IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch Dr. ***3***, ***4***, über die Beschwerden vom 3. September 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***5*** vom 1. August 2019 betreffend Ablauf einer Aussetzung der…
…Entscheidung vorgelegt. Unter Hinweis auf die oa. erlassenen Bescheide gestand die belangte Behörde zu, dass noch keine Beschwerdevorentscheidung und die Ablaufverfügung daher verfrüht erlassen worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat über die Bescheidbeschwerden erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe…
…die Berechnungsgrundlagen des Zinsenbetrages vorgebracht werden, der Bescheid jedoch insgesamt dem Grunde nach angefochten werde. Die durch den Beschwerdeführer geltend gemachte Unrichtigkeit richte sich ursächlich gegen den dem Zinsenvorschreibungsbescheid vorgelagerten Ablaufverfügungsbescheid. Da sich der vorgelagerte Bescheid im aufrechten Rechtsbestand befinde, könne der gegenständlichen Beschwerde nicht…
…Vorlageantrag vom 24.6.2016 mit einem neuerlichen Aussetzungsantrag zu verbinden. Die Beschwerde erweist sich somit als unbegründet. Die Revision wird nicht zugelassen, weil sich die Rechtmäßigkeit der bekämpften Ablaufverfügung nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung in der Hauptsache unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Innsbruck, am 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, G-Dorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, 5020 Salzburg, Pfeifergasse 3/1, über die Beschwerde vom 22.Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, H-Stadt, ehemals vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, 5020 Salzburg, Pfeifergasse 3/1, über die Beschwerde vom 22.Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A GmbH, Adresse1, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, Adresse2, über die Beschwerde vom 8. April 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Graz vom 1. März 2019 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des mittlerweile verstorbenen A***B***, zuletzt wohnhaft Wien***, vormals vertreten durch Dr. Günther Geringer, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8 Tür 9, nunmehr Verlassenschaft nach A***B***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des mittlerweile verstorbenen E**** L****, zuletzt [Adresse], vom 21.1.2013, vormals vertreten durch A**** WTH u. StB GmbH, [Adresse] , nunmehr Verlassenschaft nach E**** L****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y**** vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, verstorben am ***TM2024***, zuletzt wohnhaft in ***Bf-Adr***, betreffend Beschwerde vom 2. Mai 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt Österreich) vom 2. April 2019, Zahl: ***100000/00000/742/2007***, betreffend…
…gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen als unbegründet ab. Das Finanzamt habe gleichzeitig mit der Erlassung der Beschwerdevorentscheidungen vom 24.02.2023 den Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügt. Gesetzliche Folge der Ablaufverfügung sei die Festsetzung von Aussetzungszinsen, die nicht im Ermessen liege…
…132). Seiner Heranziehung steht es dann auch nicht entgegen, wenn die weitere Verfolgung des Anspruchs gegenüber dem Erstschuldner, zu der auch allenfalls eine an diesen zu richtende Ablaufverfügung gehören würde, an seinem Wegfall während eines Rechtsmittelverfahrens scheitert (vgl VwGH 28. 10.2014, Ro 2014/13…
…März 2001 könne nicht gesprochen werden. Im Sinne des § 212a Abs. 5 BAO hätte die belangte Behörde die Ablaufverfügung daher rückwirkend anordnen müssen. Es werde daher der Antrag gestellt, den erstbekämpften Bescheid dahingehend abzuändern, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung rückwirkend im zeitlichen Nahebereich…
…12.2009, 2007/15/0294). Schließlich sei noch darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit zwischen Erledigung der maßgebenden Beschwerde und Ablaufverfügung auch dann nicht rechtswidrig sei, wenn (rechtswidrigerweise) der Ablauf nicht unmittelbar nach Beschwerdeerledigung erfolgt sei (VwGH 11.9.1997, 96…
…die Vorschreibung der Aussetzungszinsen wäre zu einem Zeitpunkt erfolgt, womit sie nicht mehr damit gerechnet habe. Zugegebenermaßen ist die Zeitspanne zwischen einer frühestest möglichen Ablaufverfügung und der tatsächlichen von fast sechs Jahren ungewöhnlich, aber noch nicht rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der gesetzlichen…
…einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verstrichen ist und kein derartiger Antrag gestellt wurde"). Die Ablaufverfügung der Aussetzung der Einhebung mit dem Bescheid vom 04.09.2023 durch das Finanzamt erfolgte daher rechtmäßig. Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den…
…Im Hinblick auf die Beschwerdeerledigung der ZO 5/2019 wird die Abgabenbehörde den Ablauf der Einhebung zur verfügen haben, weil das Bundesfinanzgericht nicht berechtigt ist, einen Erstbescheid (Ablaufverfügung) zu erlassen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…des Bundesfinanzgerichtes und nicht darüber hinaus auch für das höchstgerichtliche Verfahren regelt. Mit der Ablaufverfügung endet zwar der Zahlungsaufschub hinsichtlich einer bestimmten Abgabe, doch stellt die Ablaufverfügung selbst keine Maßnahme der Abgabeneinhebung dar (VwGH 7.7.2011, 2009/15/0093). Über den Antrag auf Aussetzung…
…Seiner Heranziehung steht auch nicht entgegen, wenn die weitere Verfolgung des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft infolge ihrer Vollbeendigung während eines Beschwerdeverfahrens scheitert. Eine an die Gesellschaft zu richtende Ablaufverfügung der Aussetzung der Einhebung, die infolge ihrer Beendigung nicht mehr zugestellt werden kann, ändert daran nichts. …