…Übrigen (Bestätigung der Wiederaufnahme) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zum Verfahrensablauf wird auf den erwähnten Bescheid des unabhängigen Finanzsenats und das erwähnte Erkenntnis des VwGH verwiesen. Bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 steht die Steuerpflicht eines Stipendiums der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Streit…
…13/0060 die Einkommensteuerpflicht für ein Stipendium im Rahmen des Doktorandenprogramms der Österreichischen Akademie der Wissenschaften verneint. Da die Abgabepflichtige das gleiche Stipendium bezogen habe, werde beantragt, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit Null festzusetzen. Mit Bescheid vom 07.05.2015 wurde der Aufhebungsantrag abgewiesen…
…dar. 4. Am 3. Dezember 2015 stellte der Abgabepflichtige fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht. Das Finanzamt verkenne, dass im vorliegenden Fall keine Mitarbeit an einem Forschungsprojekt des Förderers (Österreichische Akademie der Wissenschaften) vorliege, sondern das Stipendium de facto ausschließlich…
…Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 genannten Zwecke sind: 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; 2. durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; 3 . die Österreichische Akademie der Wissenschaften…
…Daran ändert der Umstand nichts, dass für die Zeit einer solchen Freistellung die - wie die belangte Behörde der Sache nach zutreffend erkannt hat - ‚Unterhaltslast‘ für einen solchen Universitätslehrer nicht vom universitären Dienstgeber, sondern von einem Dritten (hier: der Akademie der Wissenschaften) in Form eines Forschungsstipendiums…
…dass der gemeine Wert aus dem erzielten Kaufpreis ableitbar sei. Im Sachverhalt ging es um die Erbschaft einer Schallplattensammlung. Schon zu Lebzeiten des Erblassers wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein Gutachten über den Wert der Sammlung mit 2,929.000,00 S erstattet…
…dass der gemeine Wert aus dem erzielten Kaufpreis ableitbar sei. Im Sachverhalt ging es um die Erbschaft einer Schallplattensammlung. Schon zu Lebzeiten des Erblassers wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein Gutachten über den Wert der Sammlung mit 2,929.000,00 S erstattet…
…dass der gemeine Wert aus dem erzielten Kaufpreis ableitbar sei. Im Sachverhalt ging es um die Erbschaft einer Schallplattensammlung. Schon zu Lebzeiten des Erblassers wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein Gutachten über den Wert der Sammlung mit 2,929.000,00 S erstattet…
…dass der gemeine Wert aus dem erzielten Kaufpreis ableitbar sei. Im Sachverhalt ging es um die Erbschaft einer Schallplattensammlung. Schon zu Lebzeiten des Erblassers wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein Gutachten über den Wert der Sammlung mit 2,929.000,00 S erstattet…
…Akademie der Wissenschaften sowie dieser entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht; 4. juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft…
…Der C-Club (Freizeit-Faschingsverein) gehört zu keiner der in § 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs. 4 EStG 1988 angeführten Einrichtungen (Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste Forschungsförderungsfonds, Akademie der Wissenschaften etc.). 3. Da der C-Club (Freizeit-Faschingsverein) im Jahr 2015…
…Gegen die Beurteilung als Liebhaberei führt der Bf. an seine an der Akademie der Wissenschaften nach Beendigung der aktiven Laufbahn als Universitätsproffessor fortgesetzte Forschungstätigkeit sei notwendig, weil das erreichte Spitzenniveau bei schnellem Ausscheiden gefährdet wäre, wobei die Akdamie der Wissenschaften aus finanziellen Nöten heraus keine…
…wissenschaftlichen Forschung und der durch dasselbe Gesetz errichtete Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft; Gemeinnützige und gewinnlose Forschungsstiftungen (siehe EStR 2000 Rz 1332b); die Österreichische Akademie der Wissenschaften. Begünstigte Einrichtungen nach § 4a Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 (mit Bescheid festgestellt und in der…
…entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gleichzuhalten; | 3. | die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie dieser entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat…
…Amtshilfe besteht; 3. die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie dieser entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht; Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 2 genannten Zwecke sind nach §…
…Akademie der Wissenschaften sowie dieser entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht; (Z) 4. juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft…
…in der Bf. zuständig für das Produktmanagement, den Vertrieb und die Verwaltung. QQ Er sei technischer Physiker mit noch nicht vollständig abgeschlossenem Studium. De facto sei er aber vollwertiger Entwicklungsingenieur. Er habe Vorerfahrung beim Amt für Eich- und Vermessungswesen und in der Akademie der Wissenschaften…
…58). 5.) Im Jahr 05 wurde dem Bf für sein Dissertationsvorhaben „Thema“ am Institut für I, der Universität ABC ein DOC-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für die Dauer von 36 Monaten gewährt. Die Höhe des Stipendiums beträgt 35.000 € brutto pro Jahr…
…der sachlichen Einkommensteuerpflicht unterworfen (VwGH 7.5.1979, 3513/78 und vgl. auch Doralt/Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG 17 , § 2 Tz 5). Immer mehr Institutionen (wie etwa die Österreichische Akademie der Wissenschaften, Universitäten, Fonds und Stiftungen) haben zum Ziel, die Wissenschaft…
…5. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von - Forschungsaufgaben oder - der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste…