…Die Betriebsgröße von 44,96 ha LN wirkt sich bei der vorliegenden Bodenklimazahl von 71,7 und der Nutzungsform Acker günstig aus. | +16,0 | 4. Übrige Umstände | Zu/Abschläge % | Hagelgefährdung (wird nach dem Hagelgefährdungsfaktor der jeweiligen Ortsgemeinde ermittelt): Hagelgefährdungsfaktor für die…
…Entsprechend der seit 11.01.2023 geltenden Richtlinie für die Hauptfeststellung 01.01.2023 ist die Betriebsgröße bei landwirtschaftlichen Flächen von 3,0001 bis 6 ha mit einem Abschlag von -19 % zu berücksichtigen. Forst: Aufgrund der Forstflächensumme von 0,7078 ha wurde in der wirtschaftlichen…
…5 unterstellt. Der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde mit -17,0% und der Abschlag für die Betriebsgröße wurde mit - 15,0% bemessen, sodass sich eine Betriebszahl von 23,460 ergab. In der Bescheidbegründung wurde u.a. ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, weil durch…
…BewG € 1.600,--. Würde man nur den Abschlag für die Betriebsgröße in der Höhe von 15 berücksichtigen, käme es zu einem Abzug von der Bodenklimazahl in der Höhe von 9,405. Die Bodenklimazahl 62,7 reduziert um diesen Wert ergäbe eine Betriebszahl von 53…
…kann die Rechtskraft der Bodenschätzungsergebnisse nicht beseitigen. Unter Anwendung des vom Finanzamt beantragten Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen, ergibt sich folgende Berechnung: | Bodenklimazahl | | 24,000 | Abschlag für die wirtschaftl. Ertragsbedingungen | -29,4% | | Abschlag für die Betriebsgröße | -1,0…
…den Berechnungsgrundlagen des Bodenschätzers (Dokument "Berechnungsdaten LN") nicht auf. Sehr wohl ist aber im bekämpften Hauptfeststellungsbescheid in der Begründung zum landwirtschaftlichen Vermögen für die Betriebsgröße (16,3943 ha) ein Abschlag im Ausmaß von 10 % angeführt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Betriebsgröße gemäß § 32 Abs…
…darunter auch die Betriebsgröße) entscheidend. Die für den Betrieb der Beschwerdeführer unterstellten Abschläge in der Höhe von -27,4 % entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen und seien daher anzuwenden. Die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens sei auf Grundlage der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von…
…ob auf Grund der forstwirtschaftlichen Betriebsgröße eine überwiegend regelmäßige Nutzung möglich ist, zu differenzieren. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon ab, erfolgt eine Berücksichtigung durch Zu- oder Abschläge. Zu diesem Zweck kann der Bundesminister für Finanzen nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates mit rechtsverbindlicher…
…BewG 1955 sind für die natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse maßgebend. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, Entfernung der Betriebsflächen vom Hof und Größe und Hangneigung der Betriebsflächen) ist von ortsüblichen (durchschnittlichen) Verhältnissen auszugehen (§ 38 Abs. 4 BewG). Für die Betriebsgröße sind gemäß…
…des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden unterstellt: Bodenklimazahl 37,3 Abschlag für die wirtschaftl. Ertragsbedingungen -0,9 % Abschlag für die Betriebsgröße -15,0 % _________ -15, 9 % = -5,930 ---------- daher Betriebszahl (mindestens 1,0 - höchstens 100,0) 31,369 Der Hektarsatz für die Betriebszahl…
…1943) ergäbe für das gegenständliche Grundstück einen Hektarsatz von € 1.360,1247 und dieser Betrag multipliziert mit der Fläche von 1,6652 würde einen Wert von € 2.264,8796 ergeben. Auch eine Berechnung nur unter Berücksichtigung des Abschlages für die Betriebsgröße würde nach…
…4). Die (in der Bescheidbegründung ebenfalls dargestellte) Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens ist nicht strittig. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid am 27.6.2016 Beschwerde und brachte vor, dass der Abschlag für die Betriebsgröße im alten Einheitswertbescheid 20 % von der Bodenklimazahl betragen habe, im bekämpften…
…des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 21,5 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 29 % (16 % für die wirtschaftlichen Verhältnisse, 13 % für die Betriebsgröße) vermindert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 15,3. Für die Betriebszahl…
…Für die innere Verkehrslage kam es zu einem Zuschlag von 1,7% (UVB B Abschlag von -36,4%), weil in A nur ebene Flächen landwirtschaftlich bewertet werden (Alpen, Maisässe, unterliegen einer gesonderten Bewertung). Hingegen weist der Untervergleichsbetrieb B starke Hanglagen auf. Hinsichtlich der Betriebsgröße wurde…
…Rahmen für die Ab- und Zuschläge bei allen anderen landwirtschaftlichen Betrieben. Berücksichtigt würden nach § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955 insbesondere folgende wirtschaftliche Ertragsbedingungen, a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof c) Größe und Hangneigung der Betriebsfläche sowie d) Betriebsgröße…
…Abschlag für "wirtschaftliche Ertragsbedingungen". Es ist jedoch nicht näher definiert, was dieser Abschlag beinhaltet/berücksichtigt. Gem. § 32 Abs. 3 Z 2 des BewG ist "wirtschaftliche Ertragsbedingungen" der Oberbegriff, der z.B. auch die bereits erwähnte Betriebsgrösse beinhaltet. Hier wäre näher zu präzisieren, wofür der Abschlag…
…als Abschlag für einen Progressionseffekt durch die Zusammenballung von Bezügen bleibt auch bei einer allfälligen Veranlagung erhalten. Bei der Lohnsteuerberechnung gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 ist ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum zu unterstellen. Werden im Kalendermonat der Auszahlung Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die…
…Die Bewertung als Wirtschaftswald ist korrekt. Der Abschlag für die Betriebsgröße ergibt sich aus der landwirtschaftlichen Fläche.“ Im Vorlageantrag vom 31.08.2017 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: „Beschwerdepunkt 1 - Fehler in der Beschwerdevorentscheidung vom 30.07.2017: In der Beschwerdevorentscheidung wird behauptet: „Die…
…für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 51 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 2,4 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 18 % berechnet. Auf der Basis der sich daraus ergebenden Betriebszahl (40,596) wurde der Hektarsatz für die…
…Der Zuschlag für die Betriebsgröße werde daher als überhöht angesehen. Der Vertreter verwies dazu auf die starke Veränderung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur. Eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben müsse verpachtet werden. Im Vergleich dazu sei der Zuschlag nicht gerechtfertigt. Der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen sei hingegen…