…Jahr 2017 die Einkommensgrenze von 10.000 Euro überschritten. Es habe laut Einkommensteuerbescheid 2017 12.653,60 Euro betragen. § 5 Abs. 1 FLAG 1967 lege fest, dass sich die Familienbeihilfe für das betreffende Kalenderjahr um den 10.000 Euro übersteigenden Betrag verringere. Der übersteigende Betrag…
…Mitteilung des Überschreitens der Einkommensgrenze Zufolge dem Screenshot aus dem elektronischen Beihilfenprogramm DB7 hat der Beschwerdeführer (Bf) Mag. A B über Finanz Online am 27.5.2015 dem Finanzamt bekannt gegeben, dass der Familienanspruch für C mit "01.2014" wegen Überschreitens der Einkommensgrenze weggefallen sei…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt (vgl VwGH 29.4.2024, Ra 2024/16/0020, VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047, VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120, jeweils mwN). Eine bereits ausgezahlte Familienbeihilfe, die - mangels Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen oder wegen Überschreitung der Einkommensgrenze -…
…24. Lebensjahr vollendet hätte, weshalb der Anspruch ab [Monat2] 2018 weggefallen sei und sie keine Familienbeihilfe mehr beziehen habe können. Eine Überschreitung der Einkommensgrenze habe "nicht stattgefunden". Nach einer neuen Berechnung habe ihr Einkommen im Zeitraum [MM-MM] 2018 nunmehr € 8.770,15 betragen…
…€ erzielt. Ein freiwilliges Verzichten auf Zuerkennung der FB ab dem Zeitpunkt des Überschreitens der Einkommensgrenze sei nicht möglich. Ein Anspruch auf FB für J.W. im Kalenderjahr 2012 sei daher nicht gegeben. Vorlageantrag vom 26.07.2013 In weiterer Folge stellte der Bf. mit…
…sondern wegen Überschreitung der vorgesehenen Einkommensgrenzen. Gemäß § 274 Abs. 1 BAO hat über die Beschwerde eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn dies in der Beschwerde oder im Vorlageantrag beantragt wird. Der erst nachträglich eingebrachte Antrag erweist sich somit als verspätet und begründet keinen Anspruch auf eine…
…zu verhindern, welche die absehbaren Rückforderungsbeträge noch erhöht hätten. Für das gesamte Kalenderjahr Jahr sei ein Anspruch vorgelegen, die Überschreitung der Einkommensgrenze bedeute jedoch einen Ausschließungsgrund für die Familienbeihilfe, weshalb die Beschwerde abgewiesen werde. Die Bf. stellte einen Vorlageantrag und führte begründend aus, ihr Sohn…
…Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt (vgl VwGH 29.4.2024, Ra 2024/16/0020, VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047, VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120, jeweils mwN). Eine bereits ausgezahlte Familienbeihilfe, die - mangels Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen oder wegen Überschreitung der Einkommensgrenze -…
…Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen gem § 5 Abs. 1 FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe, besteht auch kein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. 12. Zusammenfasung [Grafik] 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…13. Juni 2022 die für den Zeitraum Jänner 2021 bis März 2022 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge iHv insgesamt € 3.352,50 (Familienbeihilfe € 2.476,50, Kinderabsetzbetrag € 876,00) wegen Überschreitung der Einkommensgrenze von € 15.000,00 mit der Begründung zurückgefordert, dass…
…708,72 - bisher vorgeschriebene Rückzahlungsbeträge € 1.881,96 - Rückzahlung lt. Spruch € 1.826,76 verbleibender Rückzahlungsbetrag für Folgejahre € 0,00 Der Bescheid wird wie folgt begründet: Für das Kind B wurden Zuschüsse zum KBG ausbezahlt. Im Jahr 2014 seien die Einkommensgrenzen gem. …
…Zeiträume erloschen. Der (Eigen)antrag der Bf. wurde daher verspätet gestellt. Somit muss auch nicht mehr überprüft werden, ob für den strittigen Zeitraum überhaupt ein Eigenanspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe gegeben sein könnte. Rechtlich folgt daraus für den Zeitraum ab 2013 (Überschreitung der Einkommensgrenze): Wie…
…des § 18 Abs. 1 Z 2 bei einem Gesamteinkommen der beiden Elternteile von mehr als 35.000 € 5% mehr als 40.000 € 7% mehr als 45.000 € 9% des Einkommens. Die Abgabe wird bei Übersteigen der Einkommensgrenze gemäß § 19 Abs. 1 Z…
…auf Familienbeihilfe besteht (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG2 § 5 Rz 5). Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 13.12.2012, 2009/16/0256, zu dem damals zu entscheidenden Fall festgehalten, dass aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG im November…
…Die Überschreitung der Einkommensgrenzen sei nicht bestritten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beruhe ausschließlich auf objektiven Merkmalen; subjektive Momente, wie Verschulden oder Gutgläubigkeit oder etwa ein bereits erfolgter Verbrauch der Familienbeihilfe, seien nicht zu berücksichtigen. Mit Antrag vom 17.2.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde…
…insgesamt € 618,00 bezogen (siehe Abfrage der Leistungen aus der Datenbank FABIAN). Im September 2023 hat die Beschwerdeführerin den Wegfall des Anspruchs auf Familienbeihilfe bekannt gegeben (wegen Überschreitung der Einkommensgrenze). 3. Der Sohn der Beschwerdeführerin hat den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik im September 2020 begonnen und…
…Zuverdienstgrenze sei nicht der tatsächliche Bezugszeitraum, sondern der Anspruchszeitraum relevant. Es gebe keine Wahlmöglichkeit für die Geltendmachung eines Familienbeihilfenanspruches. Im Kalenderjahr 2022 bestehe daher kein Anspruch wegen Überschreitung der Einkommensgrenze. 4. Mit Schreiben vom 5. April 2023 beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage der Beschwerde an…
…Kinderabsetzbeträge von insgesamt EUR 2.011,50 (davon FB = EUR 1.485,90 und KAB = EUR 525,60). Das FA forderte die Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge wegen Überschreitung der Einkommensgrenze für den Bezugszeitraum Jänner 2018 bis September 2018 zurück. Nach der zitierten "Einschleifregelung" des …
…1726-W/08). Vgl dazu auch Kanduth-Kristen/Komarek in taxlex 2012, 5 ff." Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13.12.2012, 2009/16/0256, zu dem damals zu entscheidenden Fall festgehalten, dass aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG im…