…erlassen. Die darauf fußende Anmeldung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 68.292,05 € wurde als verspätet angemeldet, mit Beschluss vom 28.11.2019 des Bezirksgerichts L**, zurück gewiesen. Es ist daher, auch aus Sicht der Abgabenbehörde, die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Sinne des …
…7102020/2022). Maßnahmen nach § 206 Abs 1 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörden bzw der Verwaltungsgerichte (VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012; 24.6.2010, 2008/15/0195). Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung nach § 206 Abs 1 lit…
…0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber der Abgabepflichtigen ist unabhängig davon möglich, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Beschwerdevorentscheidungen und in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nicht zu berücksichtigen sei, ist darauf hinzuweisen, dass …
…0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen ist unabhängig davon möglich, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Beschwerdevorentscheidungen und in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…Abs 1 lit b BAO kann eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen unabhängig davon erfolgen, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…dem Finanzamt der ersten Instanz eine Neuberechnung aufzutragen. Ein zu gering abgeführter Lohnsteuerbetrag müsse die wahre Ursache sein, dazu mangelt es jedoch an jeglicher Ermittlung und sei deshalb das Verfahren zu ergänzen. Mit Vorlagebericht vom 02.08.2019 wurde die Beschwerde von der belangten Behörde…
…Abgabenansprüche gegenüber der Bf. aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit nicht durchsetzbar sein werden. Dem ist auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 19.11.2020 nicht entgegengetreten. Die belangte Behörde stimmte der Abstandnahme von den Abgabenfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf. zu. Eine Löschung der Gesellschaft im…
…Abgabenansprüche gegenüber der Bf aufgrund der Vermögenslosigkeit nicht durchsetzbar sein werden. Dem ist auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme (Mail vom 24.6.2020) nicht entgegengetreten. Mit Mail vom 2.9.2020 stimmte das Finanzamt der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf…
…und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Erwägungen: Sachentscheidungen des Verwaltungsgerichtes dürfen eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO vornehmen (vgl. Ritz, BAO6, § 279, Tz 14). Maßnahmen gemäß § 206 BAO verdrängen die aus § 114 Abs. 1 BAO ableitbare grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde (des BFG gemäß …
…das Bundesfinanzgericht ihnen zumutbare Erhebungsschritte (Melderegister- und Firmenbuchabfragen, Einholung von Firmenbuch, Auskunftseinholung beim ehemaligen steuerlichen Vertreter) gesetzt. Betreffend die Beschwerdeerledigung wird festgehalten: Die Bf. ist (laut den diesbezüglichen Feststellungen im Einbringungsakt der belangten Behörde) vermögenslos. Das Bundesfinanzgericht hat daher von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 Abs…
…der Verwaltungsgerichte (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 206 Tz 1 mwN). Für die Abstandnahme von einer Abgabenfestsetzung schlechthin aus Billigkeitsgründen bietet § 206 BAO jedoch keine Möglichkeit (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, 3. Erg., § 206 Anm 9). 2. Feststehender Sachverhalt Unstrittig ist, dass der…
…Auch die Voraussetzungen der Rz 7272 EStR, durch welche den Abgabenbehörden die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung in vergleichbaren Fällen außergerichtlicher Sanierungsgewinne eingeräumt werde, könne nicht zur Anwendung kommen, weil aufgrund der erfolgten Betriebsaufgabe keine Sanierungsmöglichkeit für den Betrieb mehr vorliege. Die Bf hatte…
…ein Betrag in Höhe von 938,66 € zur freien Verwendung. Wesentlich sind gegenständlich auch noch die zu erwartenden Kosten des Verfahrens. Das Rechtsmittel gegen die entsprechenden Bescheide ist bereits eingebracht. Es ist somit nur mehr ein allfälliger Antrag auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung ausständig…
…wonach von der Festsetzung abzusehen ist, wenn kein selbstberechneter Betrag bekanntgegeben wurde und der Abgabepflichtige nachträglich die Selbstberechnung berichtigt. Da für die Jahre 2015-2017 keine Dienstgeberabgaben gemeldet wurden, kommt hier ebenfalls keine Berichtigung und Abstandnahme in Betracht. Ob die Unterfertigung der Revisionsberichte vom 07…