…für den Spengler u. Dachdecker) sowie Bewehrungsstahl (Baustahlgitter und Betonrippenstahl) gehandelt. Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung wurden die lohnsteuerfrei abgerechneten Erschwerniszulagen nicht anerkannt. Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die lohnsteuerfreie Abrechnung der Erschwerniszulage damit begründet habe, dass durch die…
…eine richtige Abrechnung ( uzw. in Form einer Nachzahlung gern. § 67 Abs. 8 lit. c EStG 88) bereits Ende März 2015 in Kontakt getreten. Des Weiteren hätte sie darauf aufmerksam gemacht, dass Hr. A im Wege der Veranlagung des Jahres 2014 und 2015 die Einkommensteuer (Lohnsteuer)…
…Berufsgefahr vor, die eben durch die Begünstigung des § 68 EStG abgegolten werden soll. Die lohnsteuerfreie Abrechnung erfolgte somit rechtskonform entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 68EStG. Gutscheine: Geschenke innerhalb eines Jahres sind zusammenzurechnen. Hierfür steht ein Betrag von EUR 186 je Mitarbeiter zur Verfügung. Laut Homepage…
…eine richtige Abrechnung (uzw. in Form einer Nachzahlung gern. § 67 Abs. 8 lit. c EStG 88) bereits Ende März 2015 in Kontakt getreten. Des Weiteren hätte sie darauf aufmerksam gemacht, dass Hr. A im Wege der Veranlagung des Jahres 2014 und 2015 die Einkommensteuer (Lohnsteuer)…
…zu. Die Nachforderung im Einkommensteuerbescheid ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber bei der Abrechnung der lohnsteuerpflichtigen Bezüge den Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt hat. Die Höhe der im angefochtenen Einkommensteuerbescheid berücksichtigten Spenden ist vor dem Bundesfinanzgericht nicht mehr strittig. 5. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…über die Beschwerde vom 19. Dezember 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 29. November 2019 betreffend Festsetzung der Dienstgeberbeiträge 2016 bis 2018 sowie betreffend Haftungsbescheide Lohnsteuer 2016 bis 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…die Kalenderjahre 2012-2014 gemäß § 82 EStG 1988 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer in Höhe von € 28.286,32 in Anspruch genommen (2012: € 658,94 davon Anteil HP: € 78,74; 2013: € 18.038…
…in Ansatz gebracht. Anrechenbare Lohnsteuer wurde in Höhe von 1.227,25 € (= 837,75 € C GmbH 26.03.-19.06.2012 + 373,39 € BUAK 01.01.-31.12.2012 + 16,11 € BUAK 27.03.2012) in Abzug gebracht, wobei die…
…Flechten und Verlegen von Baueisen. Anlässlich einer den Zeitraum 1. Juni 2009 bis 20. Oktober 2010 umfassenden Außenprüfung (betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: „TZ 1: Zuschätzung Überstunden-, Mehrarbeits-Entlohnung: Aus den vorgelegten Stundenaufzeichnungen der Dienstnehmer sind - ausschließlich…
…Anschrift, über die Beschwerde vom 28.2.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 17.2.2015, Steuernummer XY, betreffend Abrechnung gemäß § 216 BAO und Rückzahlung gemäß § 239 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Hegelgasse 17 Tür 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 26. Juli 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15. April 2022 betreffend Haftung für Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2018 bis 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…zurückgezahlt, einen weiteren Teil (EUR 90.000,00) muss er noch bis zum Jahr 2022 an diesen refundieren. Das gegenständliche Nachsichtsersuchen bezieht sich auf die Lohnsteuer, die auf ebendiese Rückzahlungen entfällt. Der Sachverhalt stellt sich im Detail wie folgt dar: Der Einschreiter ist deutscher Staatsbürger…
…die Stellungnahme des Prüfers zur Beschwerde mit dem Ersuchen um Gegenäußerung übermittelt: Die Vorgangsweise der Abrechnungen und Auszahlungen der Schwarzlöhne ist in der Niederschrift des Beschuldigten (WE) Seite 4 vom 23.02.2016 ersichtlich. Die Zusammenstellung der Partien hat Herr WE per Mail am 01…
…Österreich vom 2. April 2024, Steuernummer N-1, betreffend Antrag auf Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung gemäß § 216 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die am Abgabenkonto vorgenommenen Buchungen betreffend Normverbrauchsabgabe 05/2014, Kraftfahrzeugsteuer 04-12…
…12.2004 2004/14/0146; 23.01.2003, 2001/16/0291). Da die Lohnsteuern 2003 bis 2005 vor lhrer Tätigkeit als Geschäftsführer fällig waren, wird lhrer Beschwerde Folge geleistet und es erfolgt keine Haftungsinanspruchnahme für diese Abgaben. Zu lhrem Hinweis, dass Sie von einer anderen…
…45/2005, entlohnt werden. Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist, es sei denn, es handelt sich um 1. Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. a oder b EStG…
…berücksichtigt | -326,50 | sonst. ohne Anrechnung Pauschalbetrag | -6.442,70 | Einkünfte gesamt | 23.320,14 | Sonderausgaben | -730,00 | Einkommen | 22.590,14 | Steuer | 4.230,40 | § 67 6% von 3.398,60 |…
…dass beim Arbeitgeber des Beschwerdeführers, der Firma S GmbH, im Rahmen einer abgabenbehördlichen Außenprüfung und Lohnsteuerprüfung festgestellt worden wäre, dass Anteile der Löhne der Arbeitnehmer schwarz ausbezahlt worden und die darauf entfallenden Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien. Die tatsächlich ausbezahlten Löhne seien anhand von sichergestellten…
…dass die Lohnsteuer eine Ist-Abgabe sei und nur vom tatsächlich zur Auszahlung gelangenden Betrag zu berechnen und einzubehalten sei. Die Lohnverrechnungsstelle gehe in der zeitlich immer vorgelagerten Abrechnung jedenfalls davon aus, dass alle Arbeitslöhne gezahlt würden, und melde die Lohnsteuer in voller Höhe an…
…dieser Ermittlungen des Prüfers und des sich daraus ergebenden Sachverhalts wurde die abgabenfreie Abrechnung der Kilometergelder für den Dienstnehmer ***1*** im Ausmaß von 80% nicht anerkannt und diesbezüglich nachträglich mit den angefochtenen Bescheiden unter Hinweis auf den Bericht vom 5.9.2016 als Begründung Lohnsteuer…