RIS AI
5 Treffer559 msnur geltende Fassungen
2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…hat für den Veranlagungszeitraum 2024 zwei Steuernummern zur Quotenregelung angemeldet, die in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich fallen. Um den prozentuellen Anteil von 20% zum Abgabetermin 1 zu erfüllen, muss Steuerberater A die Quotenerklärung für die erste der beiden Steuernummern bis zum 31.10.2025…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote befunden hat. Darüber hinaus ist eine allenfalls angedrohte Zwangsstrafe gegenüber dem Abgabepflichtigen (im Fall des §…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…BAO geregelt. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte, einen persönlichen und einen sachlichen. 2.2.1. Persönlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 56: Gemäß §…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…unmittelbar, wenn eine Person mit Zugriffsberechtigung anwesend ist bzw. längstens innerhalb von zwei Werktagen nach vorheriger Verständigung der Abgabenbehörde zu erfolgen. Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der Einzelfallbetrachtung auch verlängert werden. Die Dauer der Zugriffsmöglichkeiten der Organe der Abgabenbehörden…