…Auch der UFS bzw das BFG sehen den Abnehmernachweis sowohl bei Austritten über eine österreichische als auch bei Austritten über andere EU-Zollstellen durch die Angabe der Abnehmerdaten auf der Rechnung bzw auf dem Rückerstattungsformular in Kombination mit der Bestätigung der (inländischen oder ausländischen) Zollstelle…
…Abnehmers bekannt ist. Wird daher der Gegenstand vom Abnehmer selbst abgeholt, muss sich der Unternehmer in geeigneter Weise von der Ausländereigenschaft des Abnehmers vergewissern, um gegenüber der Behörde den Abnehmernachweis führen zu können (VwGH 05.09.2012, 2008/15/0285). Ein Nachweis, wer tatsächlich die…
…zu nehmen. In der Folge (s Abs. 7) werde vielmehr auf die abschließende Prüfung durch die Zollbehörden bei der Ausfuhr verwiesen, durch die der Abnehmernachweis erbracht werde. Selbst die Außenprüfung halte fest, dass zum Nachweis, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer handle, auch dann…
…7) wird vielmehr auf die abschließende Prüfung durch die Zollbehörden bei der Ausfuhr verwiesen, durch die der Abnehmernachweis erbracht wird." In diesem Erkenntnis kam der UFS somit zu dem Schluss, dass die Vorgangsweise der Bp (die dieselbe war wie im hier vorliegenden Fall) dem geltenden…
…sollte ja die Bürokratie erleichtern und damit auch dem Verfahren 4200 dienen, um den Warenverkehr leichter abwickeln zu können. Im Jahre 2008 wurden üblicherweise vom österreichischen Zoll niemals Abnehmernachweise mittels CMR-Frachtbriefen gefordert, sondern es wurden immer nur Lieferscheine verlangt oder der Übernahmenachweis auf dem…
…dass eine Übernahmebestätigung am Verzollungsdokument ausreichend sei. Im Jahr 2008 seien üblicherweise vom österreichischen Zoll niemals Abnehmernachweise mittels CMR-Frachtbriefen gefordert worden, sondern es seien immer nur Lieferscheine verlangt worden oder Übernahmenachweise auf dem Verzollungsdokument. Auch die Empfängerangaben in den A.TR-Formularen sei in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
2008: 1.241.620,10 Euro. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gaben übereinstimmend an, dass Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer 2006 bis 2008 erlassen und wie im Prüfungsbericht ausgeführt begründet wurden. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage erklärten die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens übereinstimmend, dass der Vorlagebericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schweitzer + Partner Steuerberatungsges.m.b.H., Große Neugasse 8 Tür 23, 1040 Wien, sowie die AMM Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1100 Wien, Jagdgasse 25, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Hadl, Ruckerlberggasse 26b/5, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. April 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Februar 2015 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Casapicola & Gross Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Gluckgasse 3 Tür 15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…