…dass der Empfänger wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. „Rechtzeitig“ im Sinn des § 17 Abs. 3 ZustG, vierter Satz, ist dahingehend zu verstehen, dass dem Empfänger noch jener Zeitraum für ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, der ihm auch…
…nicht an der Abgabestelle anwesend und konnte die Beschwerdevorentscheidung daher erst am 3.8.2025 aus seinem Postfach entnehmen. Es sieht zwar § 26 Abs 2 ZustG vor, dass die Zustellung nicht bewirkt wird, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht…
…IV.3.) wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vorliegt, war die Einreichung des Vorlageantrages am 8. Februar 2018 nicht fristgerecht. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Nach § 264 Abs. 1 BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97 BAO) der Antrag auf Entscheidung über die…
…nicht vor, da die Voraussetzungen einer Zurückweisung und die Berechnung der Fristen eindeutig dem Gesetz zu entnehmen sind (§ 260 Abs. 1 lit. b BAO; § 245 BAO, § 108 BAO). Die Beurteilung, dass von einer rechtzeitigen Kenntniserlangung vom Zustellvorgang selbst bei Abwesenheit von der Abgabestelle gemäß § 98…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…durch Hinterlegung zugestellt, so trifft sie von Amts wegen die Pflicht festzustellen, ob auch tatsächlich durch Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde und ob nicht etwa der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (VwGH 27.8.1990, 89/15…
…dass der Empfänger wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 15. Juli 1998, Zl. 97/13/0104). Die belangten Behörden gingen in ihrer - den Fall einer Ortsabwesenheit des Beschwerdeführers von der Abgabestelle bis…
…blieb unbeantwortet. Nach der Aktenlage wurde er dem Bf. ordnungsgemäß im Wege der Hinterlegung zugestellt; die Hinterlegung erfolgte am 03.03.2026. Anhaltspunkte für einen Zustellmangel oder dafür, dass der Bf. wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, sind nicht…
…Mit dem Tag der Bereithaltung zur Abholung gelte gemäß § 17 Abs. 2 ZustG eine hinterlegte Sendung als zugestellt, wenn ein Zustellmangel nicht unterlaufen sei und sich auch nicht ergeben habe, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen habe…
…sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Der Zeitpunkt, an dem Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind, ist bei Finanz-Online der Zeitpunkt der…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…dass der Bf. aus anderen von ihm zu behauptenden und zu beweisenden Gründen als denen, die eine Ersatzzustellung rechtfertigen, vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte (OGH 19.09.1984, 1 Ob 630, 631/84, EvBl 1985/24). Dabei muss die Abwesenheit von der Abgabestelle…
…wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte; die Zustellung wird in einem solchen Fall mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam). Mit diesem Vorbringen ist im Übrigen auch deshalb nichts zu…
…mit der Hinterlegung 14. April 2015 begonnen habe und die Sendung gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG mit dem Tag der Bereithaltung zur Abholung als zugestellt gelte sofern kein Zustellmangel unterlaufen sei und sich auch nicht ergeben habe, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle…
…am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung wird nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung wird nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom…
…des vierten Satzes von § 17 Abs. 3 ZustG ("… wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen …") geltend zu machen und zu belegen, ob und wenn solche Umstände vorgelegen sind. Mit Eingabe vom 2. Februar 2024 gab der Beschuldigte folgende Umstände…