…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500.000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…b: Der Betrag von 500.000,00 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen über einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten oder für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. - lit c: Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Darüber hinaus sei aber dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass der Einnahmenausfall gegen den Willen des Entschädigten erfolgt sein müsse. Die Frage, von wem die Initiative für die Abfindung der Pensionsansprüche ausgegangen ist, stellt eine Sachfrage dar, die die belangte Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…besteuert werden kann, konnte sich das Bundesfinanzgericht auf die dargestellte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Die Frage, von wem die Initiative für die Abfindung der Pensionsansprüche ausgegangen ist, stellt demgegenüber eine Sachverhaltsfrage dar, welche das Bundesfinanzgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu beantworten hat; eine im…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…bestanden habe und ihm keine freie Wahlmöglichkeit zwischen zwei gleichrangig eingeräumten Ansprüchen offen gestanden sei, behauptet die Revision aber nicht." Nicht jede in der Realität vorkommende Abfindung von Pensionsansprüchen verwirklicht den Modellfall der Abfindung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Pensionsanspruches, der nach oben geschilderter…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abfindung von Pensionsansprüchen; ein Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates, wenngleich ohne nähere Begründung bejahend auch BFG 26.9.2014, RV/3100253/2013). Demgegenüber hat der deutsche Bundesfinanzhof betreffend Abkommensregelungen, die Art. 15 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens vergleichbar sind, wiederholt ausgesprochen, dass das für die Besteuerung von…
…10.1977, 1173/77, ausgeführt, dass "Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 in Betracht kommen." In weiterer Folge wiederholt der VwGH lediglich die Ausführungen der belangten Behörde, wonach eine Pensionsabfindung als "Schadensausgleich" zu werten sein würde. b. Weder dem Gesetzestext des §…
…wenn sie vor Erreichung des Pensionsalters gezahlt werden. Ob die ausländische Einmalzahlung der Bf, bei der es sich unzweifelhaft um die Abfindung von Pensionsansprüchen gehandelt hat, im Streitjahr in Österreich tatsächlich einer Besteuerung unterzogen werden kann, hängt streitentscheidend vom Zeitpunkt des Zuflusses der Freizügigkeitsleistung bzw…
…Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen kommen als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 EStG 1988 in Betracht. Darunter fallen auch Teilpensionsabfindungen. Begünstigt ist die Abfindung nach § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aber nur dann, wenn die Entschädigung für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren gewährt…
…wenn sie vor Erreichung des Pensionsalters gezahlt werden. Ob die ausländische Einmalzahlung des Bf., bei der es sich unzweifelhaft um die Abfindung von Pensionsansprüchen gehandelt hat, im Streitjahr in Österreich tatsächlich einer Besteuerung unterzogen werden kann, hängt streitentscheidend vom Zeitpunkt des Zuflusses der Freizügigkeitsleistung ab…