…Pflege im Krankheitsfall, Bezahlung der Arztkosten) bewertet mit 200 Euro pro Monat, und ein Barübergabspreis in Höhe von 20.000 Euro welcher zur Abfertigung der gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsansprüche der weichenden Tochter der Übergeber dienen sollte sowie die Schuldübernahme eines ******-Kredites, vereinbart. Nach Punkt „Neuntens…
…Pflege im Krankheitsfall, Bezahlung der Arztkosten) bewertet mit 200 Euro pro Monat, und ein Barübergabspreis in Höhe von 20.000 Euro welcher zur Abfertigung der gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsansprüche der weichenden Tochter der Übergeber dienen sollte sowie die Schuldübernahme eines ******-Kredites, vereinbart. Nach Punkt „Neuntens…
…eine Ausfertigung davon wurde auch der Bf. übermittelt - gab das FA eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt ab. "Gemäß § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist die Steuer auf Antrag nicht festzusetzen, wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes…
…seines Pflichtteilsanspruches gegenüber dem Bf. offen. Wie sich aus dem Schriftsatz des Bf. an das Finanzamt vom 12. Jänner 2009 ergibt, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt, in welcher Höhe der Bf. Ansprüche seines Onkels aus dem Erbschaftsstreit bzw. aus der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen…
…Nachlass in Höhe von € 37.433,46 eingeantwortet. 4.3. Evident ist, dass die zwei Geschwister des Bf ausdrücklich auf eine gerichtliche Schätzung und Inventarisierung der Verlassenschaft zur Berechnung ihrer Pflichtteilsforderungen aus dem tatsächlichen Erbanfall verzichtetet haben und ihre gesetzlichen Pflichtteilsansprüche vom Bf durch…
…Privatstiftung in den Pflichtteil der Töchter einzurechnen sind, vertritt das Gutachten vom 2. Juli 2009 folgende Rechtsansicht (auszugsweise und zusammengefasst wiedergegeben): Durch die Errichtung einer Privatstiftung können Pflichtteilsansprüche von Noterben weder verkürzt noch umgangen werden. Gestiftetes Vermögen ist wie eine Schenkung nach § 785 ABGB anzurechnen…
…nicht kannte, keinerlei Veranlassung. Die Betrauung eines gewählten öffentlichen Notars anstelle des zuständigen Gerichtskommissärs setzt die Erteilung einer Vollmacht a l l e r gesetzlichen Erben voraus und hat mit der Anmeldung von Pflichtteilsansprüchen nichts zu tun.“ Nun war die gegenständliche Berufung am 31. Dezember…
…verzichtet, sodass das Urteil mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung endgültig rechtswirksam geworden sei. Das Urteil sei am 02/17 zugestellt worden. Die Bf habe daher am 2/17 den zugesprochenen Betrag von XY Euro (dies seien X Euro zzgl 4 % Zinsen) zu überweisen gehabt. Gemäß …
…die schwierige Verkehrslage an. Eine Ausfertigung der Niederschrift wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers ausgehändigt. Rechtslage § 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1987) idF des BGBl. I 36/2014 lautet: "(1) Die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung (§ 5) zu berechnen. (2) Abweichend von Abs. 1 gilt Folgendes…
…2017 (eine Ausfertigung davon wurde auch dem Bf. übermittelt) legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Darin gab das FA eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt ab: "Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt u.a. der Erwerb von Todes wegen dem…
…12/0138). Ob jedoch hier tatsächlich gemäß bulgarischen Rechts zur wirksamen Zustellung der der Bf. nachweislich am 29. November 2014 am Postwege mit internationalem Rückschein in Bulgarien zugekommenen Haftungsbescheide die Beilage von in bulgarischer Sprache verfassten Ausfertigung erforderlich gewesen wäre, wie die Bf. dies meint…
…Verkennung der Rechtslage unterlassen hat, hat es die angefochtene Entscheidung mit Rechtswidrigkeit belastet.“ Daraufhin erließ das BFG einen mit 21. April 2016 datierten Beschluss und trug dem Finanzamt unter Hinweis auf die von Zorn in RdW 2016, 284 aufgezeigten Aspekte auf, die fehlenden Ermittlungen nachzuholen…
…betreffenden Feststellung des Finanzamtes in der o.a. Beschwerdevorentscheidung (die insofern als Vorhalt gilt) tritt die Bf. mit keinem Wort entgegen. Da von einem Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch somit nach der Aktenlage keine Rede sein kann, kommt entgegen dem Beschwerdevorbringen eine Tatbestandsverwirklichung gemäß § 2 Abs…
…| für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung | …." | Wie das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausführt stellt die, im Zusammenhang mit dem Vermächtnis der Aktien an der ***9*** von der Erblasserin angeordnete Auflage keine aufschiebende Bedingung…
…am 14.6.2013 eine Gerichtsverhandlung abgehalten – das Urteil wird voraussichtlich im August 2013 bekannt gegeben. Die Erbin (Fr. F.E.) fordert von mir E 163.521,81 zur Befriedigung der Pflichtteilsansprüche.“ Mit Vorlagebericht vom 22. Juli 2013 wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt…
…ErbStG der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Mit Erkenntnis vom 7. März 2007 hat der VfGH zwar die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 1 ErbStG und somit den Grundtatbestand für Erwerbe von Todes wegen, also "die Erbschaftssteuer…
…vorliegenden Fall noch anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. 1. Erwerb durch Erbanfall und/oder durch Vermächtnis Gemäß § 648 ABGB kann der Erblasser auch einem…
…1 Erbschaftssteuergesetz 1955, (ErbStG 1955) unterliegt der Steuer nach diesem Bundesgesetz der Erwerb von Todes wegen. Gemäß § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruch als Erwerb von Todes wegen. Gemäß §12 Abs…
…also die Schenkungsabsicht und darauf an, ob der Wert der versprochenen Leistung in einem krassen Missverhältnis zum Übergabswert steht. Dieses Missverhältnis setzt zwar nicht ein Entgelt von weniger als der Hälfte voraus, es muss aber dem Übergeber bewusst gewesen sein (vgl. OGH 28.03.2001…
…dass die Abhandlung der Verlassenschaft gemäß § 153 AußStrG mangels den Wert von EUR 4.000,- übersteigenden Aktiven unterbleibt. In der Beschwerde vom 15.11.2018 wurde die Aussetzung der Einhebung des strittigen Betrages (§ 212a BAO) beantragt. Auf dem Abgabenkonto des Bf haftet mit Datum vom…