…Übertragung auf eine inländische Pensionskasse, sondern ein fehlendes Wahlrecht zwischen Rente und Kapital. Hat der Anwartschaftsberechtigte wie im Beschwerdefall die freie Wahl, die Pension als Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt zu bekommen, so liegt es gleichzeitig auch in seiner Disposition, ob für die Besteuerung eine…
…Übertragung auf eine inländische Pensionskasse, sondern ein fehlendes Wahlrecht zwischen Rente und Kapital. Hat der Anwartschaftsberechtigte wie im Beschwerdefall die freie Wahl, die Pension als Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt zu bekommen, so liegt es gleichzeitig auch in seiner Disposition, ob für die Besteuerung eine…
…Die austretende Person hat Anspruch auf eine Austrittsleistung gemäss Art. 15 FZG. Diese entspricht dem angesammelten Altersguthaben zum Zeitpunkt des Austrittes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestleistungen. Gemäß Art. 34 Abs. 3 dieses Vorsorgereglements überweist die X.Pensionskasse die Austrittsleistung zugunsten der ausgetretenen Person an ihre…
…und Invaliditätsfall bei einer Versicherungseinrichtung. Der Bf. habe aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen aus Anlass des Austritts aus der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse), welcher im Jahr 2002 stattgefunden habe, das Wahlrecht gehabt, den Vorsorgeschutz durch Übertragung des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto oder auf eine Freizügigkeitspolice zu erhalten…
…Übertragung auf eine inländische Pensionskasse, sondern ein fehlendes Wahlrecht zwischen Rente und Kapital. Hat der Anwartschaftsberechtigte wie im Beschwerdefall die freie Wahl, die Pension als Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt zu bekommen, so liegt es gleichzeitig auch in seiner Disposition, ob für die Besteuerung eine…
…und die Übertragung auf ein anderes britische Pensionsschema) daher nach österreichischem Recht zu behandeln seien. Die abkommensrechtliche Prüfung der britischen Pensionszahlungen habe ergebe, dass es sich bei beiden Pensionsschemen (dem Firmenpensionsschema und dem Pensionsschema, an den der Teilbetrag überwiesen worden sei) um keine Pensionskasse im…
…ein Satz (dritter Satz) angefügt. Das Höchstgericht verwies auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErläutRV 927 BlgNR 21. GP 2). Diese lauten: "Ausländische gesetzliche Regelungen bzw. die darauf beruhenden Statuten der ausländischen Pensionskassen sehen vielfach Pensionsabfindungen vor. Eine Übertragung des abzufindenden Barwertes in eine inländische Pensionskasse…
…15/0086, dass eine bestehende Möglichkeit, den Vorsorgeschutz in der Schweiz mit späterem Rentenanspruch aufrechterhalten zu können, als begünstigungsschädlich zu beurteilen wäre, gezogenen Schlussfolgerung, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Option, den Vorsorgeschutz durch die Übertragung des Pensionskassenguthabens auf eine Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten, der begünstigten…
…15/0086, dass eine bestehende Möglichkeit, den Vorsorgeschutz in der Schweiz mit späterem Rentenanspruch aufrechterhalten zu können, als begünstigungsschädlich zu beurteilen wäre, gezogenen Schlussfolgerung, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Option, den Vorsorgeschutz durch die Übertragung des Pensionskassenguthabens auf eine Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten, der begünstigten…
…der Übertragung auf die Freizügigkeitseinrichtung zweifelsohne zu einem Schuldnerwechsel kommt. Nach Ansicht des Finanzamtes ist die Auswirkung dieses Schuldnerwechsels kritisch zu hinterfragen. Denn gemäß Wortlaut der Begünstigungsbestimmung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 idgF sind nur "Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund…
…ein Satz (dritter Satz) angefügt. Das Höchstgericht verwies auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErläutRV 927 BlgNR 21. GP 2). Diese lauten: "Ausländische gesetzliche Regelungen bzw. die darauf beruhenden Statuten der ausländischen Pensionskassen sehen vielfach Pensionsabfindungen vor. Eine Übertragung des abzufindenden Barwertes in eine inländische Pensionskasse…
…15/0086, dass eine bestehende Möglichkeit, den Vorsorgeschutz in der Schweiz mit späterem Rentenanspruch aufrechterhalten zu können, als begünstigungsschädlich zu beurteilen wäre, gezogenen Schlussfolgerung, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Option, den Vorsorgeschutz durch die Übertragung des Pensionskassenguthabens auf eine Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten, der begünstigten…
…Aus der Auszahlungsbestätigung des Sozialfonds Pensionskasse in Liechtenstein vom 3.2.2014 ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Frühpension gehen konnte, weil Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, weshalb die Freizügigkeitsieistung zunächst auf ein Freizügigkeitssperrkonto übertragen wurde. Nach…
…Übertragung der Austrittsleistung in eine neue Pensionskasse und damit ein Verbleib im schweizerischen Vorsorgesystem mit bestehendem Rentenanspruch ebenfalls nicht mehr möglich. Dafür, dass zum Zeitpunkt der Feststellung des Wegfalles der Beitragsbefreiung und der dadurch bedingten Überweisung der zum Stichtag 7. September 2011 ermittelten Austrittsleistung auf…
…einer Pensionskasse, während im gegenständlichen Fall die Überweisung der Freizügigkeitsleistung von einer davon verschiedenen Einrichtung, nämlich der X Bank, erfolgt sei. § 124b Z 53 EStG 1988 sei tatbestandsmäßig enger gefasst als § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988. Der durch die Übertragung auf…
…aus ausländischen Pensionskassen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Steuerpflicht unterliegen, während die erstgenannte Bestimmung zusätzlich voraussetzt, dass die erhaltene Zahlung von einer Pensionskasse geleistet wird. Der durch die Übertragung auf das Freizügigkeitskonto bewirkte Schuldnerwechsel hätte demgemäß zur Folge, dass die von einem Dritten erwirkte…
…dass er im Zeitraum zwischen der Arbeitgeberkündigung und der Vollendung des 60. Lebensjahres eine neue Arbeitsstätte in der Schweiz gefunden hätte, das Obligatorium zwingend auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers hätte übertragen werden müssen. Damit bestünden schon sachverhaltsmäßig Unterschiede zum im Jahr 2014 ausbezahlten Überobligatorium…
…wie folgt: "...Bei dieser Begünstigung wird darauf abgestellt, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist. In einer solchen Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern…
…die Möglichkeit gehabt hätte, auch den von der Pensionskasse bar ausgezahlten Betrag auf das Freizügigkeitskonto bei der Bank zu übertragen, könnte darin nicht ein von der B C (als Schuldnerin aus dem Vorsorgeverhältnis) wahlweise eingeräumter, gleichrangiger Anspruch auf Zahlung einer Rente (keine obligatio alternativa iSd. …
…in späteren Jahren (etwa die Wiederaufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz) in die Beurteilung des Streitjahres nicht einzubeziehen seien. Für die Beschwerdeführerin habe mit der Beendigung des Vorsorgeverhältnisses im Jahr 2013 und der anschließenden Übertragung des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto keine andere Möglichkeit mehr bestanden…