…Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Das Adressfeld gehört zum Bescheidspruch (Ritz/Koran, Bundesabgabenordnung, 7. Auflage, § 93, Rz 6). III. Erwägungen Im Adressfeld des angefochtenen Haftungsbescheides ist die Bf angeführt. Im Bescheidspruch wird aber auch GF als Abzugsverpflichteter zur Haftung für die Kapitalertragsteuer herangezogen…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. betreffend die Beschwerde des Dr. Bf., Adresse, vom 26.01.2018 gegen die Mitteilung der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 22.01.2018, über den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe ab 1. Juni 2017 beschlossen: Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse-Bf, Deutschland, vertreten durch das Vorstandsmitglied V, vertreten durch die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft, Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, über die gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1…
…werden soll (vgl den hg Beschluss vom 19. September 2007, 2007/13/0070)." Der verfahrensgegenständliche Haftungsbescheid des Finanzamtes X vom 24. März 2014 erging demnach - korrekt adressiert - zu Recht an den Masseverwalter im Insolverzverfahren BB, Herrn Dr. AA. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit…
…2016, Zl. MA 31 - Zahl3, erledigt worden. c) Der mit 24.06.2016 datierte (Vorlage)Antrag der WEG Wohnungseigentümerin u.a. (Liegenschaft Adresse, 1040 Wien, EZ EZ des Grundbuches der Katastralgemeinde 01011 Wieden) gegen die Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 25.05.2016, Zl. MA…
…4*** sei nie dabei gewesen. Fernmündlich kann ***3*** unter der Nummer ***20*** erreicht werden. Dessen Email-Adresse lautet: ***21***. Die für das Programm "Gewinn nach Plan" notwendigen Unternehmensdaten sind von dem von ihnen beauftragten Steuerbüro direkt an ***3*** übermittelt worden, der danach mit diesen Basis…
…Befehls- und Zwangsgewalt liegt dann vor, wenn ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen einen individuell bestimmten Adressaten einen Befehl erteilt oder Zwang ausübt und damit unmittelbar - das heißt ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreift. Das ist im Allgemeinen dann der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Birgitt Koran in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Dezember 2020 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 vom 24. November 2020, Zahl: MA67…
…Schärf-Platz 2, vom 21.12.2017, mit welchen von A B, Adresse, Familienbeihilfe (€ 1.554,60) und Kinderabsetzbetrag (€ 525,60) für die im Jänner 1997 geborene C B für den Zeitraum Dezember 2016 bis August 2017 gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967…
…9.2018 legte der Sohn B C-D unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer Y Beschwerde ein und führte aus: Finanzamt 03 Familienbeihilfe B C- D [Adresse] SV-Nr.: Y Beschwerde gegen den Bescheid „Rückforderung der FB" vom 25.09.2018 Sehr geehrtes Finanzamt, ich möchte hiermit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn G., Adresse, wegen Verletzung der Auskunftspflicht gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBI. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung über die Beschwerde…
Die Tat schädigte in erheblichem Maße das Interesse an der raschen Ermittlung der im Verdacht einer Verkürzung bzw. Hinterziehung der Parkometerabgabe stehenden Person, wurde doch im vorliegenden Fall keine inhaltliche Auskunft erteilt und die Strafverfolgung des Lenkers (hier einer natürlichen Person) eines Fahrzeuges, mit dem…
…November 2013, ErfNr*** in eingescannter Form vorgelegt. Der mit "Zurückweisungbescheid" bezeichnete Bescheid enthält ein Adressfeld mit folgendem Inhalt: "Herrn STEUERBERATER STRASSE ORT " Der Spruch lautet: "Ihre Berufung vom 21. August 2013 betreffend/gegen den Bescheid vom 23.07.2013 wird gemäß § 273 Absatz 1 Bundesabgabenordnung…
…ein, ist dieses Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen. Die Bf. ist, da sie nicht Adressatin der von ihr bekämpften Beschlagnahmeanordnung ist, mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, den verfahrensgegenständlichen Bescheid mit Beschwerde anzufechten. Da im vorliegenden Fall das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde die eingebrachte Beschwerde nicht zurückgewiesen hat…
…Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. VwGH vom 30.01.2013, 2012/13/0027). Bezüglich einer Miteigentümergemeinschaft kommen als Adressierung eines Feststellungsbescheides etwa in Betracht "An die Gemeinschaft der Miteigentümer der Liegenschaft . . ." (wenn die Miteigentümer im Spruch namentlich genannt sind…
…xx.xx.xxxx, wohnhaft in YY, Weißrussland, überlassen hatte. Ein an diese Adresse gerichtetes Schreiben konnte nicht zugestellt werden und wurde mit dem postalischen Vermerk „unbekannt“ retourniert. Dem Bf. wurde vorgehalten, dass er die Auskunft nach dieser Aktenlage verspätet und unrichtig erteilt hatte. Das Ergebnis…
…2003/18/0034, 28.7.2006, 2004/08/0045) und dass es an die zuständige Behörde gerichtet (VwGH 23.10.1986, 86/02/0135) und richtig adressiert ( VwGH 29.5.1985, 84/13/0079; 22.3.1995, 94/12/0313) ist. Die Beförderung der Sendung…
…der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenüber der namhaft gemachte verantwortliche Beauftragte in rechtswirksamer Weise als Adressat der Verwaltungsstrafnorm an die Stelle des Unternehmensinhabers. Es muß bei der Behörde spätestens während des…
…verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenüber der namhaft gemachte verantwortliche Beauftragte in rechtswirksamer Weise als Adressat der Verwaltungsstrafnorm an die Stelle des zur Vertretung nach außen Berufenen. Es muß bei der Behörde spätestens…
…Klarstellungen durch den Antragsteller bzw. den Adressaten des Unternehmensverbundes ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Eine Kopie des ausgefüllten Umwidmungsantrages wurde der Beschwerdebegründung beigelegt. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung argumentierte das Finanzamt Österreich damit, dass die Möglichkeit der Umwidmung der beihilfenwidrig ausgezahlten Förderungen im Sinne der Obergrenzenrichtlinien (BGBl…