…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Darlehens aufbringt. Eine Abzinsung des WBF-Darlehens kommt diesfalls nicht in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Zur Frage der Abzinsung eines niedrig verzinslichen Darlehens im Falle einer Übernahme in Anrechnung auf den vereinbarten Nominal-Kaufpreis liegt eine langjährige, einhellige VwGH…
…Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung beigemessen und hat, ohne die streitgegenständliche Abzinsung des…
…Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung beigemessen und hat, ohne die streitgegenständliche Abzinsung des…
…Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung beigemessen und hat, ohne die streitgegenständliche Abzinsung des…
…Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung beigemessen und hat, ohne die streitgegenständliche Abzinsung des…
…Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung beigemessen und hat, ohne die streitgegenständliche Abzinsung des…
…Anrechnung auf den betragsmäßig fix bestimmten Kaufpreis (und zu dessen Abstattung im angeführten Ausmaß) übernommene Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol eine gesonderte Bewertung (Abzinsung) gemäß § 14 Abs. 3 BewG nicht in Betracht. Zu Recht hat deshalb das Finanzamt der Nennung des betragsmäßig festgehaltenen Gesamtkaufpreises entscheidungswesentliche Bedeutung…
…unbeachtlich (RV/4016-W/09). 3. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Dagegen stellt die Bf Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht am 19.3.2014. Am 7.4.2014 ersuchte die belangte Behörde um Ergänzung folgender Daten betreffend Abzinsung der Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Niederösterreich: Nominale, Laufzeit, Verzinsung…
…Vereinbarung langfristiger Raten ist die Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis ohne Abzinsung vorzuschreiben (VwGH 18.1.1990, 89/16/0025; 18.12.1995, 95/16/0286)." 9. Beweisaufnahme durch das BFG Vom BFG wurde Beweis erhoben durch Einsicht in die vom Finanzamt vorgelegten Teile des Bemessungsaktes ErfNr.***…
…Ermittlung der Gegenleistung kommt selbst die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises überhaupt nicht in Betracht, weil die Vorschrift des § 14 Abs. 3 BewG nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist…
…dieser Veranlagung von ***A-BV*** bei den BVI-Treasury Gesellschaften bestanden. Die beiden BVI-Treasury-Gesellschaften haben sodann durch die unmittelbare Überweisung des Kaufpreises an ***L-Ltd*** und ***B-Ltd*** ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber ***A-BV*** erfüllt. ***A-BV*** wiederum erfülle durch dadurch die Finanzierungsverpflichtung der …
…seitens der ***1***, die Warenlieferungen von vornherein im Hinblick auf den Marktaufbau als Finanzierungsinstrument ohne Rückzahlungs- oder Verzinsungsvereinbarung gesehen worden. Vom Finanzamt sei auch nicht die Abzinsung der Forderungen (wie im erwähnten Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes) als Einlage gewertet worden, sondern die (als) Forderung aus Warenlieferungen…
…dass die Abzinsung jedenfalls dann nichts an der Einlösung ändere, wenn der Gläubiger die Zahlung entgegennehme. 6. Vorlage der Rechtssachen/Zuständigkeit des BFG Die Rechtsmittel gegen die Bescheide vom 02.02.2012 zu ErfNr***2 und vom 24.04.2012 zu ErfNr***1 legte das…
…dieser Veranlagung von ***A-BV*** bei den BVI-Treasury Gesellschaften bestanden. Die beiden BVI-Treasury-Gesellschaften haben sodann durch die unmittelbare Überweisung des Kaufpreises an ***L-Ltd*** und ***B-Ltd*** ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber ***A-BV*** erfüllt. ***A-BV*** wiederum erfülle durch dadurch die Finanzierungsverpflichtung der …