…obligatorisch, unabdingbar, unentbehrlich, unerlässlich, vonnöten". Der Wortlaut impliziert daher, dass eine Entlassung nach § 48 BAO nur "subsidiär" (vgl. Seydl in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG V/A Kap. II Stand: 1.10.2014, rdb.at) erfolgen kann, also nur, wenn betroffenen Steuerpflichtige sonst keine sinnvoll erscheinende…
…für Finanzen (kurz "BMF") auf Grundlage des § 48 BAO eine Entlastung von der tatsächlich eingetretenen Doppelbesteuerung mit österreichischer Glücksspielabgabe und ***LAND*** Lotteriesteuer durch Befreiung der im Zeitraum Jänner 2012 bis einschließlich April 2017 von österreichischen Spielteilnehmern geleisteten Spieleinsätze von der österreichischen Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 Abs…
…auch darauf gestützt hat, dass der Sachverhalt das Vorliegen außergewöhnlicher - im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigender - Umstände nicht erkennen lasse. Aus den dargelegten Gründen ist auch im Rahmen des Ermessens keine unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO zu gewähren. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
… 48 BAO übermittelt werde. Aus der übermittelten Antragskopie betreffend Verständigungsverfahren geht wiederum hervor, dass die Gehaltskosten nicht nach Deutschland weiterverrechnet wurden. Laut Kopie des beim Finanzamt eingereichten Antrages gemäß § 48 BAO wurde eine Entlastung der Auslandseinkünfte des Bf's in Höhe von 54.608,66…
…Bf. kein Rechtsmittel eingebracht. In der Folge brachte der Bf. einen Antrag auf unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO und begehrte die Anrechnung der in Slowenien gezahlten Erbschaftsteuer auf die in Österreich zu zahlende Erbschaftsteuer. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende…
…Bf. kein Rechtsmittel eingebracht. In der Folge brachte der Bf. einen Antrag auf unilaterale Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO und begehrte die Anrechnung der in Slowenien gezahlten Erbschaftsteuer auf die in Österreich zu zahlende Erbschaftsteuer. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende…
…Beschwerdefall nicht erforderlich. Bezüglich des ersten Tatbestandes des § 48 Abs. 5 BAO ist festzuhalten, dass die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt des "Erfordernisses der Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" von Lehre und Rechtsprechung nur dann bejaht wird, wenn eine "echte internationale Doppelbesteuerung" vorliegt…
…betreffend Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO im Verhältnis zu China zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. 2.) Die chinesische Steuer in der Höhe von 56.130,00 Euro für das Veranlagungsjahr 2012 72.717,57 Euro für das Veranlagungsjahr…
…tatsächlich doppelt besteuert werde. Zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung sei daher eine Entlastungsmaßnahme gem. § 48 BAO erforderlich. Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an Körperschaften unterliege aufgrund der expliziten Anordnung des Art 3 Abs 2 spanisches ErbStG der Körperschaftsbesteuerung und werde als Veräußerungsgewinn besteuert. Fortfolgend würden todeswegige…
…Doppelbesteuerung wiederum im Wege einer unilateralen Entlastung beseitigt würde. Vielmehr wäre es wohl eher Aufgabe des Ansässigkeitsstaates des verbundenen Unternehmens, eine allenfalls eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. In ihrer dagegen rechtzeitigen eingebrachten Beschwerde bringt die Bf. vor, dass § 48 BAO nach herrschender Ansicht nicht nur auf…
…II 2002/474, weil diese auf das Unterliegen unter eine Besteuerung, nicht jedoch auf die tatsächliche Erhebung der Steuer abstelle. Entgegen der vom Unternehmen vertretenen Ansicht setzt die Entlastung nach § 48 BAO nicht nur voraus, dass der Abgabepflichtige der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, wofür auch…
…den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Die Bestimmung des § 48 Abs. 5 BAO gestattet unter der Voraussetzung, dass der Abgabepflichtige der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, die Anordnung bestimmter steuerlicher Entlastungsmaßnahmen, soweit dies zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung oder zur Erzielung einer…
…Einkünfte sowohl in Malta (von der Ltd) als auch in Österreich (vom BF) versteuert worden. Es sei fraglich, ob im gegenständlichen Fall eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO erforderlich sei. Der BF hätte nämlich zum einen die Steuerpflicht in Österreich durch Erhebung einer Bescheidbeschwerde bekämpfen können…
…zugestanden werden." Mit Vorhalt vom 21.06.2016 teilte das BMF der Bf. mit, dass eine Entlastungsmaßnahme gemäß § 48 BAO nur in Betracht komme, wenn eine echte internationale Doppelbesteuerung vorliege, worunter die Erhebung gleicher oder gleichartiger Steuern von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben…
… 48 BAO auf Beseitigung einer Doppelbesteuerung im Jahr 2008 ein. In eventu wurde begehrt, ein Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 DBA-Kananda einzuleiten. Mit Schreiben vom 29.01.2016 änderte die Bf. ihr Begehren ab: Es wurde eine vorübergehende Entlastung für den Fall der Einleitung eines…
…zu § 48 BAO nicht ableiten. Vielmehr kann der in Österreich ansässige Abgabenpflichtige auch im Konfliktfall mit DBA-Grundsätzen, also zB dann, wenn seine Auslandstätigkeit auch ohne Vorliegen einer dortigen Betriebstätte vom Tätigkeitsstaat besteuert wird, mit einer Steueranrechnung rechnen. Die Entlastung erfolgt dabei bei US-Einkünften…
…ausländische, auf solche Gegenstände entfallende Abgaben ganz oder teilweise auf die inländischen Abgaben anzurechnen. § 48 BAO sieht im Sinne einer Ermessensentscheidung die Möglichkeit vor, (auf Antrag) eine unilaterale Entlastung von der Doppelbesteuerung zu gewähren. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…25 des DBA-Russland der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gestellt. Ebenso wurden gemäß § 48 BAO ein Antrag auf Entlastung der Einkünfte bis zur Beendigung des Verständigungsverfahrens gestellt. Am 9. Juni 2016 erging seitens des BFG an den Bf. ein Schreiben mit nachstehendem Inhalt: ".... Entsprechend…
…ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird. (VwGH vom 23.02.2017, Ro 2014/15/0050) 3.2 DBA Deutschland: Die mehrfache Besteuerung von Einkommen durch verschiedene Staaten kann durch Doppelbesteuerungsabkommen oder – soweit solche nicht bestehen nach § 48 BAO - vermieden bzw. entschärft werden. (Doralt/ Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz…
…Eine unilaterale Entlastung der ***BF*** im ***LAND*** Abgabenverfahren war somit nicht zu erreichen. Weitere Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel, etwa ein (nochmaliges) Einspruchsverfahren oder eine Klage, wurden aufgrund der von der Bf. als äußerst gering eingestuften Erfolgsaussichten einer solchen Vorgehensweise nicht erhoben. Bescheid gemäß § 48 BAO Mit…