7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
…2 Auslands-KESt VO 2012 ermöglicht die Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer unmittelbar auf die KESt, unabhängig vom DBA. Der Anrechnungsbetrag ist jedoch doppelt begrenzt. Dieser darf weder den Betrag der ausländischen Quellensteuer noch 15% der Beteiligungserträge abzüglich der darauf auf Fondsebene entfallenden Aufwendungen übersteigen. Rz…
…und ähnliche Vereinbarungen); Beteiligungen (darunter börsengehandelte und nicht börsengehandelte Termingeschäfte und Optionen) an Wertpapieren, Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften, Swaps; und Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge. Gemäß § 60 Abs. 2 GMSG erfasst der Ausdruck allerdings keine nicht fremdfinanzierten unmittelbaren Beteiligungen in Immobilien oder physische Güter (zB Weizen, Gold…
7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…
…der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art. 5 der OGAW-RL benötigt. Rz 75: Fehlt einem Organismus…
…sich beim Anteilseigner um eine in Österreich ansässige Gesellschaft, sind Aufwendungen für Shareholder Activities grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (insb. Beteiligungserträgen gemäß § 10 KStG 1988) wird bei Aufwendungen für Shareholder Activities (insb. bei den in Rz 103 aufgezählten Aufwendungen)…
…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…
…Nominator/Treugeber) direkt hält. Da dem Dritten das Treugut aufgrund der entsprechenden Vereinbarung unmittelbar zurechenbar ist, ist dieser auch direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Zusätzlich ist aber auch der Nominee (Treuhänder) als zivilrechtlicher Eigentümer aufgrund des Haltens eines ausreichenden Anteils, einer ausreichenden Beteiligung, ausreichender Stimmrechte oder sonstiger…
…Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer Einlagenrückzahlung setzt…
…Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec. VIII Rz 36 f CRS-Kommentar). Der Begriff des Altersvorsorgefonds mit geringer Beteiligung iSd § 62 Z 2 GMSG wird in § 67 GMSG definiert…
…für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet ist. Diese Erleichterungen betreffen: Umsätze im Freien Umsätze in unmittelbaren Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere in Alm-, Berg…
…1988. 3.4.1.2. Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im…
…der Immobilienfonds die Immobilie direkt halten. Erträge und Aufwendungen sowie die Wertschwankungen der Immobilien sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechnen. In der Vermögensaufstellung des Rechenschaftsberichtes (§ 13 Abs. 2 ImmoInvFG) ist die Immobilie und nicht die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft auszuweisen. Ausschüttungen aus ausländischen Grundstücksgesellschaften an den…
…in der Lage, kraft des Ausmaßes seines Anteilbesitzes unmittelbar auf die Erzielung der Immobilienerträge Einfluss auszuüben, so ist er in wirtschaftlicher Betrachtung auf Abkommensebene wie ein Miteigentümer des Immobilienbesitzes anzusehen. Die Beteiligung am Immobilienfonds ersetzt in diesen Fällen den direkten Besitz der Liegenschaft. Unter diesen…
…bleibt auf Ebene der Aktie bzw. nunmehr des Anteilscheines erhalten. Entsprechendes gilt für beschränkt steuerpflichtige Investoren. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Wegfall einer mindestens 1-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Tatbestand des § 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988 ausgelöst wird…
…§ 16b ff) im Jahr 2021 wurden ergänzend zwei Modelle von Energiegemeinschaften geschaffen, die eine Beteiligung an der Energiewende ermöglichen und das Energiesystem dezentralisieren sollen. Rz 102: Gemäß § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 ist die Mitgliedschaft mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen…
…4 Abs. 12 EStG 1988 genannten Einlagen uU in einer gesellschaftsrechtlich nicht gedeckten Art und Weise rückgezahlt werden, ändert nichts am Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (zB Rückzahlung des Stammkapitals unmittelbar nach der Einzahlung durch die gegründete GmbH an den Gesellschafter, VwGH 19.02.1991, 87/14…
…internationale Auslegungsstand, die inländische Kapitalanlagegesellschaft - und nicht den Anteilinhaber - in jenen Fällen als Empfänger und Nutzungsberechtigten der ihr zugehenden Immobilienerträge anzusehen, in denen die Anteilinhaber die Fondsanteile im Streubesitz halten und daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können (vgl. auch OECD, Tax Treaty…
…die oberste Muttergesellschaft handelt) sowie der Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft und der unmittelbaren Muttergesellschaft (sofern nicht bereits vom wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Empfänger erfasst). Für die Identifizierung "nahestehender Dritter" ist grundsätzlich ein Beteiligungsverhältnis von (mittelbar oder unmittelbar) mindestens 25% am Kapital oder an den Stimmrechten ausschlaggebend…
…stellen. Die Bereitstellung der Daten, bzw. Zugangsdaten hat ohne unnötigen Aufschub, dh. unmittelbar, wenn eine Person mit Zugriffsberechtigung anwesend ist bzw. längstens innerhalb von zwei Werktagen nach vorheriger Verständigung der Abgabenbehörde zu erfolgen. Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der…