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BFG RV/2101382/2016Abbruch einer Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2016

…die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht…

BFG RV/5100341/2024Kein Anspruch auf Familienbeihilfe in der Zeit zwischen Abbruch einer Berufsausbildung und Beginn einer weiteren Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2024

…und Kinderabsetzbeträge für den Sohn der Beschwerdeführerin ***SohnBf***, SVNr ***125*** für den Zeitraum 06/2022 bis 08/2022 zurück. Begründet wurde dieser Bescheid mit dem Nichtvorliegen einer für den Bezug der Familienbeihilfe notwendigen Berufsausbildung. 2. Gegen diesen Bescheid wurde am 13. November 2023 Beschwerde erhoben…

BFG RV/3100475/20191. Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abbruch einer Ausbildung und Beginn einer anderen Ausbildung 2. Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abschluss einer Ausbildung und Beginn einer beruflichen Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2019

…dass in der Zeit zwischen dem Abbruch einer und dem Beginn einer anderen Ausbildung kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Für die Zeit nach erfolgreichem Abschluss der im Oktober 2016 begonnenen Berufsausbildung (November 2017 bis Juli 2018) liege ebenfalls keine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vor. Daraufhin…

BFG RV/5100609/2016Beihilfenanspruch nach Abbruch einer Schulausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.08.2017

…weil ihre Tochter weder die Schulausbildung an der Höheren Bundeslehranstalt für künstlerische Gestaltung noch jene an der AHS für Berufstätige in Linz abgeschlossen, sondern beide Schulausbildungen ohne Abschluss abgebrochen hat. Ein erfolgloser Abbruch einer Schulausbildung kann aber nicht mit dem von § 2 Abs. 1 lit…

BFG RV/7104626/2015Frühestmöglicher Beginn einer Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2017Teil 2/2

…Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; § 2 Abs. 1 lit. b zweiter bis letzter Satz sind nicht anzuwenden, h) sich in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, in Berufsausbildung befinden…

BFG RV/5100549/2016Kein Familienbeihilfenanspruch bei Abbruch der Berufsausbildung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2019

…Beginn einer weiteren Berufsausbildung. Dies läge gegenständlich nicht vor, da ein - wie hier vorliegender - vorzeitiger Abbruch einer Berufsausbildung nicht als Abschluss einer Schulausbildung zu werten sei. Da somit A. im vorliegenden Fall für den Zeitraum August 2014 bis Jänner 2015 keine Tatbestandsvoraussetzungen für eine Beihilfengewährung…

BFG RV/5100170/2016Kein Familienbeihilfenanspruch bei Abbruch einer Lehrausbildung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2019

…von der Bf. begonnene Lehrverhältnis vor Ablauf des für diesen Lehrberuf vorgesehenen Ausbildungsverhältnisses vorzeitig beendet wurde. Folglich befand sich die Bf. ab diesem Zeitpunkt (9.1.2014) in keiner praktischen Berufsausbildung in einem Lehrbetrieb. Die Gründe, welche zur Beendigung dieses Lehrverhältnisses führten, nehmen dabei nach…

BFG RV/7105044/2017Familienbeihilfe für Zeit zwischen Lehrabbruch und Zivildienst einerseits sowie zwischen Zivildienst und Antritt einer neuen Berufsausbildung andererseits
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017Teil 1/2

…VwGH 26. 5. 2011, 2011/16/0077). Wird eine Berufsausbildung ohne Erreichung des Ausbildungszieles abgebrochen, steht bis zum Abbruch Familienbeihilfe zu, wenn ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen beobachtbar war. Ob der Abbruch krankheitshalber oder aus anderen Gründen erfolgte, ist hiebei unerheblich (vgl. BFG 23. 2…

BFG RV/4100196/2025Abbruch der Schulausbildung im Juli – keine Familienbeihilfe für August und September
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2026

…vorliegenden Fall bis zu dessen Abbruch jedenfalls eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 dar. Wird die Tätigkeit, durch die ein Kind für einen Beruf ausgebildet wird, abgebrochen, kann ab deren Beendigung nicht mehr von einer Berufsausbildung im Sinne des …

BFG RV/1100117/2023Familienbeihilfenanspruch im Zeitraum zwischen Schulabbruch und Beginn einer Lehre?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2023

…4 Z 3 lit a EStG 1988 auch des Kinderabsetzbetrages) nur durch eine zielgerichtete, ernstlich betriebene Berufsausbildung würde es widersprechen, wenn nach § 2 Abs 1 lit d FLAG ein vorzeitiger Abbruch der Berufsausbildung die dort normierte Weitergewährung für die Dauer von drei Monaten nach sich…

BFG RV/6100228/2018Berufsausbildung zum frühesten Zeitpunkt bei Lehrausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2019Teil 1/2

…Nach Abschluss der Schulausbildung habe der Sohn sich für eine Zuweisung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes beworben. Dies sei vor allem deshalb erfolgt, da dieser vor Beginn der Berufsausbildung die Verpflichtung des Wehrdienstes in Form des Zivildienstes abzuleisten beabsichtigt habe. Gemäß dem in Kopie beiliegenden…

BFG RV/3100319/2023Zweitstudium, Abbruch nach 1 Semester ohne Prüfung: bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Modulen) ist nicht davon auszugehen, dass "von vorneherein keinerlei studentische Aktivität" beabsichtigt gewesen wäre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024

…Nach Abbruch einer solchen Ausbildung steht daher keine Familienbeihilfe mehr zu (vgl. Lenneis/Wanke, aaO, Rz 116 zu § 2). b) "Doppelstudium": § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 enthält keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Es ist daher möglich, nach Abschluss der Berufsausbildung für ein…

BFG RV/7100466/2025Familienbeihilfe; Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2025

…mit 50% festgestellt worden. Das Vorliegen einer dauernden Erwerbsunfähigkeit sei rückwirkend ab 1. Jänner 2018 bescheinigt worden. Der Bf. habe mit April 2017 das 21. Lebensjahr vollendet und sich ab 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2017 in keiner Berufsausbildung befunden. Mangels Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen…

BFG RV/7105042/2019Rückforderung Familienbeihilfe; Schulabbruch der AHS in der 8. Klasse im April 2017; Beginn Abendschule für Berufstätige SS 2018
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2020

…eines Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums stellt unter bestimmten Voraussetzungen (Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung, qualitatives und quantitatives Element, Ablegen von Prüfungen, welche im Ausbildungsplan vorgesehen sind) ohne Zweifel eine Berufsausbildung dar. Vorzeitiger Abbruch der Schule Ein Schüler, der sich von der Schule abmeldet, hört auf Schüler einer…

BFG RV/7104618/2019Rückforderung der Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2020Teil 1/2

…Anspruch für die Zwischenzeit nur zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung. Für die Zeit zwischen dem Abschluss oder wie gegenständlich sogar Abbruch einer Berufsausbildung (Lehrgang) und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Studium) bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Wintersemester 2017…

BFG RV/6100227/2018Keine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abschluss der Schulausbildung und Zivildienst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2018

…und nicht zu einem vorzeitigem Abbruch der Schulausbildung. Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach Ablauf des Monats, in dem die Schulausbildung abgeschlossen wurde, stellt § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 idF BGBl 111/2010 (Budgetbegleitgesetz 2011) auf den Beginn einer weiteren Berufsausbildung am frühestmöglichen…

BFG RV/4100059/2023Rückforderung Familienbeihilfe - Nichteinzahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2023

…sowie den Abbruch einer Berufsausbildung Bezug genommen. Konkret führte das FA aus, dass ***1*** im WS 21/22 im Bachelorstudium Philosophie inskribiert war und am 30.04.2022 vom Studium abgemeldet wurde. Ab diesem Zeitpunkt liege ein Abbruch des Studiums und nicht nur eine Unterbrechung…

BFG RV/7103835/2015Antritt zu Prüfungen im ersten Studienjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2017

…Ihr Sohn keiner Berufsausbildung nach, sondern war als Angestellter berufstätig. Das Architekturstudium wurde erst im Oktober 2014 begonnen. Für die Zeit zwischen Mai 2014 bis September 2014 ist daher keine Anspruchsgrundlage für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ersichtlich. Eine Bestimmung, dass zwischen dem Abbruch einer Berufsausbildung (Wirtschaftsinformatikstudium…

BFG RV/7103169/2016Eigenantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2019

…grundsätzlich während dieser Monate ein Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zustehen. Die Zeit zwischen dem Abbruch einer Berufsausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung stelle weder eine Ausbildungszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 noch eine unschädliche Lücke zwischen zwei Ausbildungsarten dar…

BFG RV/5100273/2013Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abbruch einer Schulausbildung und Beginn einer Lehre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2015

…unter "Abschluss der Berufsausbildung" im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 (auch) ein vorzeitiger Abbruch dieser Ausbildung zu verstehen ist, ausreichend geklärt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht von dieser Rechtsprechung nicht ab. Diese Entscheidung ist somit nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängig…