…die Problematik der unterschiedlichen Ausfertigungsmodalitäten wurde bereits bei der Beweiswürdigung eingegangen, worauf verwiesen wird. Bedeutsam ist iZm § 17 Abs 3 ZustG der Begriff der Rechtzeitigkeit. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei einer Verkürzung der Berufungsfrist um die Hälfte nicht davon auszugehen, dass der Empfänger…
…der Erbschaftsteuerangelegenheit Mit Erkenntnis vom 27.02.2020, RV/7100510/2013 wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde (vormals Berufung) gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 17.12.2012 als unbegründet ab und erwuchs dadurch die Erbschaftsteuerfestsetzung über € 144.559,50 in Rechtskraft. 4. Bescheid über den Ablauf…
…samt zusätzlicher Beweisanbote folgende Abläufe glaubhaft gemacht hat, welche sohin vom BFG als Sachverhaltselemente festgestellt werden: Die Bf. verließ die Abgabestelle samt Reisegepäck am 18. April 2013 um 7:00 Uhr, arbeitete an diesem Tag in Wien, übernachtete dann in der Wohnung ihres Sohnes in…
…18). Der Rückforderungsbescheid wurde laut Rückschein (RSb) am 22.1.2009 beim Postamt hinterlegt, die Abholfrist begann am 23.1.2009. Die Beschwerdeführerin war von 2. Jänner bis Ende März bzw Anfang April nicht in Österreich anwesend, sie ist daher erst nach Ablauf der Abholfrist…
…trifft damit auch an der mehrfachen Versäumung der 5-Jahres-Frist kein Verschul- den, zumindest kein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden. Aus diesen Gründen stellen wir den ANTRAG, uns gegen die Versäumung sämtlicher seit dem Ablauf der Berufungsfrist am 23.3.2000…
…2007 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher…
…2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher…
…mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste…
…Rechtzeitigkeit der Beschwerde Im Vorlagebericht beantragte die Abgabenbehörde die Berufung (Beschwerde) als verspätet zurückzuweisen, weil die gegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2011 bereits am 6.02.2013 rechtswirksam zugestellt worden seien und demnach das Fristerstreckungsansuchen vom 14.03.2013 nach Ablauf der Berufungsfrist eingebracht worden sei…
…gehandelt. Eine Mitteilung an den Zollschuldner dürfe nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sei eine Mitteilung nur dann zulässig, wenn eine strafbare Handlung vorliege. Eine durch den Beschwerdeführer begangene strafbare Handlung liege nicht vor. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 12…
…2006 mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher…
…1 lit. a BAO in der zum Zeitpunkt der Erlassung des Zurückweisungsbescheides gültigen Fassung zurückzuweisen. Das Finanzamt begründete den angefochtenen Zurückweisungsbescheid zwar zu Unrecht mit dem Ablauf der Berufungsfrist, dennoch ist der Bescheid in seinem Spruch rechtsrichtig. Das Finanzamt hat die Berufung daher inhaltlich zu…
…der Aufhebung von Bescheiden aufgrund allfälliger EU-Rechtswidrigkeit eines Bescheidspruches vorgesehen, insbesondere die Bestimmung des § 299 iVm § 201 Abs. 2c BAO, deren Anwendung bis 1. November 2009 möglich sei. Diese Bestimmungen erlaubten sogar einen Eingriff in die bereits eingetretene Rechtskraft von Bescheiden bis zum Ablauf…
…bei dem am 18. April 2024 dem Zustelldienst übergebenen Schriftstück um die Revision gehandelt hat, war auch die Frage zu bejahen, ob das die Fristversäumnis verursachende Ereignis vor Ablauf der versäumten Frist liegt (vgl. zu diesem Erfordernis Mayer/Muzak, B-VG5 (2015) Vw § 46 VwGG…
…und musste sie den Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Berufung schon geraume Zeit vorher als solchen erkennen (VwGH 07.03.1990, 90/03/0030). Wenn bereits vorher erkennbar war, dass die Berufung verspätet eingebracht worden ist bzw die Berufungsfrist versäumt wurde…
…24. September 2004; damit sei eine restliche Frist von 3 Tagen verblieben, die mit Zustellung des Abweisungsbescheides weiter gelaufen sei. Das Ende der Vorlagefrist sei somit mit Ablauf des 22. Jänner 2016 eingetreten (die Zustellung des Abweisungsbescheides erfolgte am 19. Jänner 2016). Am 19. Februar…
…Tagen) eingebracht, die Behörde hat jedoch erst nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, dass der Vorlageantrag von einer nicht befugten Person gestellt wurde und somit zurückzuweisen ist. Hätte die Behörde mich rechtzeitig informiert, hätte ich innerhalb der gesetzten Frist (1 Monat) einen neuen, von mir unterfertigten…
…waren. Der Beschwerdeführer ist davon ausgegangen, dass die Behörde den Haftungsbescheid an seinen Rechtsvertreter zugestellt hat und diese daher in der Lage sind, diesen Bescheid zu bekämpfen. Nach Zustellung und aufgrund einer längeren Krankheit des Beschwerdeführers hat dieser erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist Kontakt mit…
…mitgeteilt, dass die Berufungsfrist am 4.11.2010 geendet habe, da die angefochtenen Bescheide am 4.10.2010 zugestellt worden seien, weshalb die Übermittlung der beim Bundesministerium für Finanzen eingebrachten Berufungen am 5.11.2010 nicht innerhalb der Berufungsfrist erfolgt sei. Aus diesem Grund werde…
…442,56 €, wobei der Punkt 8. des Formulars E 6a (Gewinn- / Verlustverteilung) nicht ausgefüllt wurde. Zurückweisung Mit Bescheiden vom 8. 11. 2010 wies das Finanzamt die am 29. 10. 2010 eingelangten Berufungen gemäß § 273 BAO als verspätet zurück, da die Berufungsfrist am 22. 10…