…Fraglich war damit allein, ob das österreichische Besteuerungsrecht an seinen Einkünften durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wurde. Der Bf. bezog in den Streitjahren neben einer österreichischen Rente von der Pensionsversicherungsanstalt, einer schweizerischen AHV/IV-Rente [(Schweizerische Ausgleichskasse - 1. Säule; Renteneinkünfte iHv 15.988,20 € (2020…
…zuzuführen. Die strittigen Pflichtbeiträge hätten somit auch bei einer Quellenbesteuerung der gegenständlichen AHV/IV-Renten in der Schweiz keine Berücksichtigung finden können und sind diese daher (allein) von dem in Österreich zu besteuernden Einkommen in Abzug zu bringen. 2) Besteuerungsrecht - Invalidenrenten der Pensionskasse Ab (2…
…beigelegt wurden die folgenden Unterlagen: Erklärung L 1 zur Arbeitnehmerinnenveranlagung 2022 Beilage L 1i für 2022 Beiblatt Nr. 1 Bescheinigung für Leistungsbezüge AHV/IV 2022 Schweiz Beiblatt Nr. 2 zur Einkommenssteuererklärung 2022 Buchungsbestätigung der Schweizer Rente 2022 Gesamtsumme Beilage L 1ab für 2022 Beiblatt Nr…
…den Zahlungseingang der "Caisse Suisse de compensation" (=SAK) mit Fr. 1.588 ausweist, darüber hinaus auf Internet-Recherchen: www.ahv-iv.ch, www.zas.admin.ch, www.ch.ch./de/pensionierung-ruhestand-im-ausland. 4. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Beurteilung 4.1. Zu Spruchpunkt I…
…einer inländischen Pensionsversicherung in Höhe von 890,82 Euro sowie aus ausländischen Pensionsversicherungen in Höhe von insgesamt 64.403,00 CHF, die sich aus Zahlungen der aus der unabhängigen Gemeinschaftsstiftung Zürich UGZ in Höhe von 13.888,00 CHF, aus der liechtensteinischen AHV-IV in…
…besteuert werden darf, dies ungeachtet einer solcherart eintretenden doppelten Nichtbesteuerung. Die steuerliche Vertretung beruft sich diesbezüglich auf eine Rechtsauskunft des Finanzamtstandortes Feldkirch vom 10.12.2020, wonach AHV-Pensionen wie die in Streit stehende, gemäß Art. 19 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 DBA…
…erhielt er eine Kinderrente für seinen Sohn S. in Höhe von 324,00 CHF im Monat. Die Nachzahlung der Invalidenrente für den Zeitraum April 2012 bis Juni 2014 erfolgte von der AHV IV Liechtenstein an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die die Nachzahlung nach Abzug der vom…
…neben einer österreichischen Rente von der Pensionsversicherungsanstalt, einer schweizerischen AHV/IV-Rente (1. Säule) und einer Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund auch auf Grund eines als AB der XYZ (xyz) im Jahr 2017 erlittenen Unfalls von der Pensionskasse xyz eine jährliche Invalidenrente iHv 25…
…medizinischen Behandlungen) bezog er in den Beschwerdejahren neben einer Pension der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (Pensionsbezug aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension, seit 1.7.2003 bis laufend) auch Invaliden- bzw. Kinderrenten von der Liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung-Invalidenversicherung-Familienausgleichskasse [kurz: AHV-IV-FAK…
…des Existenzbedarfes auszugleichen. Daneben gilt für die zweite Säule: das BVG verfolgt das verfassungsmäßige Ziel den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Schweizer Vorsorgesystem sind inländische…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…2002/14/0097), dass auch Pensionseinkünfte auf Grund freiwillig entrichteter Beiträge zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV-IV) gemäß Art. 18 DBA-Schweiz dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates unterliegen. Das Besteuerungsrecht Österreichs an der gegenständlichen anteiligen Zahlung aus dem Todesfallkapital an den unbestritten in Österreich…
…Pensionsharmonisierungsgesetz) als Sparguthaben führt. Das Todfallskapital ist daher gemäß § 25 Abs. 2 lit b EStG in Österreich steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof hat erkannt (VwGH 28.04.2004, 2002/14/0097 ), dass auch Pensionseinkünfte auf Grund freiwillig entrichteter Beiträge zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV-IV…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…
…Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 10 Abs. 1 BVG beginnt die obligatorische Versicherung mit dem Antritt…