…anerkannte es einen auf die überobligatorische berufliche Pensionsvorsorge entfallenden Teilbetrag in Höhe von 4.138,00 CHF nicht als Werbungskosten, sondern nur als sogenannte Topfsonderausgaben. Zum Zweiten rechnete es die von der Arbeitgeberin der Bf in die sogenannte 2. Säule entrichteten überobligatorischen Altersgutschriften (ebenfalls in…
…auf alle Einmalzahlungen aus Schweizer bzw. Liechtensteiner Pensionen aus der zweiten Säule angewandt, egal ob Vorsorgefall, Freizügigkeitsfall, überobligatorische Beiträge oder Wohnraumschaffung. Anlässlich der Gesetzesänderung hat dies der damalige Finanzminister/Finanzministerium allen Grenzgängern mit einem Schreiben vom 14.12.2001 zugesagt, wobei nicht zwischen verschiedenen Auszahlungsfällen…
…alles steuerfrei, da es eine reine Erbschaft wäre. Die 3. Säule ist das Überobligatorische. Finanzamt: Das ist so nicht korrekt. Die 3. Säule ist die komplett private Vorsorge. Das Überobligatorium ist das, was rein aufgrund vom Pensionskassenreglement zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestbeiträgen einbezahlt wird. Das…
…Leistungen über die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinausgehen ("Selbständigkeitsbereich" nach Art. 49 BVG). Auch wenn eine Vorsorgeeinrichtung mehr als die Mindestleistungen gewährt ("überobligatorische" berufliche Vorsorge), so gelten die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieser Rentensysteme der zweiten Säule in ihren prägenden Aspekten weiter (Art. 49 Abs. 2 BVG)…
…versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei der Stiftung Auffangeinrichtung zwar theoretisch möglich gewesen, selbst wenn der Bf. im Jahr…
…versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei der Stiftung Auffangeinrichtung zwar theoretisch möglich gewesen, selbst wenn der Bf. im Jahr…
…er sich in Österreich selbständig gemacht. Die angesparten Pensionsbeiträge aus der 2. Säule seien gesetzeskonform auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto übertragen worden. Am 16.9.2015 habe er einen Antrag auf Auszahlung wegen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im EWR gestellt. Diesem Antrag sei durch Freigabe seitens…
…gesamte schweizerische (bzw. liechtensteinische) Vorsorgekapital (obligatorisch, überobligatorisch, vorobligatorisch) als Einheit zu betrachten ist, ebenso wie das ASVG-System der Sicherung des Lebensstandards im Alter dient und deshalb die gesamten Bezüge aus der 2. Säule BVG der Sozialversicherungspflicht gemäß § 73a ASVG unterliegen. 5. Ein Missachten/Umschiffen…
…Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) wurde bei Beendigung dieses Schweizer Dienstverhältnisses von der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung auf ein Freizügigkeitskonto der Freizügigkeitsstiftung der AA AG in CH-L überwiesen. In der Folge wurde antragsgemäß der überobligatorische Anteil des Freizügigkeitsguthabens (samt Zinsen) iHv 151.439,80 CHF (= 139…
…Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) wurde bei Beendigung dieses Schweizer Dienstverhältnisses von der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung auf ein Freizügigkeitskonto der Freizügigkeitsstiftung der YZ AG in CH-Gd L überwiesen. In der Folge wurde antragsgemäß der überobligatorische Anteil des Freizügigkeitsguthabens (samt Zinsen) iHv 151.439,80 CHF (=…
…auf alle Einmalzahlungen aus Schweizer bzw. Liechtensteiner Pensionen aus der zweiten Säule angewandt, egal ob Vorsorgefall, Freizügigkeitsfall, überobligatorische Beiträge oder Wohnraumschaffung. Anlässlich der Gesetzesänderung hat dies der damalige Finanzminister/Finanzministerium allen Grenzgängern mit einem Schreiben vom 14.12.2001 zugesagt, wobei nicht zwischen verschiedenen Auszahlungsfällen…
…Schweizer bzw. liechtensteinischer Pensionen aus der zweiten Säule angewandt worden, unabhängig davon, ob es sich um einen Vorsorgefall, einen Freizügigkeitsfall, um überobligatorische Beiträge oder um Wohnraumschaffung gehandelt habe. Anlässlich der Gesetzesänderung habe dies der damalige Finanzminister/Finanzministerium allen Grenzgängern mit einem Schreiben vom 14. Dezember…
…Schweiz. Das in der gesetzlichen Altersversorgung BVG (2. Säule) angesparte Vorsorgeguthaben wurde bei Verlassen der Schweiz auf ein Freizügigkeitskonto bei der c überwiesen. Unter Angabe des Verwendungszwecks "Amortisation Hypothek aus Guthaben Freizügigkeitskonto" wurde das Freizügigkeitskapital in Höhe von CHF 39.761,25 am 29. März…
…Vorsorgeguthaben (2. Säule) bei der Pensionskasse abrechnen lassen. Dieses sei mit CHF 48.026,00 ermittelt worden. Davon seien CHF 10.432,45 als obligatorischer Teil auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen worden, der Restbetrag in Form des überobligatorischen Betrages sei der Bf bar ausbezahlt worden. Im…
…Altersguthaben am 30.6.2014 102.737,10 CHF. Der überobligatorische Betrag von 34.931,30 CHF wurde nach Abzug der Quellensteuer von 2.058,00 CHF aufgrund "endgültigen Verlassens der Schweiz" auf Antrag des Bf. mit 7.7.2014 in Höhe von 32.873…
…November 2018, Ra 2018/15/0086, nur hinsichtlich des den vorgelegten Unterlagen zufolge auf überobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteiles (1.381,85 CHF) an der Kapitalauszahlung. Hinsichtlich des auf obligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteiles (93.683,10 CHF) wurde die begünstigte Besteuerung mit der Begründung versagt, das…
…Das in der gesetzlichen Altersversorgung BVG (2. Säule) angesparte Vorsorgeguthaben wurde bei Verlassen der Schweiz auf eine Freizügigkeitspolice bei der ***1*** übertragen und per 26.06.2015 auf Antrag des Bf. mit Ausnahme eines verbleibenden Restbetrages von 0,10 CHF als Wohnraumvorbezug ausbezahlt. Mit Einkommensteuerbescheid…
…x 0,810967), einer schweizerischen Altersrente von € 9.893,60 (CHF 12.200 x 0,810967) und auch eine Kapitalabfindung (Ablöse der Pension II. Säule) von € 133.160,25 (CHF 164.199,35 x 0,810967). Ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. Februar 2017 erging…
…vom Arbeitgeber getragenen "überobligatorischen" BVG Beiträge sind auch nicht als sonstiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu behandeln" (BFG 22.7.2014, RV/1100498/2012). Daraus ergibt sich für den gegenständlichen Fall, dass die vom Bf. in die "zweite Säule" des Schweizer "Drei-Säulen-Pensionsmodells" einbezahlten…
…auf Vorlage seiner Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht ein. In seiner Stellungnahme zum Vorlagebericht führte das Finanzamt aus: Es lägen keine Hinweise vor, dass die überobligatorische Freizügigkeitsleistung zwangsläufig als Einmalbetrag bezogen werden musste. Somit habe es sich nicht um eine Abfindung im Sinne des …