…auf diesen Betrag der Befreiungstatbestand des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG anzuwenden und dieser Betrag von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen. Der Beschwerde wurden Kopien des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft vom 11. Dezember 1995 sowie eines Nachtrages vom 7. Mai 2002 zum Gesellschaftsvertrag beigelegt.…
…15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG für das im Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft befindliche Kapitalvermögen nicht zu. Es war daher der Beschwerde teilweise Folge zu geben und der angefochtene Bescheid wie in der Beschwerdevorentscheidung abzuändern. Dem darüber hinausgehenden Beschwerdevorbringen kommt hingegen keine Berechtigung zu. V. Zulässigkeit…
…Auf Grund der in § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG verankerten Steuerbefreiung betrage der Wert des Erwerbes der Bf. vom Erblasser € 263.106,35. Das in der Schweiz befindliche Kapitalvermögen sei in Folge der Kapitalverkehrsfreiheit von der Steuerbefreiung erfasst, auch wenn hier ein Sachverhalt…
…Kraft war. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG idF BBG 2003 geht in seiner unions- bzw gemeinschaftsrechtlichen Anpassung über das notwendige Maß der Anpassung hinaus zumal das Endbesteuerungsgesetz die Abgeltung der Steuer an die Entrichtung der Einkommensteuer und § 37 Abs. 8 EStG idF BBG 2003…
…Abwicklungskosten vorgelegt worden seien waren die Kosten der Regelung des Nachlasses lt. Aktenlage zu berücksichtigen. Die Gewährung der Begünstigung des § 17 ErbStG sei, mangels Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzung des Erwerbes von Personen der Steuerklasse I oder II, zu Unrecht erfolgt. Dagegen brachte der Bf…
…worden sind, waren die Kosten der Regelung des Nachlasses lt. Aktenlage zu berücksichtigen. Die Gewährung der Begünstigung des § 17 ErbStG sei, mangels Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzung des Erwerbes von Personen der Steuerklasse I oder II, zu Unrecht erfolgt. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen…
…das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06, RV/0374-I/05)…
…das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06, RV/0374-I/05)…
…das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06, RV/0374-I/05)…
…sonstige Forderungen in anteiliger Höhe von € 31.976,70 wurde die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nicht gewährt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete der Bf. ein, dass die gesamten sonstigen Forderungen mit € 95.930,00 ermittelt worden seien…
…sonstige Forderungen in anteiliger Höhe von € 31.976,70 wurde die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nicht gewährt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bf. ein, dass die gesamten sonstigen Forderungen mit € 95.930,00 ermittelt worden seien…
…10 Jahre hinter dem späteren zurückliegt, um ein Viertel ermäßigt. (§ 17 ErbStG) Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb…
…wendete das Finanzamt darauf die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG an, wodurch keine Erbschaftssteuer anfiel. Die Schenkungssteuer für den Erbschaftskauf berechnete das Finanzamt, indem es von den Aktiva laut Vermögensbekenntnis 166.468,66 Euro die Passivposten abzog und zu dem Erbanfall von…
…15 Abs.1 Z 17 ErbStG wie folgt zu Grunde zu legen: | Steuerlich maßgeblicher Wert des Liegenschaftsanteiles (= dreifacher Einheitswert) entspricht Euro 10.446,58 | 143.748,07 S | Geld | 9.020,01 S | Guthaben bei Banken | 613.834…
…15 Abs.1 Z 17 ErbStG wie folgt zu Grunde zu legen: | Steuerlich maßgeblicher Wert des Liegenschaftsanteiles (= dreifacher Einheitswert) entspricht Euro 10.446,58 | 143.748,07 S | Geld | 9.020,01 S | Guthaben bei Banken | 613.834…
…Kapitalvermögens nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG erbschaftsteuerfrei zu belassen. Der Vollständigkeit halber wird in Bezug auf Artikel 57 EG noch bemerkt, dass die Regelung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG bereits zum 31. Dezember 1993 bestand, und daher auch der…
…gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG (Bankguthaben in Höhe von 121.979,70 €) vorhanden war (ErfNr2004). In Deutschland wurde das Eigentum am deutschen Vermögen des Stifters ebenfalls durch Erbschein am 8. März 2004 der Witwe übertragen. Da die mit Stiftungszusatzurkunde eingebrachten Vermögenswerte (Bargeld…
…nur der erblichen Witwe zuzurechnen sei, die Verfahrenskosten doppelt zum Abzug gebracht worden seien, und der Abzug gemäß § 17 ErbStG rechtswidriger Weise zur Anwendung gekommen sei. Mit dem, im Spruch dieses Erkenntnisses angeführten, Bescheid schrieb das Finanzamt der Bf. für ihren Erwerb von Todes wegen…
…abgegeben. Mit Einantwortungsurkunde v. 17.6.2008 wurde dem Bw der gesamte Nachlass eingeantwortet. Der Erbanfall unterliegt als Erwerb von Todeswegen gem. § 1 Abs.1 Z 1 ErbStG der Besteuerung nach diesem Bundesgesetz. Bei diesem Erwerb von Todeswegen entstand die Steuerschuld mit dem Tod d…
…einer Sparbucheinlage (Vermächtnis vom 17.04.2004): € 163.000,00 + Darlehensforderung (Vermächtnis vom 12.02.2008): € 100.000,00 + Wohnrecht (Vermächtnis vom 17.04.2004): € 7000,00= € 470.000,00 - € 110,00 (Freibetrag gemäß § 14 Abs.1 ErbStG 1955)- €…