…Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Vereinbarung, Zeitablauf bei befristetem Gesellschaftsvertrag (§ 1205 ABGB), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 1212 ABGB). Eine stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter (vgl. …
… 269 Abs. 3 BAO) zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder…