…im Haushalt der Mutter in Polen gelebt hat, also nicht haushaltszugehörig zum Bf. war. Aber auch eine überwiegende Unterhaltsleistung kann jedenfalls im Streitzeitraum nicht angenommen werden; dies aus folgenden in freier Beweiswürdigung herangezogenen Umständen: Der Bf. hat vorgebracht, er hätte seinem Sohn höhere Unterhaltsbeträge geleistet…
…19. August 2013 mit der Begründung ab, dass die Bf. die monatlichen Unterhaltsleistungen 2009 bis 2012 nicht nachweisen habe können. Die Bf. erhob gegen den Abweisungsbescheid Berufung und ersuchte gleichzeitig um Fristverlängerung zur Beibringung von Unterlagen. In einer Ergänzung zur Berufung brachte die Bf. vor…
…Bf. vorliegt, war zu prüfen, ob die Bf. die überwiegende Unterhaltsleistung für ihren Sohn erbracht hat. Wie aus der obigen Beweiswürdigung hervorgeht, war dies erst ab Dezember 2010 der Fall. Die Beschwerde war daher, soweit sie den Zeitraum November 2007 bis November 2010 betrifft, als…
…seiner Tochter überwiegend Unterhalt geleistet hat. Dies war nach dem anzunehmenden Sachverhalt nicht der Fall. Es steht ihm daher keine Ausgleichs-(Differenz-)zahlung zu. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine Unterhaltsleistung von 20.000 HUF/Monat (dies entspricht je nach aktuellem Wechselkurs zwischen 60…
…Familienbeihilfe erwachsen, die betragsmäßig unter den vom Kindesvater bezahlten Alimenten liegt. Damit hätte aber auch der Kindesvater - sofern nicht ein Eigenanspruch der Tochter nach § 6 Abs. 5 FLAG mangels überwiegender Unterhaltsleistung gegeben ist - und nicht die Bw. Anspruch auf Familienbeihilfe. Wien, am 28. April 2010
…Ihre Kinder leben im Haushalt der Kindsmutter in Rumänien, somit ist keine Haushaltszugehörigkeit gegeben. Die Höhe des überwiegenden Unterhalts richtet sich nach den tatsächlichen Unterhaltskosten …. Diese wurden von Ihnen selbst mehrmals mit € 300 monatlich für beide Kinder angegeben. Sie haben Überweisungsbelege für die…
…200 monatlich angegeben, können nicht als Geldleistungen für den Lebensunterhalt angesetzt werden. 2x wöchentliche Essenseinladungen stellen keine notwendige Unterhaltsleistung, sondern freiwillige und allgemein übliche Kosten des Familienlebens dar. Aufgrund dieser Ausführungen liegt keine überwiegende Kostentragung der monatlichen Unterhaltsaufwendungen für Ihren Sohn vor. Die erhöhte Familienbeihilfe…
…letztlich verpflichtet wurde. Eine andere Auslegung würde nämlich zu einem ebenfalls gleichheitswidrigen Ergebnis führen, hinge doch die Frage der überwiegenden Unterhaltsleistung von Zufälligkeiten oder auch von beinflussbaren Umständen ab, wie dem Datum, zu dem eine Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung begehrt wird (im Beschwerdefall erst 19…
…das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Betreffend den "Eigenanspruch auf Familienbeihilfe" wird in § 6 FLAG…
…Juli 2009 stellte N. einen Eigenantrag auf Familienbeihilfe. Sie gab an, dass sie von ihrem Vater keinerlei Unterhaltsleistungen erhalte. Eine Bescheinigung über diese Tatsache gestalte sich deshalb schwierig, weil ihr Auszug aus dem Elternhaus von familiären Spannungen begleitet gewesen sei. Es bestehe mittlerweile kein Kontakt…
…2. Februar 2009 in L., und somit nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der Bw. Wegen überwiegender Unterhaltsleistungen stellte der Kindesvater den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2009 für die gemeinsame Tochter. Das Finanzamt forderte daraufhin von der Bw. mit Bescheid vom 26…
…FLAG, § 2 Rz 149). Der Bf. hat Unterhaltsleistungen von monatlich HUF 20.000, d.s. rd. € 64, nachgewiesen. Um von einer überwiegenden Unterhaltsleistung sprechen zu können, hätten daher die gesamten Unterhaltskosten der Kindes weniger als € 128 betragen müssen. Dies kann bedenkenlos verneint werden…
…hätte sie mit diesem Betrag angesichts der gesamten Unterhaltskosten des Kindes von 850,00 Euro monatlich nicht diese Unterhaltskosten überwiegend getragen, sodass auch die Unterhaltsleistung von monatlich 300,00 Euro keinen Anspruch auf Familienbeihilfe begründete. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der bestehenden Rechtslage…
…zu deren Haushalt das Kind gehört. Nur dann, wenn nach dem ersten Satz keine Person anspruchsberechtigt ist, ist entscheidend, wer die Unterhaltskosten überwiegend trägt (§ 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG 1967). Nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person…
…das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind gemäß § 2…
…nicht erkennen können, ob die Unterhaltskosten der Tochter überwiegend von ihm finanziert werden. Er schließe der Beschwerde die neue Bestätigung seiner Tochter bei. Das Finanzamt ersuchte den Bf. auf Grund eines Ergänzungsvorhaltes zur Vorlage von Banküberweisungen oder Daueraufträge der Unterhaltsleistungen 1-12/2013, (auch für…
…Diese wurden vom Bf. nicht übermittelt. Das Finanzamt wies die Anträge des Bf. mit Bescheiden vom 14. Dezember 2011 mangels Haushaltszugehörigkeit und Nachweis der überwiegenden Unterhaltsleistung mit folgender Begründung ab: "Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt für den Fall, dass für dieselben…
…geleisteter Unterhaltszahlungen, noch den Vorhalt des unabhängigen Finanzsenates, mit dem ihr nochmals Gelegenheit zur Vorlage entsprechender Nachweise gegeben wurde, beantwortet hat, muss davon ausgegangen werden, dass eine überwiegende Unterhaltsleistung im Streitzeitraum nicht erfolgt ist. Die Berufung musste daher abgewiesen werden. Wien, am 14. Mai 2012
…beim Bw. nachweislich nicht mehr haushaltszugehörig war, ist hiefür nur entscheidend, ob ihr der Bw. für diesen Monat überwiegend Unterhalt geleistet hat. Das Schreiben der Tochter, wonach ihr Vater ihr keinerlei Unterhalt leiste, trägt zur Klärung dieser Frage wenig bei, da es am 10. Juli…
…70 € monatlich sind Alimente, die aufgrund des Scheidungsverfahrens der Kindesmutter auferlegt wurden. Zur überwiegenden Unterhaltsleistung: Zu den im Zeitraum 2010 u. 2011 (gemeinsam mit Lebensgefährtin) verfügbaren Mitteln gebe ich Folgendes an: | | 2010 | 2011 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb rd. | 5.700…