…Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz Österreichisches Schwarzes Kreuz Arbeitersamariterbund Österreichs Österreichischer Zivilschutzbund Österreichischer Bergrettungsdienst ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgen zB Verband Österreichischer Hochschulen Arbeitsgemeinschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation 2.3.3.2.2. Ausschließlichkeit Rz 50: Siehe…
…Landesregierung, Berufsfeuerwehr Rz 688: Die persönliche Befreiung nach § 2 Z 3 GebG (siehe Rz 24 ff) für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, oder für Vereinigungen, die ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§§ 34 ff BAO), umfasst nicht die Zulassungsgebühr nach …
…Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrierten wissenschaftlichen Einrichtungen sind von der Verpflichtung zur Gebührenentrichtung persönlich befreit. Diese Einrichtungen sind unter https://cites.org/eng/common/reg/si/AT abrufbar. 10.24.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 866: Die Gebührenschuld für Anträge nach Abs. 1…
…ergibt allerdings, dass in dem in Österreich bearbeiteten Indikationsgebiet die österreichische Gesellschaft die Gesamtverantwortung als Sponsor trägt und alle mit der Sponsoreneigenschaft verbundenen Risiken kontrolliert sowie auch die wissenschaftliche Gesamtverantwortung für die Studien und die Auswertung der Ergebnisse aus den klinischen Studien trägt, weil das…
…Umgehung von vorgenannten Sanktionsmaßnahmen aufweisen. Als Nachweis für das Vorliegen eines berechtigten Interesses gilt jedenfalls ein diesbezüglicher journalistischer oder wissenschaftlicher Beitrag oder eine Verpflichtung des Antragstellers im Statut oder im Mission-Statement zu diesbezüglichen Tätigkeiten oder konkrete erfolgreiche diesbezügliche Aktivitäten. Ein berechtigtes Interesse liegt zudem…
… 132a BAO. Daher kann die Losungsermittlung in vereinfachter Form (Kassasturz) vorgenommen werden. Beispiele Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen von Sportvereinen, Theateraufführungen von Theatervereinen, Konzertveranstaltungen von Musik- und Gesangsvereinen, Vortragsveranstaltungen von wissenschaftlichen Vereinen, Einnahmen von Behindertenwohnheimen eines Behindertenverbandes und von gemeinnützigen Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten, vgl. § 46 BAO…