…1988 ergibt sich nämlich die Verpflichtung, die Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten und ist, soferne diese nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 19. Dezember 2002…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 23. Mai 2007 den Beschwerdeführer zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigeiten einer GmbH in Höhe von € 38…
…zusammen 68.060,73 Euro, wird die Beschwerde abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 29.05.2012 wurde der Beschwerdeführer (=Bf.) für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH, deren Geschäftsführer er war…
…die Abgabenschuldigkeiten einer GmbH in Anspruch genommen werden soll, jedoch als Abgabenart "Einkommensteuer" angeführt wird. Diese sind entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wie im Spruch angeführt, zu berichtigen. 2. Die Erlassung von Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung…
…bzw. ***3***) | | Summe: | ***1*** (Anm.: bzw. ***2*** bzw. ***3***) Dieser Haftungsbescheid ist dahingehend widersprüchlich, dass die Beschwerdeführerin für die Abgabenschuldigkeiten einer GmbH in Anspruch genommen werden soll, jedoch als Abgabenart "Einkommensteuer" angeführt wird. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO ist das Verwaltungsgericht berechtigt…
…frei, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person übertrage oder die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zustehe. Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH seien somit zur Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO die in § 80 BAO angesprochenen Vertreter einer GmbH heranzuziehen. Abschließend sei darauf hinzuweisen, dass…
…aber keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten. Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sind zur Haftung nach § 9 Abs 1 BAO die in § 80 BAO angesprochenen Vertreter einer GmbH heranzuziehen. Gemäß § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Ohne zum Geschäftsführer bestellte…
…neue Bescheid einen entsprechenden Hinweis enthält (VwGH 18.12.1985, 85/13/0072); würde ein solcher Hinweis fehlen, so wäre der von der Bekanntgabe des neuen Bescheides abgeleitete Fälligkeitstag nicht nur für den Mehrbetrag, sondern auch für die ursprünglich festgesetzte Abgabenschuldigkeit maßgeblich. Bezüglich eines im…
…9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten einer Bau GmbH in Anspruch genommen und der Rückstand iHv € 101.300,44 entsprechend aufgegliedert. Mit gegenüber einem Drittschuldner erlassenem Bescheid vom 20. September 2016 verfügte die belangte Behörde die Pfändung einer dem Beschwerdeführer zustehenden Geldforderung (Guthaben…
…BAO für Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin iHv EUR 7.297,66 zur Haftung herangezogen. In der Begründung hielt die Abgabenbehörde u.a. fest, der Beschwerdeführer sei im Zeitraum von 1. September 2021 bis 5. Juli 2022 unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***T*** GmbH, also einer juristischen Person…
…der Säumniszuschlag 1 für den Zeitraum 2015 über den Betrag von € 592,92 sowie Bescheid über die Umsatzsteuer 10/2016. Der Beschwerdeführer führte aus, dass die streitgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten Folge einer Außenprüfung gewesen seien, in welcher die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen aus den Monaten Oktober bzw…
…er als Haftungspflichtiger für Abgabenschuldigkeiten einer insolventen GmbH in Anspruch genommen worden war, fand am 9.4.2019 die beantragte mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht statt. Der Antragsteller brachte unter anderem vor, dass sich bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH eine Quote "zwischen ca…
…ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Juli 2025 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 30.07.2025 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 5.3.2026…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 17. September 2013 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer (Bf) als ehemaligen Geschäftsführer gemäß § 9 BAO für folgende aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma F-GmbH…
…schuldhafte Pflichtverletzung zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wiederaufleben. Da die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2012 jedoch erst am 15.02.2013 fällig war, zumal die Nachforderung aus sich im…
…eine Betriebsprüfung für die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Prämie Forschung für die Jahre 2011 bis 2013 veranlasst. Der Prüfungsauftrag wurde am 10. Dezember 2014 zur Kenntnis gebracht und nach dem Vermerk am Prüfungsauftrag an diesem Tag zu Beginn der Amtshandlung durch die BDO Graz GmbH…
…Austria Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH, Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 12.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.01.2017, betreffend Säumniszuschläge, beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Der Verwaltungsgerichtshof hätte zum Ausdruck gebracht, dass die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten erst mit ihrer Abstattung ende und der Geschäftsführer einer GmbH sich bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit daher darüber unterrichten müsse, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat zum Ausdruck gebracht, dass die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten erst mit ihrer Abstattung endet und der Geschäftsführer einer GmbH sich bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit daher darüber unterrichten muss, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher…
…08.2013 betreffend Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma B1 GmbH zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsbetrag auf Euro 42.894,74 verringert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…