IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch Peter Müller, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Nägelesgarten 10, 6850 Dornbirn, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Feldkirch vom 21. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 10. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2021, Steuernummer…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. Juni 2010, betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2008…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
…fest, dass der Beschwerdeführer in Anrechnung auf die vorstehend vereinbarte Abgeltungssumme an die Ehegattin bereits einen Betrag in Höhe von 20.000 EUR geleistet hat. Gegenwärtig ergibt sich somit für den Fall der Scheidung hinsichtlich der vereinbarungsgegenständlichen Liegenschaften kein weiterer Abgeltungsanspruch von der Ehegattin, da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin_Adresse, vertreten durch die Steuerberaterin, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01. März 2011, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2005 nach Durchführung einer…
…17.12.1991, 10 Ob S 257/91). Entsprechendes hat der VwGH geäußert: "Zu dieser Gesetzesbestimmung wird die Auffassung vertreten, daß ein Abgeltungsanspruch nur bei einer Mitwirkung im ERWERB besteht, also bei jenen Verrichtungen, die den allein erwerbstätigen Gatten bei seinem Bemühen unterstützen, den Familienunterhalt…
…doch hat sie keine Berechnungen vorgelegt, wie der Wert dieses Geschäftes zu bewerten gewesen wäre. Nach den Ausführungen des Bf hätten die Vertriebsrechte jederzeit ohne Abgeltungsanspruch entzogen werden können, weshalb ihnen kein eigener Wert beizumessen gewesen wäre; zudem hätte dies nach dem Eigentümerwechsel bei ***2…
…Ehegatte im Erwerb des anderen mitwirkt, hat er nach § 98 ABGB Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung. Der Abgeltungsanspruch ist in den familienrechtlichen Beziehungen der Ehegatten begründet, aus diesem Rechtsgrund geleistete Zahlungen können daher beim Leistenden weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sein ( VwGH 21. 7. 1993…
…festgestellt, dass nicht jedwede Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht, einer Abgeltung zugänglich ist. Ein Abgeltungsanspruch besteht nur bei Mitwirkung im Erwerb, also bei jenen Verrichtungen, die den allein erwerbstätigen Gatten bei seinem Bemühen unterstützen, den Familienunterhalt zu verdienen…
…die Baulichkeit weder veräußern noch belasten, noch kann sie den Zeitpunkt des Verkaufs noch den Preis dieser Baulichkeit bestimmen. Der erwähnte Abgeltungsanspruch werde anhand der Neubauwerte im Sinne einer Abschreibung berechnet. Die Höhe des Aufwandersatzes werde der Unterpächterin daher vorgegeben. Die Nutzung der Baulichkeit sei…
…Verlusten in 1990, 1992 - 1995 und 1998 - 2000 entstanden, wobei den atypisch Stillen in jedem Jahr Verluste zugewiesen wurden, während der Geschäftsherrin jeweils ein um den Abgeltungsanspruch für die Geschäftstätigkeit verbessertes, insgesamt zumeist ebenfalls negatives Ergebnis zufiel. Namhaftes Verlust-Beteiligungskapital von Anlegern, die sich für…
…Lebensverhältnisse der Ehegatten, besonders auch die gewährten Unterhaltsleistungen, sind angemessen zu berücksichtigen. Der Abgeltungsanspruch gemäß § 98 ABGB ist in den familienrechtlichen Beziehungen der Ehegatten begründet, aus diesem Rechtsgrund geleistete Zahlungen können daher beim Leistenden weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sein (VwGH 26.3.1985, 84/14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…