…I Nr. 71/2003, können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn sie nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art, dessen wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr gelegen ist…
…Anwartschaften auf Abfertigungen 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellung nicht Abfertigung, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Dabei dürfen nach Abs. 3 des § 9 EStG 1988 (in der oben angeführten Fassung) Rückstellungen im…
…I Nr. 71/2003, können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn sie nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art, dessen wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr gelegen ist…
…außer Streit steht, dass die steuerrechtlich gebildete Abfertigungsrückstellung im Jahr 2003 auf Basis der gemäß § 124b Z 68 lit. a EStG 1998 steuerfrei aufgelöst wurde (Punkt 2.6.). 5. Im Beschwerdejahr lag keine Verbindlichkeit, sondern eine der Höhe nach noch ungewisse Abfertigungsverpflichtung vor. IV. Erwägungen …
…der Zahlungsverpflichtung können auch keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Daher ist es auch unerheblich, ob mit dem in der Vereinbarung angesprochenen Verlust der steuerliche oder der unternehmensrechtliche Verlust gemeint ist, der die Grundlage der für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gem…
…EStG 1988 (1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs…
…EStG 1988, BGBl Nr. 818/1993 angeführten Rückstellungen für verbindlichkeitsnahe Passivpositionen: 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Abzinsung von (langfristigen) Rückstellungen war nach § 9 EStG 1988 idF. Steuerreformgesetz 1993…
…der Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" würde sicherstellen, dass Jubiläumsgeldrückstellungen auch weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs 1…
…Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Grundnorm des § 9 EStG 1988 verweist in Abs. 2 für die Bildung von Rückstellungen…
…Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Grundnorm des § 9 EStG 1988 verweist in Abs. 2 für die Bildung von Rückstellungen…
…Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Grundnorm des § 9 EStG 1988 verweist in Abs 2 für die Bildung von Rückstellungen…
…Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Grundnorm des § 9 EStG 1988 verweist in Abs 2 für die Bildung von Rückstellungen…
…der Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" würde sicherstellen, dass Jubiläumsgeldrückstellungen auch weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs 1…
…der Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" würde sicherstellen, dass Jubiläumsgeldrückstellungen auch weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs 1…
…der Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" würde sicherstellen, dass Jubiläumsgeldrückstellungen auch weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs 1…
…EStG können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn die Rückstellung nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit …
…sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein. Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 der angeführten Bestimmung dürfen Rückstellungen im Sinne des Absatzes 1 Ziffer…
…Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. ... (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn…
…sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur…
…auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese Auflistung ist taxativ. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eine Voraussetzung für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung ist…