…liege ebenfalls die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels zugrunde, sogar mit inhaltsgleicher Wiederaufnahmebescheidbegründung wie in gegenständlicher Rechtssache. Dazu erwog der UFS Innsbruck unter Hinweis auf Rechtsprechung und die Literatur, dass der Hinweis auf einen berichtigten Lohnzettel allein (auch der Verweis auf die…
…03.06.2009 erstmals ein Einkommensteuerbescheid für 2008 erlassen wurde, in welchem der Lohnzettel der Firma [Arbeitgeber] nicht berücksichtigt wurde. Nach Übermittlung dieses Lohnzettels im Jahr 2015 wurde mit Bescheid vom 13.01.2015 das Verfahren gemäß § 303 BAO wieder aufgenommen und mit gleichem Datum…
…Lohnzettel erst ein halbes Jahr später übermittelt hat. Außerdem hätten Sie gleich anschließend reagieren müssen, d.h. Frühjahr 2020 und nicht erst 1 Jahr 2021 später." 7.) Im Vorlagebericht beantragte das Finanzamt die Abweisung der Beschwerde, da die Übermittelung des neuen Lohnzettels der PVA eine…
…dass die gegenständliche Doppelberücksichtigung auf einer fehlerhaften Übermittlung eines Lohnzettels beruht und daher der belangten Behörde diesbezüglich kein Verschulden unterstellt werden kann. Auch sonst ist kein Verschulden der belangten Behörde erkennbar. Der BF hat unter Anführung einer Information zum Teuerungsabsetzbetrag auf Treu und Glauben verwiesen…
…2015) eine Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO durch und verwies zur Begründung auf den mit gleichem Datum erlassenen (neuen) Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr. Die Begründung der Sachbescheide lautete in allen Jahren wörtlich wie folgt: "Durch die nachträgliche Übermittlung eines Lohnzettels des…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Streitpunkt: Strittig ist, ob die Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Übermittlung eines Lohnzettels für das Jahr 2014 in Papierform und nicht elektronisch zu Recht…
…Die Feststellung, wonach die Bf. im Jahre 2017 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass für diese keine Übermittlung eines Lohnzettels erfolgte. Die Feststellung, wonach die Bf. die beschwerdegegenständliche Ausbildung unmittelbar nach Ablegung der AHS-Matura begann, ergibt sich…
…März 2014 gehabt. Daher sind insgesamt 8 Arbeitstage in Österreich steuerpflichtig. ……." Mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 8. April 2016 wurde dem Bf. die Übermittlung eines Lohnzettels für die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte aufgetragen. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. sei Eigentümer des Objektes ***5…
…gesetzlichen Bestimmungen zur Vorlage und Übermittlung eines Lohnzettels an das Finanzamt eingegangen worden. Dem Verweis der Bf. auf Rz 610a LStR 2002 sei in keiner Weise Rechnung getragen worden, obwohl die Lohnsteuerrichtlinien – welche als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts anzusehen seien – eine Nachversteuerung bei Rückerstattung von…
…b EStG 1988). Der Lohnzettel ist auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszuschreiben. Erfolgen nach Übermittlung eines Lohnzettels Ergänzungen des Lohnkontos, welche die Bemessungsgrundlagen oder die abzuführende Steuer betreffen, ist ein berichtigter Lohnzettel innerhalb von zwei Wochen ab erfolgter Ergänzung an das…
…der ***4*** wäre für den Bf. nicht nachvollziehbar. Von der Übermittlung eines Lohnzettels an das Finanzamt würde der Bf. durch das Schreiben des Finanzamtes erstmals erfahren. Der Sachverhalt von Seite des Bf.: Die Freifahrt für den Bf. und seine Frau würde es seit April 2021…
…die Veranlagung, die eine Nachforderung von € 5.358.- ergab. Der Veranlagung waren u.a. auch diverse Bezüge an Krankengeld durch die Wiener Gebietskrankenkasse zu Grunde gelegt worden, die von dieser der belangte Behörde durch Übermittlung eines Lohnzettels zur Kenntnis gebracht worden waren. Ausdrücklich erwähnt…
…vom 13.06.2013 zur Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) veranlagt. Mit Bescheid vom 17.11.2016 wurde das Verfahren aufgrund der Übermittlung eines Lohnzettels des Insolvenz-Entgelt-Fonds von Amts wegen wieder aufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid 2012 erlassen. Mit Eingabe vom 30…
…für das Jahr 2011 durch. Dabei berücksichtigte das Finanzamt auf Grundlage der übermittelten Lohnzettel Einkünfte der GmbH sowie die von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse bezogenen Krankengelder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Grund der nachträglichen Übermittlung eines Lohnzettels der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde das Einkommensteuerverfahren 2011 gem. …
…um keine neuen Tatsachen bzw. Beweismittel handle. Die Korrektur/Übermittlung eines Lohnzettels stelle für sich alleine keine neue Tatsache dar, soweit die Einkünfte dem Finanzamt schon vorher bekannt gewesen seien. Wenn sich die belangte Behörde diesbezüglich im angefochtenen Bescheid darauf stützt, dass die angeführten Beweismittel…
…und aus denen sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Auf die Begründung im Sachbescheid wird verwiesen." Im Einkommensteuerbescheid 2013 heißt es dazu: "Durch die nachträgliche Übermittlung eines Lohnzettels des Bundesministeriums für…
…und aus denen sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Auf die Begründung im Sachbescheid wird verwiesen." Im Einkommensteuerbescheid 2013 heißt es dazu: "Durch die nachträgliche Übermittlung eines Lohnzettels des Bundesministeriums für…
…hätten sich neue Tatsachen ergeben, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO erforderlich machten. So habe der Bf während des Jahres 2011 gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Dem FA sei dies durch die Übermittlung eines Lohnzettels des Arbeitgebers "***1***, ***5…
…jeweils vom 03.06.2019, begründet die Abgabenbehörde wie folgt: "Durch die nachträgliche Übermittlung eines Lohnzettels des Bundesministeriums für Landesverteidigung ergeben sich neue Tatsachen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen." Maßgebend ist in diesem Zusammenhang, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren (hier betreffend…
…wurde zur Begründung ausgeführt, dass sich durch die nachträgliche Übermittlung eines Lohnzettels des BMLV neue Tatsachen ergeben hätten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten. Diese Lohnzettel umfassten Bezüge über einen geldwerten Vorteil aus der Überlassung einer Naturalwohnung i.H.v. € 668,12…