…Parteienvertreter aktivlegitimiert, im eigenen Namen Beschwerde gegen die Grunderwerbsteuerbescheide an die Erwerber zu erheben, weil ihn eine Haftungspflicht treffen kann? Kann das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt auftragen, einen Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu erlassen ? Übersicht: 1. Verfahrensablauf 1.1. Kurzdarstellung des Verfahrensablaufes 1.2. Detaillierte Darstellung…
…Kopie übergeben. Er konnte sich daher bereits zu diesem Zeitpunkt davon überzeugen, welchen Inhalt die vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Aktenteile haben. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte (VwGH 2.10.2014, 2011/15/0074), wobei die…
…vorgenommen hat. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Schreiben vom 21.7.2017 ("Ersuchen um Rückgängigmachung einer Buchung bzw. gegebenenfalls Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides gem. § 216 BAO…
…nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zu Gunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung…
… 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid)über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf…
… 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte, wobei die Partei im…
… 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf…
…selbstberechneten Gebührenschuld sei zu unrecht erfolgt, weshalb nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - unter Hinweis auf den den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss VwGH 22.12.2016, Ra 2015/16/0105 - zwingend ein Abrechnungsbescheid iSd § 216 BAO für eine "Rückzahlung" zu erlassen sei; er habe bereits im Jahr…
… 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Bei einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte, wobei die Partei im…
…62 €). Die Verbuchung der Gebarung am Abgabenkonto unterliegt nicht der Auslegung der Abgabepflichtigen; über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung ist mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO abzusprechen. Die Nichtanerkennung der Rückzahlung des als Masseforderung qualifizierten Teiles der Forschungsprämie 2017 durch den Masseverwalter kann daher…
…nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zu Gunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung…
…in Höhe von € 35.007,90 zu Unrecht erfolgte. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 5. September 2008 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) gemäß § 216 BAO die Erlassung eines Abrechnungsbescheides…
…bereits in einer dem Begehren der Bf. Rechnung tragenden Weise abgeändert wurde." Mit einem weiteren Erkenntnis vom 24.4.2014 wurde zu RV/7100416/2014 die Beschwerde gegen den Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO als unbegründet abgewiesen. Die Bf. wurde somit rechtskräftig für offene Umsatzsteuervorauszahlungen der…
…der Rechtmäßigkeit der Buchungen, die der Bf. in seiner Beschwerde aufwirft, ist nicht im Rückzahlungsverfahren , sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären (VwGH 28.01.2003, 2002/14/0079, mit weiteren Hinweisen, zuletzt VwGH 22.12.2016, Ra 2015/16…
…Rückzahlungsverfahren die falsche Verbuchung rügt, ist zu bemerken, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären ist (vgl. VwGH 28.1.2003, 2002/14/0079 oder VwGH…
…gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) vom 22.1.2025 des Finanzamtes für Großbetriebe, vertreten durch Andreas Dill, nach einer auf Antrag der Beschwerdeführerin am 8.7.2025 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt…
…darauf hin, dass ein Abrechnungsbescheid iSd § 216 BAO der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte diene. Für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften Masseforderungen oder Konkursforderungen seien, sei aber in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach § 216 BAO kein Raum. Aus dem…
… 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf…
…durfte. Diese Frage ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären. Der angefochtene Bescheid kann seinem materiellen Inhalt nach als Abrechnungsbescheid im Sinne des § 216 BAO gedeutet werden (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0055, mit…
…auf Grund eines entsprechenden Antrages - zudem der Haftungspflichtige legitimiert ist - in einem Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO klären. Inhaltlich deuten sowohl der gegenständliche Antrag als auch das Beschwerdevorbringen in diese Richtung. 3. Nach richterlicher Ersteinschätzung wäre die Verrechnung auf die Haftungsschuld möglicherweise wie folgt vorzunehmen gewesen: …