…Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend kurz als VO 883/2004 bezeichnet): Artikel 87 Übergangsbestimmungen ... (8) Gelten für eine Person infolge dieser Verordnung die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen…
…diese war bzw. ist anspruchsbegründend im Sinne der VO (EG) 883/2004 bzw. VO (EWG) 1408/71 - korrekte Beweiswürdigung sowie rechtliche Würdigung der Tätigkeit durch den UVS befindet sich auf Seiten 10,11,12,13,14 und zusammenfassend auf Seite 15 dieser Entscheidung). Diese Entscheidung…
…76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG) 883/2004 - in Kraft getreten ab Mai 2010) nicht eingeschränkt worden. Ob eine sog. "Scheinselbständigkeit" vorliegt…
…September 2003 im vorliegenden Revisionsfall für ungarische Staatsangehörige der Anhang X der Beitrittsakte entspricht). Ebenso wenig kann die erst danach ergangene Verordnung Nr. 883/2004 von den in der Beitrittsakte für Staatsangehörige von Ungarn bis 30. April 2011 geltenden Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit erfasst…
…nicht die VO 1408/71. Ebenso könne eine Verletzung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes die Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht verhindern. Diese Rechtsprechung ist auf die im hier strittigen Zeitraum Mai und Juni 2010 anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (VO 883/2004) sinngemäß…
…75 f. der VO 1408/71 und von Art. 68 Abs. 1 lit. b sublit. i der VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes der Kinder primär die Tschechische Republik zur Erbringung von Familienleistungen zuständig ist. Österreich als einer der beiden Beschäftigungsstaaten…
…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sind Familienleistungen im Sinne des 1 Buchst z VO (EWG) 883/2004 und als solche "Sozialleistungen" ("Leistungen der sozialen Sicherheit"). "Familienleistungen" sind aber von Leistungen der "Sozialhilfe" ("soziale oder medizinische Fürsorge", Art 3 Abs. 5 VO (EWG) 883/2004) zu unterscheiden (vgl…
…Vertreterin fristgerecht die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führte an, dass die SV Pflicht des BF bei der SVA in Österreich auf die EU/VO 1408/71 und 883/2004 gestützt werde, dem Versicherungsschutz in Österreich diene und deshalb nach Art 18 des…
…in Rumänien beschäftigt war. (vgl. den Beschluss Nr. F1 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vom 12.Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 68 der VO Nr. Nr. 883/2004, 2010/C 106/04, ABI.EU c 106/11, vom 24…
…Stichtag gemäß lit. a kundzumachen." Dem Urteil des EuGHs vom 16. 6. 2022, C-328/20 zufolge ist Art. 67 VO 883/2004 dahin auszulegen, dass die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Mitgliedstaat wohnen, exakt jenen entsprechen müssen, die er…
…bis August 2013 wurde von der Kindesmutter in der Sw unbestrittenermaßen Kindergeld bezogen. Besteht Anspruch auf Familienleistungen durch EU-Staaten liegt ein Anwendungsfall der VO 883/2004 vor. Diese regelt in Artikel 67 hinsichtlich des Zusammentreffens von Ansprüchen folgendes: Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen: (1…
…auf Gewährung einer Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung gestellt und wird im Folgenden dargelegt ob eine solche Zahlung überhaupt möglich ist. Wenn Ansprüche auf Familienleistungen durch EU-Staaten bestehen, ist die VO (EG) 883/2004 anzuwenden. In dieser Verordnung heißt es, dass eine Person auch für Familienangehörige…
…Mitgliedstaaten eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt nach Art. 13 Abs. 2 VO 883/2004 a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten befindet, wenn sie nicht in…
…mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 Buchstabe i Nummer 1 VO 883/2004 (Unterbuchstabe i) "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt…
…galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 VO 883/2004 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Wird…
…mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 Buchstabe i Nummer 1 VO 883/2004 (Unterbuchstabe i) "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt…
…auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats der Familienangehörigen Prioritätsregeln vorzusehen. Nach Art. 2 Abs. 1 VO 883/2004 gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in dem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten…
…zum Ausgleich von Familienlasten, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besonderen Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Art. 2 VO 883/2004 lautet: Artikel 2 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die…
…Hinterbliebenen. Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 Sublit. i VO 883/2004 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Wird nach den anzuwendenden nationalen…
…EStG) 1988 und der Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung insoweit verhindert hat, als damit eine Abwertung der Familienbeihilfe für bestimmte Mitgliedstaaten verbunden ist? Frage 3: Ist das in Art 7 VO 883/2004 normierte Kürzungsverbot von Geldleistungen, insbesondere dessen Wortfolge "dürfen Geldleistungen …. nicht … gekürzt…