… 186 Abs. 2 Z 3 letzter Satz InvFG 2011). Im Rahmen des Selbstnachweises sind dieselben steuerrelevanten Daten nachzuweisen, die der steuerliche Vertreter des Fonds gegenüber der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) mitzuteilen hat. Erfüllt der Selbstnachweis diese Anforderungen, sind die nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge der Besteuerung…
…Rz 471 ff) gemeldet, ist bei Melde- und Nichtmeldefonds stets die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Rz 23: Diese Richtlinien stellen zunächst einen Überblick über die Einstufung der verschiedenen Fondskategorien dar und folgen mit der Beschreibung der steuerlichen Behandlung der einzelnen Anleger. Im Anschluss wird das Meldeschema…
…etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß …
…Allgemeines 3.1.1.1.1. Transparenzprinzip Rz 146: Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Die steuerliche Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds erfolgt daher unmittelbar beim Anteilinhaber (Durchgriff, auch "Transparenzprinzip"). Rz 147: Erträge, die der Investmentfonds aus einzelnen Veranlagungen erzielt (zB Zinsen aus Anleihen) werden den…
…Verluste aus der betroffenen ausländischen Immobilie zu bereinigen, sodass die Steuerfreiheit bereits bei Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge berücksichtigt wird. Ist hingegen die Anrechnungsmethode anzuwenden, sind die Gewinne aus der ausländischen Immobilie in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen und die im Ausland entrichteten Steuern gemäß den allgemeinen steuerlichen…
…Wird die Verlustabdeckung aufwandswirksam bei M verbucht, vermindert sich auch die Innenfinanzierung von M im Jahr 2016 iHv 100.000 €; der steuerliche Buchwert der Beteiligung wird in einem ersten Schritt durch den Zuschuss erhöht und in weiterer Folge sofort durch eine steuerwirksame Teilwertabschreibung abgesenkt…
…des § 131 Abs. 4 Z 1 lit. a und b BAO. Dies ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Buschenschank in steuerlicher Betrachtung kein eigener Betrieb, sondern Teil des Weinbau- oder Obstbaubetriebes sein wird. Der Gesetzgeber hat in § 131 Abs. 4 Z 1 lit. c…
…tatsächliche Übertragung von Vermögen durch die Anteilsinhaber zurückzuführen ist. Dabei ist der steuerliche maßgebende (positive) Wert auf dem Evidenzkonto einzustellen. Wird eine gebundene Rücklage ganz oder teilweise zugunsten des Bilanzgewinnes/verlustes zum Abdecken eines Jahres- oder Bilanzverlustes aufgelöst, ist der entsprechende (maximal der vorhandene geringere…
…dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei den Verlustvorträgen ist zu unterscheiden, ob es sich um Substanzverluste handelt, die für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012 entstanden sind oder Substanzverluste, die ab dem Geschäftsjahr 2013 entstanden sind. Rz 502: Verlustvorträge für…
2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
…der Veranlagung zur Versteuerung von 40 (40% der Substanzgewinne, 4 je Anteil) mit 27,5%. Der steuerliche Buchwert ist je Anteil um 10 zu erhöhen. Da die KESt-Auszahlung aus diesen versteuerten Substanzgewinnen erfolgt, mindert jedoch die Ausschüttung eines bereits versteuerten Ertrages den Buchwert um…
…steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 173. 3.2.2.1.2.3.2. Zinsen Rz 294: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 173. Zu den unterschiedlichen Verlustausgleichsmöglichkeiten…
4.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…sie von wirtschaftlichem Gewicht (vgl. dazu KStR 2013 Rz 68, wonach Gewinne und Verluste aus Tätigkeiten mit Umsätzen unter 2.900 Euro unerheblich sind sowie KStR 2013 Rz 70, wonach im Allgemeinen auf einen längeren überschaubaren Zeitraum abzustellen sein wird), stellt der Betrieb einer oder…
…hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (zB Kindergarten) dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen. Wird…
…stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz 884). Rz 143: Eine unentgeltliche Überlassung einer zuvor hoheitlich genutzten Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine EEG hat keine steuerlichen Auswirkungen. 3.2.1.3.4…
…genommen. | Kaufpreis | 25.000,00 | Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 2.000,00 | Steuerliche Anschaffungskosten | 25.000,00 | Eingespeiste Strommenge | 20.000 kWh | 100% | Davon steuerfrei | 12.500 kWh | 62,5…
…zu erfolgen. Sollte für den privaten Verbrauch und/oder einen betrieblichen Verbrauch zusätzlich auch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, ist dies für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung. Rz 38: Das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist - entsprechend Abschnitt 2.1.1. - nur dann zu verneinen…
…Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X3 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein…