…wären die Zahlungen aufgrund der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht absetzbar. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und auch nach herrschender Lehre in erster Linie durch dessen Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich damit einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei den Geschäftsführereinkünften…
…darf die Abgabenbehörde in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht abweichen. Die steuerrechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes, nämlich im konkreten Fall die Entscheidung darüber, ob die Prozesskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, obliegt dessen ungeachtet natürlich weiterhin der mit der Vollziehung der Abgabengesetze betrauten Abgabenbehörde, hier dem BFG. (vgl…
…Weg eingebrachten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerinnenveranlagung für das Jahr 2009 (unter anderem) Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.153,12 Euro als „Fortbildungskosten“ zum Abzug als Werbungskosten beantragt. Über Ersuchen des Finanzamtes legte sie dazu zwei Rechnungen einer Firma „XY NLP International“ vor. Zum…
…nur in den persönlichen Beziehungen bzw. im Verwandtschaftsverhältnis zum damaligen Alleingesellschafter seines Dienstgebers gesehen werden. Die gegenständlichen Zahlungen sind der Privatsphäre zuzuordnen und sind daher einem Abzug als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit nicht zugänglich." 3. Dagegen wurde von der steuerlichen Vertretung…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Werbungskosten dar (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184). Darüber hinaus ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit der beantragten Druckwerke im Einzelnen darzutun. Mangelt es an der Offenlegung, ist den Aufwendungen der Abzug als Werbungskosten zur Gänze zu versagen…
…Geschäftsfreunden" berechtigen selbst dann, wenn diese durch den Beruf eines Steuerpflichtigen bedingt sind und auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, nicht zum Abzug als Werbungskosten und zur Minderung von Einkünften. Daraus folgt für den streitgegenständlichen Fall, dass selbst wenn die vom Bf. streitgegenständlich geltend gemachten Aufwendungen…
…sich ein Abzug als Werbungskosten schon im Grunde der Bestimmungen der §§ 16 Abs. 1 und 20 Abs. 1 EStG 1988. Werden jedoch Aufwendungen getätigt, um das unbebaute/bebaute Grundstück zu veräußern, sind die Aufwendungen diesem Vorgang zuzuordnen und nur insoweit steuerlich beachtlich, als die Veräußerung…
…Wenn es dabei die von der Dienstgeberin des Bf. abgegoltenen Kilometerzahlen heranzieht und (nur) die Differenz der Kostenersätze der Dienstgeberin zum amtlichen Kilometergeld zum Abzug als Werbungskosten zulässt, so stößt diese – nachvollziehbare und plausible - Schätzung seitens des BFG auf keine Bedenken. Dem Begehren des Bf…
…Kursverlustes abzuwenden, betrifft die steuerlich nicht relevante Sphäre. Erst ein danach allenfalls darüber hinausgehender Restbetrag der Optionsprämie kann - als zur Vermeidung höherer zukünftiger Zinsen geleistet - zum Abzug als Werbungskosten in Betracht kommen. Die dargestellte Rechtansicht des VwGH ist im fortgesetzten Verfahren bindend (§ 63 Abs. 1…
…unseres Erachtens Zahlungen iZm einer Wertänderung der Liegenschaft vorliegen, bliebe dem Absiedelungszuschuss auch aus folgenden Gründen der Abzug als (vorweggenommene) Werbungskosten versagt: Zutreffend ist, dass Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus…
…keinerlei Aktivitäten in Richtung Klärung dieser essentiellen Grundfrage, was nun mündlich vereinbart war, setzte, war schon aus diesem Grund den begehrten Aufwendungen der Abzug als Werbungskosten zu versagen. Wie der Bf. selbst in der mündlichen Verhandlung einbekannte, hätte er für die Beibringung der entsprechenden Grundlagen…
…ihrer Natur nach der Befriedigung privater Bedürfnisse dienten, ausschließlich oder nahezu ausschließlich (und nicht bloß überwiegend) beruflich genutzt würden, komme ausnahmsweise ein Abzug als Werbungskosten in Betracht. Lasse sich eine klare Abgrenzung zwischen beruflichen und privaten Aufwendungen nicht vornehmen, sei der gesamte Aufwand nicht abzugsfähig.…
…eines Steuerpflichtigen bedingt ist, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördert, berechtigt daher nicht zum Abzug als Werbungskosten und Minderung von Einkünften. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt dem entsprechend in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Aufwendungen für Weinflaschen "wem gegenüber auch immer sie verschenkt werden", jedenfalls Repräsentationsaufwendungen im…
…welcher gegen die Anerkennung der Coachingkosten als Werbungskosten spricht, ist, dass die Zahlung aus Sicht des Gerichtes nicht nachgewiesen wurde und auch nicht im Sinne des § 138 BAO glaubhaft dargelegt werden konnte. Es scheitert hier somit bereits an der Grundvoraussetzung für den Abzug als Werbungskosten…
…Werbungskostencharakter der Bürgschaftszahlung unschädlich sei. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab und führte in rechtlicher Hinsicht dazu wörtlich Nachstehendes aus: "[..] Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnisveranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten…
…Ernährung, bürgerliche Kleidung, Wohnung und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfs (Brille, Prothese etc.). Derartige Aufwendungen sind von vornherein vom Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten ausgeschlossen. Steuerliche Berücksichtigung nach § 16 Abs.1 Z 7 EStG 1988 können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solche Kleidung…
…Das Finanzamt begründete die abweisende Beschwerdevorentscheidung damit, dass die Rechtsanwaltskammerumlage vom Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung als Werbungskosten berücksichtigt und somit vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Gehalt abgezogen worden sei. Ein nochmaliger Abzug im Rahmen des Veranlagungs- bzw. Beschwerdeverfahrens würde zu einer doppelten und…
…handelt sich daher bei dem Hochschullehrgang „Kunsttherapie und Pädagogik“ um eine begünstige Bildungsmaßnahme. Ein Abzug als Werbungskosten ist demnach möglich. Bei dem Seminar „Entspannungstechniken und Mentaltraining“ und dem Kurs „Glück macht Schule“ hingegen handelt es überwiegend um Persönlichkeitsentwicklung der Beschwerdeführerin. Im Übrigen wird darauf hingewiesen…
…den Kosten für Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt, sondern auch den Kosten für Reisen, die zusätzlich zu einem ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlassten Reiseabschnitt einen…
…Werbungskosten in Höhe von 132,00 € berücksichtigt wurde. Zur Begründung wurde nach Darlegung der gesetzlichen Grundlagen ausgeführt, dass der Verwaltungsgerichtshof den Kosten für Reisen, die durch ein privates Erholungs- und Bildungsinteresse mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt seien, den Abzug als…