RIS AI
5 Treffer530 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…UStG 1994 Rz 136: Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 obliegt jenem Finanzamt, das in Angelegenheiten der Zusammenfassenden Meldungen zuständig ist. Diese Zuständigkeit richtet sich gemäß Art. 21 Abs. 3 letzter Satz UStG 1994 nach der Zuständigkeit für die Festsetzung…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…siehe Zeile 3) | § 161 Abs. 1 BAO | § 2 Abs. 1 Z 6 BiBuG 2014 | 5. | Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Zusammenfassenden Meldung | Art. 21 Abs. 10 UStG 1994 | § 2 Abs. 1 Z 6 zweiter Fall…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…natürlicher Personen und von Rechtsträgern (§§ 51 und 52 GMSG) Rz 50: Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -werts von Finanzkonten einer natürlichen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm geführten Finanzkonten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzinstituts…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten ermöglicht wird. 1.2. Anwendung der Meldepflichten (§ 2 GMSG) Rz 2: Die Bestimmungen des GMSG betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in § 38 Abs…