…den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art 220 ZK in ständiger Rechtsprechung Folgendes (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0590): "Nach Artikel 220 Abs 2 lit b ZK haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Eingangsabgaben abzusehen…
…unter sinngemäßer Wiederholung der Begründung des Erstbescheides, als unbegründet ab. Zudem stellte sie fest, dass die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art.220 Abs.2 ZK nicht in Betracht komme. Unbeschadet der ins Treffen geführten Warenbeschau hätte der Bf…
…Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens…
…Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens…
…Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens…
…Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens…
…ist. Zum Vorbringen der Bf betreffend Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ist Folgendes festzustellen: Außer in den Fällen gemäß Artikel 217 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3 ZK erfolgt gemäß Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) keine nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete…
…Tonne netto) die Eingangsabgabenschuld gegenüber der Bf., gemäß Art.201 Abs.1 lit.a und Abs.3 ZK ,in einem höheren Ausmaß entstanden als zunächst buchmäßig erfasst und mitgeteilt worden ist. Eine Abstandnahme von der daraus resultierenden nachträglichen buchmäßigen Erfassung des weiterhin gesetzlich geschuldeten Eingangsabgabenbetrages…
…Ursprungseigenschaft der von den gegenständlichen Präferenznachweisen erfassten Waren nachzuweisen, noch die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 lit. b zu rechtfertigen. Zur Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK: Zu der von der Bf. begehrten Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach der…
…mit dem der nichtpräferenzielle Ursprung in Vietnam bescheinigt wird, unrichtig ist. Zum Vorbringen der Bf betreffend Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ist Folgendes festzustellen: Außer in den Fällen gemäß Artikel 217 Absatz 1 Unterabsätze 2 und 3 ZK erfolgt gemäß Artikel 220 Absatz 2…
…Damit waren die Zweifel der österreichischen Zollbehörde an der Rechtmäßigkeit des Dokuments bestätigt. Die Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art.220 Abs.2 Buchstabe b erster Unterabsatz ZK sind nicht erfüllt. Denn auch im Sinne der Judikatur des EuGH (27…
…entgegen der Ansicht der Bf. nicht geeignet, den Nachweis dafür zu erbringen, dass es sich bei den eingeführten Erzeugnissen um präferenzbegünstigte Waren handelte. Zur Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK: Zu der von der Bf. begehrten Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…Abgabenbetrag mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfasst worden ist. Damit lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene nachträgliche buchmäßige Erfassung der Eingangsabgabenschuld nach der bezogenen Norm grundsätzlich vor. Ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gemäß Art…
…Zollwertes 10.622,15 € wurden für die Bf. 6 % Zoll in Höhe von 637,33 € buchmäßig erfasst. In einer nachträglichen Kontrolle gemäß Art.78 ZK und unter Heranziehung einer Warenuntersuchung durch die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung (TUA) mit ETOS-Nrn. 926/2008 u…
…Recht festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens…
…aufgestellte Behauptungen, welche weder die Ursprungseigenschaft der vom Präferenzzeugnis erfassten Waren nachwiesen noch die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK (Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern…
…aufgestellte Behauptungen, welche weder die Ursprungseigenschaft der vom Präferenzzeugnis erfassten Waren nachwiesen noch die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK (Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern…
…der auf Grund seiner Erfahrungen am ehesten beurteilen konnte, welcher Wert in den Zollanmeldungen mindestens anzusetzen war, um von der Zollverwaltung als unbedenklich eingestuft zu werden. Aus all diesen Gründen kam die vom Bf. begehrte Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung schon deshalb nicht in…
…aufgestellte Behauptungen, welche weder die Ursprungseigenschaft der vom Präferenzzeugnis erfassten Waren nachwiesen noch die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK (Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern…
…aufgestellte Behauptungen, welche weder die Ursprungseigenschaft der vom Präferenzzeugnis erfassten Waren nachwiesen noch die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK (Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern…