…dem damals in Geltung befindlichen Hochschulrecht waren Diplomstudien in mindestens zwei Studienabschnitte zu gliedern (§ 14 Abs. 1 AHStG), Doktoratsstudien bestanden aus einem Studienabschnitt im Umfang zwischen zwei und vier Semestern (§ 14 Abs. 7 AHStG). Das heißt, für ein Diplomstudium standen mindestens zwei "Toleranzsemester" zur Verfügung…
…dem damals in Geltung befindlichen Hochschulrecht waren Diplomstudien in mindestens zwei Studienabschnitte zu gliedern (§ 14 Abs. 1 AHStG), Doktoratsstudien bestanden aus einem Studienabschnitt im Umfang zwischen zwei und vier Semestern (§ 14 Abs. 7 AHStG). Das heißt, für ein Diplomstudium standen mindestens zwei "Toleranzsemester" zur Verfügung…
…Studiengesetz, keine automatische Exmatrikulation bei Unterlassung der Inskription für ein Semester vorsah, sondern die Immatrikulation gemäß § 6 AHStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen aber nicht die fehlende Inskription für ein Semester gehörte, erlosch. Die Regelung im FLAG 1967 beruht nicht auf dem UG, sondern…
…BGBl. Nr. 177/1966 (AHStG), erlassen wurde und dieses im gegenständlichen Zusammenhang thematisch durchaus vergleichbar ist, können die Aussagen des AHStG nach Ansicht des BFG zur Auslegung des Begriffes "Abschluss der Berufsausbildung (des Studiums)" herangezogen werden (vgl. UFS-Entscheidung vom 18.03.2009, RV/0317…
…1) Unter Studium ist eine auf Grund der einschlägigen Studienvorschriften durchgeführte Ausbildung an den im § 3 genannten Einrichtungen oder auch eine in den Studienvorschriften vorgeschriebene Kombination von Studienrichtungen oder Fächern, ein studium irregulare (§ 13 Abs. 3 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes - AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, …
…Studiengesetz, keine automatische Exmatrikulation bei Unterlassung der Inskription für ein Semester vorsah, sondern die Immatrikulation gemäß § 6 AHStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen aber nicht die fehlende Inskription für ein Semester gehörte, erlosch. Die Regelung im FLAG 1967 beruht nicht auf dem UG, sondern…
…1) Unter Studium ist eine auf Grund der einschlägigen Studienvorschriften durchgeführte Ausbildung an den im § 3 genannten Einrichtungen oder auch eine in den Studienvorschriften vorgeschriebene Kombination von Studienrichtungen oder Fächern, ein studium irregulare (§ 13 Abs. 3 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes - AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, …