…wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird (vgl VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN sowie Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 FLAG Rz 38). Da nach den getroffenen Feststellungen die Schulausbildung an der ***Schule XY*** bereits im…
…d FLAG bei einem vorzeitigen Abbruch der Berufsausbildung nicht zur Anwendung kommt (vgl. VwGH 18.11.2009, 2009/13/0118, diesfalls noch zur vor dem 11. März 2011 geltenden Fassung). Die Argumentation des Beschwerdeführers im Vorlageantrag, wonach die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag im August 2015…
…im Rückforderungszeitraum Juni 2014 bis Dezember 2014 der Präsenzdienst nicht einmal noch begonnen hat, kann § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 hier schon deswegen nicht greifen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit zwischen Abbruch der Schulausbildung und Beginn des Präsenz- oder…
…grundsätzlich auch im Rahmen einer Schulausbildung hinsichtlich der Erfolgskomponenten auf die behinderungsbedingten Einschränkungen Rücksicht zu nehmen ist. Voraussetzung ist und bleibt jedoch, dass tatsächlich eine strukturierte Berufsausbildung betrieben wird. Nun steht im vorliegenden Fall fest, dass der Beschwerdeführer die Schulausbildung im Präsenzunterricht durch seine Abmeldung…
…dem Abschluss einer Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung. Im vorliegenden Fall wurde jedoch die Schulausbildung im November 2017 abgebrochen. Eine abgeschlossene Ausbildung liegt daher nicht vor, sodass für die Zeit zwischen dem Abbruch der schulischen Ausbildung im November 2017 und der Aufnahme einer…
…Schulausbildung weitergewährt werden. Daher ist die zur 'alten' Fassung ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sowie des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zu diesem Gesetzesbegriff auch weiterhin anwendbar. Bei der Beurteilung der Frage, ob unter "Abschluss der Berufsausbildung" im Sinne der besagten gesetzlichen Bestimmung auch deren vorzeitiger Abbruch…
…FLAG 1967 bei einem vorzeitigen Abbruch der Berufsausbildung nicht zur Anwendung kommt (VwGH vom 21.01.2004, 2003/13/0157, vom 23.06.2009, 2006/13/0195, und vom 18.11.2009, 2009/13/0118). Dass nur ein erfolgreicher Abschluss der Schulausbildung (Berufsausbildung im engeren…
…in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 2 Rz 38). All diesen Fällen ist jedoch gemein, dass "lediglich" eine Unterbrechung der (konkreten) Ausbildung, nicht aber ein Abbruch vorliegen darf. Eine Unterbrechung liegt dann vor, wenn die Ausbildung, die zum Beihilfenanspruch geführt hat, nach Wegfall des Hinderungsgrundes wiederaufgenommen…
…gegeben. Nach dieser Norm bestünde lediglich dann ein Beihilfenanspruch für den Zeitraum nach Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung. Dies läge gegenständlich nicht vor, da ein - wie hier vorliegender - vorzeitiger Abbruch einer Berufsausbildung nicht als Abschluss einer Schulausbildung zu werten sei. Da…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung zu, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Die Familienbeihilfe wird gemäß § 10 Abs 2 FLAG 1967 vom Beginn des…
…2009/13/0127; und VwGH 15.12.2009, 2007/13/0125). Krankheitsbedingte Unterbrechung/Abbruch der Berufsausbildung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit…
…Abbruch der Schulausbildung. Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach Ablauf des Monats, in dem die Schulausbildung abgeschlossen wurde, stellt § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 idF BGBl 111/2010 (Budgetbegleitgesetz 2011) auf den Beginn einer weiteren Berufsausbildung am frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung…
…da in der Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung ohnehin eine praktische Ausbildung vorgesehen sei. Ein Anspruch nach § 2 Abs. 1 lit d FLAG bestehe nicht, weil bei einer Aneinanderreihung von abgebrochenen Ausbildungen (Lehre, Abendschule) keine frühestmögliche weitere Berufsausbildung (beim X) nach dem erforderlichen erfolgreichen "Abschluss einer Schulausbildung" vorliege…
…sich leider immer wieder verzögert, daher konnte er dann erst im Februar 2016 starten. Er hat eine Schulausbildung bis 7.5.2015 gemacht und diese dann abgebrochen und den Antrag zum Zivildienst beantragt. Da sich der Antritt dann unverschuldet verzögert hat, ist es zu diesem…
…wenn er die lehrplanmäßig letzte Schulstufe abgeschlossen oder sich von der Schule abgemeldet hat (§ 33 SchUG). Die Übergangsfrist gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 steht nur bei Abschluss einer Schulausbildung zu, wovon bei einem vorzeitigen Abbruch der Berufsausbildung nicht gesprochen werden kann (vgl…
…Für den Fall des Beginnes der Lehre wurde die Nachreichung des Lehrvertrages in Aussicht gestellt. Rückforderungsbescheid vom 8.1.2025 Mit der Begründung, dass die Bf. im Rahmen der Anspruchsüberprüfung keine Unterlagen betreffend die Absolvierung der Handelsschule bzw. einen etwaigen Abbruch der Schulausbildung ihres Sohnes *…
…nach Abschluss der Schulausbildung (nicht allerdings nach Abbruch der Schulausbildung) und gemäß § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und der frühestmöglichen Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung. Das Freiwillige Soziale Jahr stelle nach der geltenden Rechtslage…
…Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung. Für die Zeit zwischen dem Abschluss oder wie gegenständlich sogar Abbruch einer Berufsausbildung (Lehrgang) und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Studium) bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Wintersemester 2017/18 und im Sommersemester 2018 sei der…
…Ansicht des Finanzamtes keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG vorliegt, erging für für den Zeitraum ab Abbruch der HTL 10/2015 bis 8/2017 ein Rückforderungsbescheid. Gegen diesen Bescheid des Finanzamtes wurde eine Beschwerde eingebracht, da der Beschwerdeführer vermeint, dass eine Berufsausbildung vorliegt. Beweismittel: S…
…kann. Im Hinblick auf den Abbruch des Bachelorstudiums STUDIUM und der Schule-Kurzform ist fraglich, inwieweit hier tatsächlich eine Ausbildung vorlag. Es müsste nachgewiesen werden, ob Ihre Tochter, das STUDIUM überhaupt "betrieben" hat, bzw. was sie im Wintersemester 2017/2018 an der Universität gemacht hat…