RIS AI
21 Treffer1029 msnur geltende Fassungen
2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…die jeweils vom berufsrechtlich eingeräumten Berechtigungsumfang gedeckt sind. Da es nach dem BiBuG 2014 kein vollumfängliches Vertretungsrecht gibt, steht den Bilanzbuchhaltungsberufen die Verwendung der Funktion "Sonstige Anbringen und Anfragen" nicht zur Verfügung. 3. Vollmachtsbekanntgabe 3.1. Allgemeines Eine Bevollmächtigung wirkt jeweils nur für jenes Verfahren…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 sieht in der Einlage von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft dem Grunde nach einen tauschähnlichen Vorgang, der als Veräußerung des eingelegten Vermögens gegen Anschaffung neuer Anteile oder gegen Werterhöhung bereits bestehender Anteile (bei Fehlen einer Anteilsgewährung…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Person maßgeblich ist, unvollständig ist, diese eine Information enthält, die mit der Behauptung der Person nicht im Einklang steht oder dem meldenden Finanzinstitut sonstige Kontoinformationen vorliegen, die mit der Behauptung der Person nicht im Einklang stehen. Bei einem meldenden Finanzinstitut, das einen Dienstleister in…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG) 12.1. Kontoinhaber (§ 96 GMSG) Rz 81: Der gemeinsame Meldestandard sieht vor, dass ein meldendes Finanzinstitut im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten festzustellen hat, in welchem Staat der Kontoinhaber ansässig ist. Stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass der Kontoinhaber in einem…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…neuer, zusätzlicher oder geänderter Kundeninformationen durch den Kontoinhaber erfordert (§ 79 Z 2 GMSG). Beispiel: Ein Kunde hat bei einem meldenden Finanzinstitut ein Einlagenkonto und möchte darüber hinaus ein Verwahrkonto eröffnen. Hier ist es wahrscheinlich, dass der Kunde aufgrund rechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Anforderungen neue, zusätzliche…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…den Bundesminister für Finanzen, mit Verordnung sonstige Anwendungsfälle zu regeln, die im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften wie die in Z 1 bis 6 des § 87 GMSG beschriebenen Konten aufweisen und bei denen ein geringes Risiko besteht, dass das Konto zur Steuerhinterziehung missbraucht wird. Dadurch soll nach…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…tatsächlichen Geschäftsleitung ist jener Ort, wo für die Durchführung der Geschäftstätigkeit wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Zur Bestimmung des tatsächlichen Ortes der Geschäftsleitung müssen von Kontoinhabern alle maßgeblichen Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden. Ein Rechtsträger kann mehrere Orte der Geschäftsleitung haben, aber er kann nur einen…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Diese beziehen sich auch auf die Bereiche Geheimhaltung und Datenschutz (Sec. II Rz 6 CRS-Kommentar). Werden die erforderlichen Daten von einem Dienstleister oder einem sonstigen Bevollmächtigten eingeholt, muss das meldende Finanzinstitut einen einfachen Zugang zu diesen Daten haben und diese auch einfach übermitteln können…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG) Rz 83: Der Ausdruck "Rechtsträger" im Sinne des gemeinsamen Meldestandards umfasst juristische Personen und alle sonstigen Rechtsgebilde wie beispielsweise Personengesellschaften, Trusts oder Stiftungen mit Ausnahme von natürlichen Personen. Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige Eingaben (jeweils samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 30 Euro. Vorlageanträge und Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 15 Euro. Von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge (samt Beilagen) auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…12 GMSG) überprüfen: 1.die neuesten für dieses Konto erfassten Belege, 2.den neuesten Kontoeröffnungsvertrag beziehungsweise die neuesten Kontoeröffnungsunterlagen, 3.die neuesten vom meldenden Finanzinstitut aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) oder für sonstige aufsichtsrechtliche Zwecke beschafften Unterlagen, 4.derzeit gültige Vollmacht…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…erfassten Unterlagen sowie sonstige Informationen, die das meldende Finanzinstitut im Rahmen der Kontoeröffnung beschafft hat (Sec. IV Rz 22 CRS-Kommentar). Es wird davon ausgegangen, dass ein meldendes Finanzinstitut die Plausibilität der Selbstauskunft bestätigt, wenn ihm nach Prüfung der im Rahmen der Kontoeröffnung erhaltenen Unterlagen…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…so können als Kontosaldo oder -wert beispielsweise die Anschaffungskosten herangezogen werden (FAQ 1 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. I). Der Kontosaldo oder -wert ist ferner durch keine den Kontoinhaber treffenden Verbindlichkeiten oder sonstigen Passivposten zu reduzieren, die im Zusammenhang mit dem Konto stehen (vgl…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…1 GMSG ist jedes meldende Finanzinstitut zur Durchführung des GMSG berechtigtverpflichtet, sämtliche Informationen betreffend bestehende und zukünftige Kontobeziehungen zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto, das durch ein Sparbuch verbrieft ist, wird im Allgemeinen als Einlagenkonto zu werten sein (vgl. Sec…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in Übereinstimmung mit einer persönlichen Investitionsstrategie oder unter Kontrolle oder Einfluss des Versicherungsnehmers, des Kontoinhabers oder des Begünstigten verwaltet werden. 10.8. Barwert (§ 78 GMSG) Rz 68: Eine aufgrund eines an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrages zahlbare Leistung stellt keine sonstige Leistung im Sinne des § 78 Abs…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto führt, ein Postfach oder eine reine Postadresse, ist nicht die Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers, es sei denn…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn, dem meldenden Finanzinstitut ist bekannt oder müsste bekannt sein…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Konkretisierung in Rz 100 davon ausgegangen sein, nur ausgenommene Konten zu führen und deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt haben und/oder bei bestehenden Konten keine Identifizierung der Kontoinhaber im Rahmen der Sorgfaltspflichten des 3. und 4…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im Gegenwert von weniger oder gleich 250.000 US-Dollar aufweist…