt aus, sodass diese Voraussetzung einer Haftung…
…2009/15/0013). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld einerseits…
…Entscheidung in der Sache durch das Bundesfinanzgericht entrichtet wurde. Aus dem Abgabenkonto ist zu ersehen, dass von der Umsatzsteuer 2006 in Höhe von € 3.111,56 nur mehr ein Betrag von € 1.340,53 aufscheint, sodass wegen Akzessorietät der Haftung bei der Entscheidung…
…Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung unter…