…der Minderheitsgesellschafter zivilrechtlicher Eigentümer ist. Der steuerliche Vertreter bringt zu Punkt 11.2 SHA vor, dass es richtig ist, dass in diesem Punkt nichts ausgeführt ist, was passiert, wenn die Ausschüttungen höher sind als die Vorzugsdividenden. Der steuerliche Vertreter: Die Übergabe des Anteils der Bf…
…Keines dieser Kriterien sei im vorliegenden Fall erfüllt, weshalb die Zinsen zur Gänze abzugsfähig seien. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Käuferin sei nicht vor dem Closing erfolgt. Die Käuferin habe mit dem Signing einen aufschiebend bedingten Anspruch auf die Übertragung der Anteile erworben…
…Keines dieser Kriterien sei im vorliegenden Fall erfüllt, weshalb die Zinsen zur Gänze abzugsfähig seien. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Käuferin sei nicht vor dem Closing erfolgt. Die Käuferin habe mit dem Signing einen aufschiebend bedingten Anspruch auf die Übertragung der Anteile erworben…
…iHv 1.210.312,41 € * 4%); 2010 (Inbetriebnahme im Oktober) und 2012 (Übergang des zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums im Juni) durfte demgegenüber lediglich eine Halbjahres-AfA iHv je 24.206,25 € angesetzt werden. Der Buchwert der Brücke betrug im Zeitpunkt der Entnahme somit…
…der Beschwerde werde angemerkt, dass die Prüferin in ihrem Bericht keine Feststellung darüber getroffen habe, ob es vor dem zivilrechtlichen Übergang des Eigentums zu einer Übertragung von Stimmrechten, Gewinnbezugsrechten oder der Möglichkeit zur Substanzverwertung gekommen sei. Dazu führte die belangte Behörde aus, im Kauf- und…
…April 2025 erstmals ins Treffen, dass die Umwandlung als Missbrauch gemäß § 22 BAO zu werten sei. Anders als im Zusammenhang mit der Frage, wann ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erfolgte, ist in Bezug auf § 22 BAO wesentlich, ob sich die Erklärung für die Umwandlung nur…
…Ausgleichszahlungen) garantieren. Insbesondere unterliegen außerbörsliche Käufe auch nicht der zweitätigen Erfüllungspflicht. Es können längere oder kürzere Lieferzeiten - wie im vorliegenden Fall t+3 - vereinbart werden. Bei diesen Geschäften bedarf es zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zwingend der Erlangung des Besitzes durch die Belieferung der Aktien.
…Eigentums abgesehen den im § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahe kommen, dass sie es wie diese dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstückes für eigene Rechnung nutzbar zu machen. Der Gesetzgeber stellt hiebei nicht auf bestimmte Typen von Rechtsvorgängen, die den Übergang…
…dass das Gebäude frühestens bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf den Grundeigentümer übergeht, entsteht eine Steuerschuld jedenfalls erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung, also bei allfälligem tatsächlichen Übergang des Eigentums am Gebäude auf den Grundeigentümer und käme damit frühestens bei Beendigung des Bestandsverhältnisses – aus welchem Grunde…
…177, 140) ins Treffen. Der Gerichtshof darin: „Weder das Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf noch der damit verbundene Übergang des Eigentums an dem auf dem Erbbaurecht von dem Erbbauberechtigten errichteten Bauwerk auf den Grundstückseigentümer unterliegen der Grunderwerbsteuer“. Und führt in seinen Entscheidungsgründen aus: „…..2…
…DN im Zeitpunkt des Forderungsverzichtes nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH gewesen wäre, kann daher nach ho. Auffassung nicht die Rede sein. Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt eine - wie auch im ggstdl. Fall vorliegende - (schlichte) Kaufoption (noch) keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (VwGH…
…oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, 2. der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist". Wird ein Grundstück durch Erbanfall erworben, wird mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG…
…auch BFH BStBl II 84, 311 betr. Vorvertrag vor Abschluss des Kaufvertrages). Der wirtschaftliche Vorteil eines Verkaufsgeschäftes tritt ein bei Abschluss eines Vertrages, der zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut führt (VwGH 22.9.1981, 14/0217/80 f); die Spekulationsfrist beginnt daher…
…sein nicht protokolliertes Einzelunternehmen mit Wirkung zum 01.02.2017 seinem Sohn ***Bf1*** übergeben, um Vorlage der den Übergang des beweglichen Anlagevermögens und des Umlaufvermögens in das Eigentum des Beschwerdeführers betreffenden vertraglichen Vereinbarung(en) ersucht. Sofern die diesbezügliche(n) Vereinbarung(en) mündlich getroffen wurde(n)…
…dass das Gebäude frühestens bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf den Grundeigentümer übergeht, entsteht eine Steuerschuld jedenfalls erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung, also bei allfälligem tatsächlichen Übergang des Eigentums am Gebäude auf den Grundeigentümer und käme damit frühestens bei Beendigung des Bestandsverhältnisses – aus welchem Grunde…
…Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (BFH vom 22. Oktober 2014, II R 41/13). Der Gesetzgeber stellt hiebei nicht auf bestimmte Typen von Rechtsvorgängen, die den Übergang des Eigentums bewirken, sondern auf beliebige Rechtsformen ab, mit denen Verwertungsbefugnisse eingeräumt werden können. Bei der Anwendungsmöglichkeit des…
…auf Unversehrtheit des Eigentums berühre oder in einer anderen Weise gegen einen den Gesetzgeber bindenden Verfassungsgrundsatz verstoße (vgl. Slg. 6316/1970, 6780/1972 und 7306/1974). Es bedürfe keiner weiteren Begründung, dass durch die im § 9 BaumSchG vorgesehenen Geldleistungsverpflichtungen der Wesensgehalt des Eigentumsrechtes nicht berührt…
…bewirkt den Übergang aller Rechte und Pflichten der Gesellschaft wie Besitz, Eigentum, Forderungen und Verbindlichkeiten usw. auf den Übernehmer und damit Rechtsnachfolger. Sämtliche Rechte und Pflichten werden daher von der Gesellschaft erworben. Durch den Übergang des Gesamthandeigentums der Gesellschaft in das Alleineigentum des Übernehmers findet…
…er das Erlöschen des Rechts zur Führung eines Herstellungsbetriebes knüpft. Das Bundesfinanzgericht sieht daher keinerlei Veranlassung, diesbezüglich ein allfälliges Gesetzesprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einzuleiten. Gleiches gilt für die völlig unsubstantiiert vorgetragenen Einwände, die Auslegung verstoße gegen die Grundrechte der Erwerbsfreiheit und der Freiheit des Eigentums. …
…Öffentlichkeit bereits als neuer Eigentümer des Grundstückes aufgetreten sei. Demgegenüber geht die Betriebsprüferin davon aus, dass der Veräußerungserlös erst im Jahr 2005 zu erfassen sei, da die faktische und wirtschaftliche Verfügungsgewalt bis 8. April 2005 bei der Bf. verblieben sei. Die tatsächliche Übergabe (das zivilrechtliche…