RIS AI
3 458 Treffer702 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7103171/2013Steuerliche Behandlung von in Russland erzielten nicht selbständigen Einkünften nach DBA Österreich- Russland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2020

…zum Ansässigkeitswechsel Ende Juni 2011 relevant sei. "Bei der Berechnung der erwähnten 183-Tage-Frist war es nach der österreichischen Verwaltungspraxis unerheblich, ob die Fristüberschreitung auf eine in der Folge stattgefundene Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zurückzuführen war (siehe EAS 1694). Die Mehrheit der OECD-Staaten hat…

BFG RV/7100491/2011DBA Russland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2015Teil 1/2

…Arbeit sind im Tätigkeitsstaat (Russische Föderation) zu versteuern, wenn sich die natürliche Person länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat (siehe Art 11 Z 1 leg cit), wobei die Frist nicht auf das Kalenderjahr bezogen ist, sondern auf die einheitliche Zeitperiode der Entsendung abstellt …

BFG RV/5101880/2017Voraussetzungen für die Nettobesteuerung bei der Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 (Bekanntgabe der betreffenden Ausgaben an den Schuldner der Einkünfte); Vorliegen eines Sammelbescheides oder einer zusammengefassten Festsetzung gem. § 201 Abs 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2020

…bis 12.06.2014 geltenden Bestimmungen, wonach die 183 Tage Frist erfüllt sein müsse, anzuwenden seien. Da Art 15 Abs 2 OECD-MA aufgrund des Nichtüberschreitens der 183 Tage Klausel dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Einkünfte das alleinige Beteuerungsrecht zuweise, sei die Abzugssteuer in den…

BFG RV/7103106/2017DBA Russland - Geschäftsführerbezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2018

…Revisionswerberin im Jahr 2002 ist Art 11 DBA-UdSSR unstrittig maßgeblich. Besonderheit dieser Bestimmung ist, dass sich die 183-Tage-Frist nicht auf das Kalenderjahr oder einen anderen bestimmten Zeitrahmen, sondern auf die Zeitperiode einer „(einheitlichen) Entsendung“ bezogen ist. Das BFG ist nicht davon ausgegangen…

BFG RV/3100632/2015Besteuerungsrecht bei einer konzerninternen Arbeitskräftegestellung von Italien nach Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2016

…2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, zufolge werde in Besteuerungsfällen mit einem inländischen Beschäftiger („Inbound-Fälle“) auch bei Arbeitskräfteüberlassungen innerhalb der 183-Tage-Frist das österreichische Besteuerungsrecht aufrechterhalten. Dieser Erlass sei grundsätzlich auf alle im Zeitpunkt der Kundmachung des Erlasses offenen Fälle anzuwenden. Einem…

BFG RV/7100858/2013Mittelpunkt der Lebensinteressen eines für 3 Jahre nach Lettland entsendeten Arbeitnehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2014

…aus. Der Bf. habe sich auch an mehr als 183 Tagen in einem 12 Monatszeitraum in Lettland befunden, was aus den Kalenderaufzeichnungen ersichtlich sei. Die Vorlage eines ausländischen Besteuerungsnachweises sei der einfachste Weg, das Überschreiten der 183-Tage-Frist glaubhaft zu machen. Der Bf. sei…

BFG RV/7104898/2016Arbeitgeberbegriff bei konzerninterner Arbeitskräftegestellung von Ungarn nach Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2020

…die BankÖ weiterbelastet werden. Nach dem Abkommenszusammenhang und der erlassmäßigen Regelung vom 12.6.2014 BMF-010221/0362-VI/8/2014 (siehe hier auch Punkt 4 des Erlasses) bleibe bei einer Arbeitskräfteüberlassung innerhalb der 183-Tage-Frist das österreichische Besteuerungsrecht aufrecht. Die Argumentation vom 30…

BFG RV/7104869/2018Steuerpflicht einer Arbeitskräfteentsendung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2019

…hat und Anfang 2014 ihren österreichischen Wohnsitz nach Russland zurückkehrend aufgegeben hat, ist auch die 183-Tage-Frist nicht überschritten. Nach der Rechtsprechung des VwGH bedingt der abkommensautonome (vgl zB BFG 25.03.2016, RV/7104629/2015 mwN) wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff vor allem das Tragen des…

BFG RV/5100972/2012Besteuerungsrecht bei konzerninterner Entsendung eines holländischen Arbeitnehmers nach Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016Teil 1/2

…eine gänzliche Freistellung nicht möglich sei, werde nachfolgender Antrag zur Aufteilung der Bezüge gestellt: Da sich der Lebensmittelpunkt des Bf's im Jahr 2008 unstrittig in den Niederlanden befunden habe, habe Österreich unter der Annahme, dass er sich an mehr als 183 Tagen in Österreich…

BFG RV/1100434/2020I. Einkünftezurechnung bei "zwischengeschalteter" Kapitalgesellschaft II. Besteuerung von im Inland erbrachten bzw. verwerteten Leistungen eines Arbeitnehmers einer ausländischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2022Teil 1/3

…Tätigkeitsortes gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz werde nachfolgend überprüft, ob dieser im konkreten Fall erfüllt sei. a) 183-Tage-Regel Die Berechnung der 183-Tage-Frist erfolge nach Anwesenheitszeiten. Das DBA Österreich - Schweiz richte sich dabei nach dem Kalenderjahr (vgl. Lang, Einführung in…

BFG RV/1100416/2020I. Einkünftezurechnung bei "zwischengeschalteter" Kapitalgesellschaft II. Besteuerung von im Inland erbrachten bzw. verwerteten Leistungen eines Arbeitnehmers einer ausländischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2022Teil 1/3

…Tätigkeitsortes gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz werde nachfolgend überprüft, ob dieser im konkreten Fall erfüllt sei. 183-Tage-Regel Die Berechnung der 183-Tage-Frist erfolge nach Anwesenheitszeiten. Das DBA Österreich - Schweiz richte sich dabei nach dem Kalenderjahr (vgl. Lang, Einführung in das…

BFG RV/7103150/2016Entsendung, Nachweis Kostenweiterverrechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2021

…wenn die Entsendung die 183-Tagefrist nicht übersteigt. Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der "Methodenartikel" der Abkommen (Art. 23A OECD-MA) allerdings nur dann, wenn auch der Tätigkeitsstaat (Beschäftigerstaat) den Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinn der abkommensrechtlichen 183-Tage-Klausel wertet und…

BFG RV/7105657/2018DBA Österreich-Slowenien: Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Entsendung nach Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2019

…Jänner bis 31. August 2013 im Glauben auf eine entstehende Steuerpflicht (aufgrund Überschreitens der 183 Tage Frist) und nicht in der Voraussicht die neue Interpretationslinie des VwGH [gemeint das Erkenntnis VwGH 22.05.2013, 2009/13/0031] hinsichtlich des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art…

BFG RV/2101065/2018Werkvertrag oder grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024Teil 2/2

…183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden könne, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig sei In Besteuerungsfällen mit einem inländischen Beschäftiger ("Inbound-Fälle") werde auf Grund der vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Auslegung des Begriffes ,Arbeitgeber' auch bei Arbeitskräfteüberlassungen innerhalb der 183-Tage-Frist…

BFG RV/5100411/2016Normal- und Nettobesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.06.2021Teil 1/2

…rechtlichen Arbeitgeber abgestellt worden. Folglich habe der Gesteller als steuerlicher Arbeitgeber gegolten. Die Rechtsansicht anderer Staaten sei in diesem Zusammenhang immer unmaßgeblich gewesen. Die Löhne seien deshalb nach alter Rechtslage in Österreich erst mit Überschreiten der 183-Tage-Frist steuerpflichtig gewesen. Zweck der Abzugsteuer gem. …

BFG RV/5100411/2016Normal- und Nettobesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.06.2021Teil 2/2

…in denen ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oft tausende Leiharbeirskräfte österreichischen Beschäftigern zur Verfügung stellen und dabei vorgesorgt wird, diese Leiharbeitskräfte noch vor Ablauf der 183-Tage-Frist auszutauschen, sodass keine inländische Steuerpflicht entsteht. Auf Grund dieses Erkenntnisses des VwGH kommt dem inländischen Beschäftiger nunmehr die Qualifikation eines…

BFG RV/2100269/2022Verspätungszuschlag: Nichtabgabe einer UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) aufgrund Covid-19-bedingter Mitarbeiterausfälle keine entschuldbare Fehlleistung mangels Vorliegens einer Naturkatastrophe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2022

…Erdbeben Epidemie, Pandemie oder ähnliche Katastrophe vergleichbarer Tragweite) eingetretenen Zahlungsunfähigkeit verlängert sich die Frist des Abs. 2 auf 120 Tage". Den Gesetzmaterien ist folgende Begründung zu entnehmen: "Mit der Änderung soll klargestellt werden, dass eine Epidemie und eine Pandemie unter den Begriff der Naturkatastrophe fallen…

BFG RV/6100150/2023Absetzbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2023

…Deutschland tätig. Die Tätigkeit wurde im Kalenderjahr 2020 länger als 183 Tage in Deutschland ausgeübt Mit 21.09.2021 reichte er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 ein. Mit Bescheid vom 08.11.2021 wurde der Bf zur Einkommensteuer 2020 veranlagt, wobei der…

BFG RV/1100177/2019Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2021

…als auch in der Türkei einen Wohnsitz. Wie bereits im Vorverfahren nachgewiesen wurde, befinden ich und meine Frau uns überwiegend in der Türkei (mehr als 183 Tage), weswegen unser beider Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei gegeben ist. Die türkische Rente ist dementsprechend in Österreich…

BFG RV/7103435/2017Verspäteter Vorlageantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.02.2018

…weshalb die sogenannte 183-Tage-Regelung nicht zur Anwendung käme und somit Österreich als Tätigkeitsstaat der Besteuerungsanspruch an den Lohneinkünften zustehe. Nach wirksamer Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 20.2..2014 wurde vom Bf. mit Schriftsatz vom 11.2.2014 binnen offener Frist gegen diesen Abweisungsbescheid…