…zum ABGB Rechnung getragen. Damit wird nun die besondere Bedeutung dieses Rechtsgeschäfts für den Verzichtenden hervorgehoben (vgl. OGH 11.12.2013, 7Ob212/13x). In einem Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung wird ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Erblasser und dem auf sein Noterbrecht Verzichtenden gesehen, weil dadurch die…
…es sei denn, daß eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt; 4. was jemand dadurch erlangt, daß bei Genehmigung einer Schenkung Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden; 5. was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 551 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) gewährt wird…
…vor. Bei dem vereinbarten Erb-und Pflichtteilsverzicht seien keine strittigen oder zweifelhaften Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt worden. Vielmehr läge die unentgeltliche Gewährung einer, bis zum 01.08.2008 der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs.1 Z 5 ErbStG unterliegenden, Abfindung für einen Erbverzicht vor…
…0136; 21.03.2012,2011/16/0122, GebR Rz 996,1000) Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten diese vorstehenden rechtlichen Ausführungen folgendes: Die Vereinbarung der Gewährung einer Abfindung für einen Erb bzw. Pflichtteilsverzicht (= Verzicht auf Geltendmachung des, mit dem Tod der Erblasser, entstandenen…
…Hätte Dr. ***18*** aufgrund des Erb- und Pflichtteilsverzichtes direkt gesetzliche Unterhaltszahlungen an seine Enkelin getätigt, so wären diese Zahlungen keiner Steuerpflicht unterlegen. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Abfindung für einen vor Erbfall abgegebenen Erb- und Pflichtteilsverzicht nach BFH 9.2.2010, VIII…
…zu verschenken, und Sicherung des Vermögensstammes für die Nachkommen des Dr. ***15***, • Da Dr. ***15*** im Jahr 2002 kein eigenes Vermögen besaß, aber die oben genannten Zwecke verwirklicht werden sollten, schlossen Dr. ***18*** sen. und Dr. ***15*** einen (bedingten) Erb- und Pflichtteilsverzicht ab. 1.7…
…Obsorgepflichten gegenüber gemeinsamen Kindern von einer beruflichen Tätigkeit abgehalten wird. Diese Unterhaltsleistung besteht in einem einmaligen Betrag, dessen Höhe von der Dauer der Ehe abhängt. Hat die Ehe max. ein Jahr gedauert, beträgt die Abfindung € 10.000,00. Für jedes weitere Jahr erhöht sie…
…Abfindung als entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist [...]. Mit Einführung der Immobilienertragsbesteuerung hat sich die entsprechende Frage auch für das Steuerrecht gestellt, wobei nun von folgenden grundsätzlichen Betrachtungen ausgegangen wird: Die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften wird im Ertragsteuerrecht in Anlehnung an eine…
…worden. Dieses Argument sei heutzutage für die Beibehaltung der Gebühr nicht ausreichend. Ebenso wenig die durch die Gebühr eröffnete Einnahmequelle des Staates. Beide Gedanken rechtfertigten keinesfalls das durch die Bestimmung geschaffene hohe Aufkommen an Rechtsunsicherheit (vgl. auch Tschugguel, Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung: Kein Vergleich…
…Erbfalls erklärte Erb-und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag, der die Regulierung der Vermögensnachfolge und ihrer Modalitäten im Todesfall des potentiellen Erblassers dienen soll. Erhält das pflichtteilsberechtigte Kind für den Verzicht auf seinen künftigen Anspruch von seinen Eltern als den potentiellen Erblassern eine Abfindung…
…Pflichtteilsverzichtes gegen Abfindung gem. § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG zu trennen. … Ansprüche zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen beinhalten eine Teilhabe am Nachlassvermögen bzw. am Wert des Nachlasses und sind bis zu Einantwortung an den Nachlass zu richten. Bis zur Einantwortung ist der Nachlass für…
…Bf) sondern einvernehmlich an eine Versicherung zum Erwerb eines Rentenstammrechtes zugunsten seiner Tochter geleistet hat, vermag auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine unterschiedliche steuerrechtliche Beurteilung der Rente nicht zu begründen. 5) Zudem ist auch zu beachten, dass durch den Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung im Jahr 1995 nach…
…ein einheitlicher Vertrag verschiedenen Vertragstypen entnommene Elemente, ist er gebührenrechtlich nach seinem überwiegenden rechtlich und wirtschaftlichen Zweck zu beurteilen. Für die Rechtsnatur eines Vertrages ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkungen des Vertrages maßgebend. Dabei kommt es vor allem auf…
…Beschwerde wendete die Bf. sinngemäß ein, dass sie keine Sonderausgaben für Wohnraumschaffung, sondern eine außergewöhnliche Belastung (Abbruchkosten) geltend gemacht habe. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 12.12.2023 wies das FA die Beschwerde ab, da mangels Zwangsläufigkeit des Aufwandes keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988…
…dieses bildet einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) erhielt im Streitjahr von seiner früheren Dienstgeberin eine pauschale Abfindung für Diensterfindungen iHv…
…Mit Vorlagebericht vom 09. Februar 2018 wurde der Akt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit ergänzendem Vorbringen vom 23.08.2022 wurde das Beschwerdebegehren insoweit eingeschränkt, als beantragt wurde die bezahlte Abfindung zur Gänze als eine Entschädigung für den Wegfall von Einnahmen gem. § 32 Abs…
…beispielsweise eine Freizügigkeitsleistung, kann daher grundsätzlich von der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 erfasst sein (vgl. VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0086). Jedoch ist auch in diesem Fall Voraussetzung der Begünstigung, dass keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Abfindung für…
…beispielsweise eine Freizügigkeitsleistung, kann daher grundsätzlich von der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 erfasst sein (vgl. VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0086). Jedoch ist auch in diesem Fall Voraussetzung der Begünstigung, dass keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Abfindung für…
…Angebotes entsprechend reduzieren (bei einer Abfindung von 25% auf 75%; Beilage 1.6 und 3.3) Der Bf. nahm dieses Angebot auf Teilabfindung am 28. November 2015 an (Eingang bei der [Arbeitgeber_AG] am 5. Dezember 2015) und entschied sich für ein Ausmaß von 25…
…der Rsp NICHT eine unter beiderseitigem Nachgeben zustande gekommene neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Selbst wenn eine Zahlung als Abfindung für Gesellschafterrechte und als Abgeltung für sonstige Ansprüche vereinbart wird (deren Zusammensetzung in der Vereinbarung näher angeführt wird) und zusätzlich eine nachträgliche Änderung…