…5.886,50) festgesetzt. Mit Übergabsvertrag vom 11.04.2023 übertrug die Bf das Alleineigentum an dem Grundstück unentgeltlich an ihren Bruder, wobei als Übernahmezeitpunkt der 01.01.2023 vereinbart wurde. Mit Schreiben vom 20.05.2025, eingelangt beim Finanzamt Österreich am 28.05.2025…
…HY (den Sohn der Gesellschafter). Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt war der 31.12.2004 (Punkt 2. des Kaufvertrages). Laut Punkt 4.a des Vertrages war ein Teil des Gesamtkaufpreises von € 137.135,91 wie folgt zu leisten: „In Berichtigung eines Kaufpreisteilbetrages übernimmt hiermit der Käufer…
…Begründung: Im Jahr 2004 wurden zwei Teilbereiche des Kaufhauses Bf. ausgegliedert und von Fremdfirmen übernommen, die Räumlichkeiten vermietet und die Mitarbeiter von den neuen Firmen übernommen. Zu den Übernahmezeitpunkten wurden insgesamt rund 45 Mitarbeiter abgemeldet, dabei gab es Vereinbarungen zwischen der Bf. und den Nachfolgefirmen…
…belangten Behörde daher nicht vor. 3 von 4 Ebenso ist für die belangte Behörde nicht erkennbar, wann der Übernahmezeitpunkt des Fahrzeugs an den Leasinggeber bzw. den neuen Leasingnehmer (***24*** GmbH) tatsächlich war (voraussichtliches Anmeldedatum 29.02.2024) und unklar ist ebenso, wie lange ab 31…
…verfassungskonformer Auslegung der Gesetzesbestimmungen wohl nicht haftbar gemacht werden. Für eine darüber über den Übernahmezeitpunkt hinausgehende Haftung besteht nicht der geringste Raum und würde dies einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen. Beweis: Kaufvertrag vom 31.03.2020; von der Behörde vorzulegende Urkunden zur Höhe…
…dem darauf befindlichen Wohngebäude und der Grundstücksadresse Adresse1 um Euro xxxxxx an CC veräußert; als Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt wurde als spätest möglicher Termin der 31.12.2019 festgelegt, wobei die Bf. die Liegenschaft jedenfalls vor diesem Zeitpunkt geräumt von eigenen Fahrnissen an den Käufer übergeben…
…Briefe der Behörde immer mit 14-tägiger Verspätung, nicht wirksam entgegengetreten werden kann. Da mangels eines Zustellnachweises der tatsächliche Zustellzeitpunkt der Strafverfügung nicht festgestellt werden konnte und die Behörde nichts unternommen hat, um den tatsächlichen Übernahmezeitpunkt zu ermitteln, ist auch nicht feststellbar, ob der Bf…
…Punkt b findet sich dann der Auffangtatbestand, dass "alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswerten nicht aufscheinenden Rechte und Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens" übertragen werden. Als Übergabe und Übernahmezeitpunkt wurde im Vertrag der 31.03.2005 angeführt. Üblicherweise werden im Einbringungsvertrag jene Vermögensteile definiert, welche zurückbehalten werden…
…Die diesbezüglichen Angaben des Vertreters der Bf sind glaubwürdig. Die Bf hat den Empfang des Abweisungsbescheids nicht bestritten. Dass sie sich mehr als ein Jahr später nicht mehr an den genauen Übernahmezeitpunkt erinnern kann, ist ebenfalls glaubwürdig. Es ist auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit…
…Der Mieter muss das Fahrzeug mit demselben Tankinhalt zurückliefern. Übernahmezeitpunkt:…. Rückgabezeitpunkt:…..(zu diesem Punkt fehlt in jedem der Verträge eine Eintragung) Mietpreis:…. Versicherung:…. Mietpreis gesamt:…..(nur im Mietvertrag betreffend den BMW 520 D sind die Versicherungskosten nicht extra erwähnt) sonstige…
…BA0 3 §308 Rz 15 mit weiteren Nachweisen). Den steuerlichen Vertreter trifft ebenfalls kein Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist, da ihr von der Mandantin der 27.10.2010 als Übernahmezeitpunkt des Schreibens mitgeteilt wurde und keine Anhaltspunkte bestanden, die geeignet gewesen wären, Zweifel an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerden vom 29. März 2018, 20. April 2018 und 11. Februar 2019 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b…
Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 10.11.2014 gegen den Haftungbescheid der belangten Behörde FA vom 09.10.2014, Steuernummer 52-StNr2, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache B OG, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch Mag EF, Adresse1, über die Beschwerde vom 18.4.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B-Bergbahnen-Gesellschaft m.b.H. & C OHG, M x, E, vertreten durch F Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, XX gegen den Bescheid des Finanzamtes G mit Ausfertigungsdatum 3.11.2011…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
***Bf1-Schwester-B.V.***, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin, war für sämtliche Finanzierungsfragen zuständig. Bereits am 27.3.2007 hat die ***Tochter-GmbH*** ein "Corporate Functions Service Agreement" mit der ***Bf1-Schwester-B.V.*** und der ***Bf1-Mutter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.-Doz. MMag. Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Gerhild Fellner, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache der BfKG, vertreten durch WTG, gegen den Bescheid des FA Bregenz vom 13.06.2012…