…der Tierhaltung und Tierzucht getrennter Gewerbetrieb ist. Betreiben mehrere Personen, wie hier das Ehepaar der Gesellschafter der Beschwerdeführerin, gleichzeitig eine Land- und Forstwirtschaft und einen Gewerbetrieb, greift die sogenannte Abfärbetheorie. § 23 EStG 1988 lautet: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung…
…dass es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handle, da die Landwirtschaft untergeordnet sei. Im Rahmen der telefonischen Gespräche mit dem Steuerberater sei mit der Abfärbetheorie (RZ 5835) argumentiert worden. Im Zuge der Beschwerde bei Hr. ***B*** seien Einkünfte aus Gewerbebetrieb bekanntgegeben worden. Die Beschwerde ***A*…
…von einem Unternehmer ausgeübte gewerbliche Tätigkeit iSd § 23 EStG 1988 bewirke, dass der gesamte Tätigkeitsbereich zu gewerblichen Einkünften führe (Abfärbetheorie). Die Einstufung einer Tätigkeit als Gewerbliche bedürfe unter anderem einer Gewinnerzielungsabsicht. Die Gewinnerzielungsabsicht sei schon durch die gleichzeitige Adaptierung mehrerer Wohnungen ab dem Anschaffungsjahr 2007…
…Sonderbetriebsausgaben: Die Bf. verfügen über keinen eigenen operativen Betrieb, sondern erzielen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lediglich durch die Beteiligungen an den atypisch stillen Gesellschaften, die operativ tätig seien gemäß der sogenannten Abfärbetheorie. Der tatsächliche Zweck aller Kommanditgesellschaften sei die Verwaltung von Beteiligungen. Gemäß Stoll, BAO-…
…Sonderbetriebsausgaben: Die Bf. verfügen über keinen eigenen operativen Betrieb, sondern erzielen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lediglich durch die Beteiligungen an den atypisch stillen Gesellschaften, die operativ tätig seien gemäß der sogenannten Abfärbetheorie. Der tatsächliche Zweck aller Kommanditgesellschaften sei die Verwaltung von Beteiligungen. Gemäß Stoll, BAO-…
…Sonderbetriebsausgaben: Die Bf. verfügen über keinen eigenen operativen Betrieb, sondern erzielen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lediglich durch die Beteiligungen an den atypisch stillen Gesellschaften, die operativ tätig seien gemäß der sogenannten Abfärbetheorie. Der tatsächliche Zweck aller Kommanditgesellschaften sei die Verwaltung von Beteiligungen. Gemäß Stoll, BAO-…
…Argument, dass die Bf. über keine eigenen operativen Betriebe verfügten und sie gemäß Abfärbetheorie durch die Beteiligung an der atypisch stillen Gesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielten und daher die Modellaufwendungen nur in Zusammenhang mit diesen Beteiligungen stehen könnten, vermag das Bundesgericht nicht zu überzeugen, zumal…
…I, Teil 1: Theorie und Methoden, Steuerarten und Abgabenverfahren4 (2015) Personenmehrheiten, S. 76; dazu kritisch z.B. Bergmann, Abfärbetheorie: Personengesellschaften mit mehreren Betrieben derselben Einkunftsart möglich? ÖStZ 2008/700, 360 f, mwH). Dieser Schluss wird primär aus § 2 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 gezogen…