IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***WohnadresseBf1***, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH, Passauer Straße 40, 4780 Schärding, über die Beschwerde vom 12. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Juni…
…des Abgabepflichtige die fristgerechte Tilgung seiner Umsatzsteuervorauszahlungs-schulden zu bewirken. Wenngleich auch die Überrechnung [...] zugesichert wurde, stellt die Abgabenentrichtung durch Überrechnung eines Guthabens vom Konto eines anderen Abgabepflichtigen ein gewisses Risiko dar, zumal der Abgabenschuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe nicht sicher sein kann…
…noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vorliegen muss. Daher besteht auch deshalb kein Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen (mehr), weil die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen infolge Abgabenentrichtung am 29.12.2015 weggefallen ist (vgl. VwGH 3.6.1992, 91/13/0127…
…einschlägigen parkometerrechtlichen Vorschriften auseinanderzusetzen, insbesondere damit, dass die Verwendung einer Parkscheibe in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone kein geeignetes Abgabeentrichtungsmittel darstellt, und im Falle von Unklarheiten die erforderlichen Informationen bei der belangten Behörde einzuholen. Somit sind auch die subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. § 4 Wiener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch B-KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9.4.2010 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene…
… 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er dazutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen…
…dass die schuldhafte Pflichtverletzung kausal für die Uneinbringlichkeit sei. Habe der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so dürfe die Abgabenbehörde mangels dagegensprechender Umstände davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich gewesen sei (zB…
…Konkurseröffnung vorgenommene Vermögensverschiebungen zu Gunsten einzelner Gläubiger. Dass durch derartige, der Anfechtung unterliegende Zahlungen an die Abgabenbehörde in der Vergangenheit gelegene und vom Vertreter zu verantwortende Versäumnisse bei der zeitgerechten Abgabenentrichtung nicht beseitigt werden könnten, liege auf der Hand. Andernfalls läge es im Belieben des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 11. August 2021, gegen die Einzahlung der Abgabennachforderung über EUR 3.208,45 vom 26. Juli 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, folgenden Beschluss: Die Beschwerde gemäß § 278 Abs. 1…
…im Sinne des § 9 Abs 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (vgl. VwGH 18.3.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 28.06.2007 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 24.05.2007, Zl. zzz, betreffend Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 ZK iVm…
…sich nicht ergeben, zumal laut Aktenlage bis zur Insolvenzeröffnung laufend Umsätze erzielt worden wären, woraus geschlossen werden könne, dass Mittel zur zumindest anteiligen Abgabenentrichtung im haftungsrelevanten Zeitraum vorhanden gewesen seien. Ergänzend werde festgehalten, dass sich eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten auch daraus ergebe, wenn sich…
…seinem Fahrzeug, gibt er hierdurch klar zu verstehen, dass aus seiner Sicht die Phase des Beginns des Abstellens, die zur Abgabenentrichtung zur Verfügung steht, beendet ist und er den Vorgang des Einparkens für abgeschlossen erachtet. Beim Papierparkschein liegt es auf der Hand, dass, wenn sich…
…auf den oben angeführten Gesellschafterbeschluss vom 20.10.2004, wonach er für die Abgabenentrichtung nicht zuständig gewesen sei. Nach Eröffnung eines Bankkontos für die GmbH sei der Bf. für die Gesellschaft nicht mehr operativ tätig gewesen und habe er auch keine Kunden- oder sonstigen Kontakte…
…dass die schuldhafte Pflichtverletzung kausal für die Uneinbringlichkeit ist. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde mangels dagegen sprechender Umstände davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (zB…
…2000, 95/1 5/0137, ÖStZB 2001/318, 446. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören (abgesehen von der Abgabenentrichtung) vor allem • die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen (zB VwGH 30.5.1989, 89/14/ 0043), • die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen (zB VwGH 30. 5.1989, 89/ 14/0043…
…Fahrzeug, gibt er*sie hierdurch klar zu verstehen, dass aus seiner*ihrer Sicht die Phase des Beginns des Abstellens, die zur Abgabenentrichtung zur Verfügung steht, beendet ist und er*sie den Vorgang des Einparkens für abgeschlossen erachtet. Beim Papierparkschein liegt es auf der Hand, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
…Steuererklärungen abgegeben habe. Diese Pflichtverletzungen seien kausal für die Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschulden der ***Primärschuldnerin***. Ein pflichtgemäßes Verhalten sei nicht nachgewiesen worden (etwa der Nachweis des Fehlens ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung und die Gleichbehandlung der Gläubiger). Die Geltendmachung der Vertreterhaftung im bescheidmäßigen Umfang sei ermessenskonform…
…entrichten, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerkt, wäre andernfalls nicht ausgeschlossen). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof verwirklicht der Lenker, wenn er sich, ohne die Pflicht der Abgabenentrichtung zu erfüllen, vom "abgestellten" Fahrzeug entfernt, bereits den Tatbestand der Abgabenverkürzung nach § 4 Parkometergesetz 2006 (VwGH 26.01.1998…