…28 GebG). Die von der belangten Behörde zu Unrecht als Darlehen qualifizierten Zahlungen der Holding und der ***9*** AG an die Beschwerdeführerin unterliegen somit nicht der Rechtsgeschäftsgebühr. 2.2 Eventualvorbringen - keine Gesellschaftsteuer 2.2.1 keine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte mangels Vereinbarung Um dem…
…dass der Gegenstand, bevor er den Liefermitgliedstaat verlassen habe, an einen anderen Steuerpflichtigen verkauft wurde (siehe Urteil Euro Tyre Holding vom 16.11.2010, C-430/09). Im Judikat C-430/09 führe der EuGH ferner aus, dass bei der Bestimmung der bewegten Lieferung soweit…
…sonstige Leistungen, die nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen, nicht abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet werden (EuGH RS C-342/87, "Genius Holding", Slg 1989, I 4227). Da die Leistung, die der Bf. erbracht wurde, in Österreich…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, die Holding GmbH steht im alleinigen Eigentum der Anteilseignerin. Die Bf. ist Gruppenträgerin und Gesellschafterin der ***4*** , der ***5***, der ***6*** und…
…Union am 1. Jänner 1995 auch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital 69/335/EWG (in Folgenden kurz RL 69/335/EWG), neugefasst durch die Richtlinie des Rates vom 12. Februar 2008…
BESCHLUSS Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes Mag. Gerhard Groschedl hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…€ • vier Rechnungen über medizinische Bücher zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung Humanmedizin • Registrierungsbestätigung der JKU vom 11.3.2018 für das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Humanmedizin im Studienjahr 2018/19 • Rechnung der B-Holding samt Überweisungsbestätigung zum Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung Humanmedizin über 699,00 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Wien1, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding WP GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 02.03.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
…Allgemeines: Die Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2011 unter der Firma "***Bf-alt1***" (in den Streitjahren: ***Bf-alt2***) gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafterin ist die ***A-GmbH-neu***. Geschäftsführer ist ***X***. Geschäftszweig laut Firmenbuch ist "Holding, Verwaltung" (vorher: Gesundheits-, Sozial-, Pflegeberatung)…
…Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Geschäftsführer, whft. XX1, Zustelladresse: XX2, vertreten durch die AUSTRIA TREUHAND Holding SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1c, Tür 4a, 1060 Wien, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), vormalige Finanzstrafbehörde: Finanzamt Linz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R hinsichtlich des Vorlageantrages der X Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H., Adr.1, bezüglich der Beschwerde gegen den an die Y Holding GmbH, Adr.2, gerichteten Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R hinsichtlich des Vorlageantrages der X Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H., Adr.1, bezüglich der Beschwerde gegen den an die Y Holding GmbH, Adr.2, gerichteten Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18…
…Oktober 2015, GZ RV/7102356/2013 zu beachten. In diesem, die ABC Holding AG betreffenden Erkenntnis, werde vom Bundesfinanzgericht ausgeführt, dass laut Auskunft der Wirtschaftskammer ABC die Gemeinde ABC im Rahmen der Direktion - Personalstelle ABC Werke nicht Mitglied der Wirtschaftskammer ABC sei. Dementsprechend bestehe auch…
…Gem. Art.10 Abs. 1 DBA-Malta dürfen Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft (hier die in Malta ansässige X Holding Ltd.) an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person (Bf) zahle, in dem anderen Staat (Österreich) besteuert werden. Gem. Art. 10 Abs…
…fachkundigen Laienrichter, über die Beschwerde des a.o. Univ. Prof. Dr. ***[VN1]*** ***[NN1]***, ***[Adresse]***, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding WirtschaftsprüfungsgmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1c/Top 4a, vom 4. 9. 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Albrechtsgasse…
…Umsatzsteuer in Höhe von € 36.792,19 resultiert sei. Gleichzeitig habe der Bf. aus Eingangsrechnungen einer X Holding einen Vorsteuerabzug in Höhe von € 35.067,91 geltend gemacht. Sowohl Ausgangs- als auch Eingangsrechnungen hätten ein und dieselben Leistungen betroffen, und zwar Folder falzen…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die beschwerdeführende ***BF1*** ist ein Auftragsforschungsdienstleister mit Sitz in Linz. Komplementär ist die ***X*** Holding B.V., eine niederländische Kapitalgesellschaft, und Kommanditist die ***X*** Gesellschaft m.b.H. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von sonstigen Leistungen an die…
…18***. Dies ist der Grund warum es die Gesellschaft weiterhin gibt, obwohl sie seit 2018 nicht mehr operativ tätig ist. Diese Gesellschaft hat eben den werthältigen Anteil und ist faktisch eine Holding. Es ist vorgesehen, dass diese Struktur einmal aufgelöst wird, dies könnte auch noch…
…Im gegenständlichen Fall liege der entsprechende Besteuerungsnachweis der Behörde vor. Da sowohl die österreichische als auch die slowenische Gesellschaft Tochtergesellschaften der *XXY* Holding GmbH seien, sei die Entsendung einer Arbeitnehmerin als Geschäftsführer im Zweifelsfall als Passivierung auszulegen (Hinweis auf Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage internationales Steuerrecht…