…Da nach § 33 Abs. 3 lit a 1. Fall FinStrG eine Abgabenverkürzung nach Abs 1 mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, bewirkt ist, tritt der Erfolg mit Bekanntmachung (Zustellung) der Abgabenbescheide ein. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt…
…auf die Verkürzung von Abgaben ausgerichtet hat und sich gar wohl eingehend mit den einkommensteuerrechtlichen Aspekten seines gewerblichen Grundstückshandels befasst hat. Zur Strafbemessung: Auf Basis der oben getroffenen Feststellungen verantwortet ***13*** ***70*** sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht zwei Vergehen der Abgabenverkürzung nach …
…Lenker vom Fahrzeug entfernt) zu entrichten ist und die Abgabe bei Verwendung elektronischer Parkscheine (erst) als entrichtet gilt, wenn die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt wird, haben Sie den Tatbestand der Abgabenverkürzung nach § 4 Parkometergesetz 2006 verwirklicht, die objektive Tatseite ist daher gegeben (vgl…
…verkürzt. Der Bf hat damit das objektive Tatbild der Abgabenverkürzung verwirklicht. Da der Bf die Entrichtung der Parkometerabgabe vorgetäuscht hat, indem er sich eines bereits entwerteten Parkscheines bediente, deren frühere Entwertungen wieder entfernt worden waren, hat er auch das subjektive Tatbild der Abgabenverkürzung verwirklicht. Es…
…11.926,93, des Jahres 2016 in Höhe von Euro 7.612,49 und des Jahres 2017 in Höhe von Euro 20.039,11, sohin insgesamt Euro 38.578,53 bewirkt und hiedurch die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen…
…dem Gericht obliegt. § 34 Abs. 3 1. Satz FinStrG: Die grob fahrlässige Abgabenverkürzung wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. § 20 Abs. 1 FinStrG: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den…
…und Mag.a S.K für G. m.b.H., wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18.04.2023 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom…
…Behindertenparkausweis hinterlegt war, wird zwar vom Bf. bestritten, ergibt sich aber aus den Verwaltungsakten, sodass seitens der belangten Behörde in diesem Verfahren von einer fahrlässigen Abgabenverkürzung ausgegangen wurde. Auf den behinderten Sohn des Bf. ist weiterhin ein gültiger Behindertenausweis gemäß § 29b StVO ausgestellt, der aber…
…Rechtsanwalt, Annagasse 5/2 DG, 1010 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16.01.2017 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Finanzstrafbehörde vom…
…und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 18.02.2015 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…
…und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 18.02.2015 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf, über die Beschwerde wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde…
…CO KG, Schottenring 25, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Verbandsverantwortlichkeit der Bf.2 für durch den Bf.1 begangener Finanzvergehen über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 13. Oktober 2014…
…(Bf.) vertreten durch Mag. Robert Igáli-Igálffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2013 gegen das Erkenntnis des Spruchsenats beim FA Wien 9/18/19…
…Manfred Macher, Rechtsanwalt, Wohllebengasse 16, 1040 Wien, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde 1.) des Beschuldigten vom 11. April 2012 und 2.) der Amtsbeauftragten AB vom 15. März 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…die selbst zu berechnen war, und zwar die Normverbrauchsabgabe 11/2012 in Höhe von € 7.233,03, insgesamt somit Abgaben in Höhe von € 12.570,44 verkürzt. Sie habe hierdurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen und…
…vor dem Senat des BFG verzichtet und die Amtsbeauftragte hat die Beschwerden zurückgezogen. Daher ist zu den Schuldsprüchen wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung hinsichtlich der nach Verjährungsprüfung verbleibenden Tatanlastungen und der Verbandsverantwortlichkeit Teilrechtskraft eingetreten und die Entscheidung über eine Strafneubemessung konnte durch den Senat ohne Abhaltung…
…Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017, in der er seine aus Liechtenstein erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anführte, eine Verkürzung an Einkommensteuer 2017 in Höhe von € 33.356,00 bewirkt. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG begangen.…
…in Bezug auf die aus Liechtenstein erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen war die Verwirklichung einer Abgabenverkürzung für den Bf. insoweit geradezu als wahrscheinlich vorhersehbar und wäre ihm die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten zumutbar gewesen. Aus diesen Gründen sieht der erkennende Senat eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß …
…00, des Jahres 2013 iHv Euro 5.599,00, des Jahres 2014 iHv Euro 3.606,80 und des Jahres 2015 iHv Euro 290,80 bewirkt und hiedurch die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 (1) FinStrG begangen zu haben. Über die Bf. wurde…