…im Haushalt der Mutter in Polen gelebt hat, also nicht haushaltszugehörig zum Bf. war. Aber auch eine überwiegende Unterhaltsleistung kann jedenfalls im Streitzeitraum nicht angenommen werden; dies aus folgenden in freier Beweiswürdigung herangezogenen Umständen: Der Bf. hat vorgebracht, er hätte seinem Sohn höhere Unterhaltsbeträge geleistet…
…19. August 2013 mit der Begründung ab, dass die Bf. die monatlichen Unterhaltsleistungen 2009 bis 2012 nicht nachweisen habe können. Die Bf. erhob gegen den Abweisungsbescheid Berufung und ersuchte gleichzeitig um Fristverlängerung zur Beibringung von Unterlagen. In einer Ergänzung zur Berufung brachte die Bf. vor…
…Bf. vorliegt, war zu prüfen, ob die Bf. die überwiegende Unterhaltsleistung für ihren Sohn erbracht hat. Wie aus der obigen Beweiswürdigung hervorgeht, war dies erst ab Dezember 2010 der Fall. Die Beschwerde war daher, soweit sie den Zeitraum November 2007 bis November 2010 betrifft, als…
…seiner Tochter überwiegend Unterhalt geleistet hat. Dies war nach dem anzunehmenden Sachverhalt nicht der Fall. Es steht ihm daher keine Ausgleichs-(Differenz-)zahlung zu. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine Unterhaltsleistung von 20.000 HUF/Monat (dies entspricht je nach aktuellem Wechselkurs zwischen 60…
…Ihre Kinder leben im Haushalt der Kindsmutter in Rumänien, somit ist keine Haushaltszugehörigkeit gegeben. Die Höhe des überwiegenden Unterhalts richtet sich nach den tatsächlichen Unterhaltskosten …. Diese wurden von Ihnen selbst mehrmals mit € 300 monatlich für beide Kinder angegeben. Sie haben Überweisungsbelege für die…
…200 monatlich angegeben, können nicht als Geldleistungen für den Lebensunterhalt angesetzt werden. 2x wöchentliche Essenseinladungen stellen keine notwendige Unterhaltsleistung, sondern freiwillige und allgemein übliche Kosten des Familienlebens dar. Aufgrund dieser Ausführungen liegt keine überwiegende Kostentragung der monatlichen Unterhaltsaufwendungen für Ihren Sohn vor. Die erhöhte Familienbeihilfe…
…letztlich verpflichtet wurde. Eine andere Auslegung würde nämlich zu einem ebenfalls gleichheitswidrigen Ergebnis führen, hinge doch die Frage der überwiegenden Unterhaltsleistung von Zufälligkeiten oder auch von beinflussbaren Umständen ab, wie dem Datum, zu dem eine Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung begehrt wird (im Beschwerdefall erst 19…
…das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Betreffend den "Eigenanspruch auf Familienbeihilfe" wird in § 6 FLAG…
…FLAG, § 2 Rz 149). Der Bf. hat Unterhaltsleistungen von monatlich HUF 20.000, d.s. rd. € 64, nachgewiesen. Um von einer überwiegenden Unterhaltsleistung sprechen zu können, hätten daher die gesamten Unterhaltskosten der Kindes weniger als € 128 betragen müssen. Dies kann bedenkenlos verneint werden…
…nicht erkennen können, ob die Unterhaltskosten der Tochter überwiegend von ihm finanziert werden. Er schließe der Beschwerde die neue Bestätigung seiner Tochter bei. Das Finanzamt ersuchte den Bf. auf Grund eines Ergänzungsvorhaltes zur Vorlage von Banküberweisungen oder Daueraufträge der Unterhaltsleistungen 1-12/2013, (auch für…
…Diese wurden vom Bf. nicht übermittelt. Das Finanzamt wies die Anträge des Bf. mit Bescheiden vom 14. Dezember 2011 mangels Haushaltszugehörigkeit und Nachweis der überwiegenden Unterhaltsleistung mit folgender Begründung ab: "Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt für den Fall, dass für dieselben…
…6 Abs. 5 FLAG 1967 angegebenen Voraussetzungen könnte ein Eigenanspruch der Kinder gegeben sein. Somit steht der Bf. Familienbeihilfe auch aus dem Titel der überwiegenden Unterhaltsleistung nicht zu. 3.2 Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…in der Höhe der erhaltenen Familienbeihilfe pro Kind geleistet hätte, ohnehin keinen Nachweis erbrachte, ist diesbezüglich auszuführen, dass auf Grund der monatlichen Heimkosten pro Kind von über 5.000 € dadurch keine überwiegende Unterhaltsleistung durch die Bf. vorliegen würde. Selbst wenn die Bf. jene Beträge…
…800,-- aus und von monatlichen Unterhaltsleistungen des Bf. von € 150,-- und von zwei Stipendien in Höhe von ca € 630,-- und wies die Beschwerde ab. Nach Ansicht des Finanzamtes läge weder ein gemeinsamer Haushalt vor, noch trage der Vater überwiegend den Unterhalt. Der Bf…
…VO(EG) Nr. 883/2004 gilt eine Person dann als Familienangehöriger, wenn sie entweder im gemeinsamen Haushalt lebt oder für die mangels Haushaltszugehörigkeit der überwiegende Unterhalt geleistet wird. Im Beschwerdefall musste die überwiegende Unterhaltsleistung geprüft werden, da eine Haushaltszugehörigkeit des Bf. zu seiner in Polen…
…in diesem Zeitraum jedoch € 189,30 (bzw. € 194,60 ab 7/2014) monatlich. Da im Zeitraum Jänner bis Oktober 2012 weder ein gemeinsamer Haushalt, noch die überwiegende Unterhaltsleistung (zumindest in Höhe der österreichischen Familienleistungen - vgl. Art. 68a der EU-VO 883/2004) nachgewiesen…
…Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 147) zum Tragen kommt. Die überwiegende Unterhaltsleistung wurde - trotz mehrerer Ergänzungsersuchen und Fristverlängerung - nicht nachgewiesen. Entsprechend der Judikatur des UFS/BFG genügt die Glaubhaftmachung dieser Leistungen, da es den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass nicht alle Nachweise über…
…überwiegend, wenn sie hiezu monatlich mindestens in einem Ausmaß beiträgt, das betragsmäßig der Familienbeihilfe für ein Kind (§ 8 Abs 2) oder, wenn es sich um ein erheblich behindertes Kind handelt, der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs 2 und 4) entspricht. (7) Unterhaltsleistungen…
…Zeitraum ab 06.03.2012 (bis Mai 2012) handeln, und nicht um andere Zeiträume. Die beiden Zahlungen des Kindesvaters für Oktober und November 2010 in Höhe von jeweils EUR 250,-- können nicht als überwiegende Unterhaltsleistung qualifiziert werden. Dass der Kindesvater an seinen weiteren Sohn, Bruder …
…Antrag des Kindesvater ab: 07/2013- abzuweisen. Gegend den Abweisungsbescheid/Familienbeihilfe vom 19.9.2013 hat der Kindesvater eine Beschwerde eingebracht. Da keine Änderung betreffend einer überwiegenden Unterhaltsleistung Kostentragung durch den Kindesvater vorlag, war die Beschwerde abzuweisen. Der Kindesvater hat erneut eine Beschwerde gegen die…