RIS AI
5 Treffer434 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dies gilt sowohl für Beilagen, die in Papierform beigelegt werden, als auch für elektronische Beilagen. Rz 383: Insbesondere folgende Schriften stellen in einem Bauverfahren eigenständige Beilagen dar: Lageplan Bauplan (bestehend aus einem Grundriss, einem Aufriss, einem Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aus den Altverträgen) deckt sich damit nicht mit der wirtschaftlichen Realität und das Geschäftsabwicklungsrisiko ist infolge der Funktionsanalyse der Inlandsgesellschaft zuzurechnen. Aus den konzerninternen Verträgen ist weiters zu entnehmen, dass im Zuge der Reorganisation folgende Funktionen auf die ausländische Muttergesellschaft verlagert wurden: Lagerhaltung, Preispolitik/Marktforschung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Feststellungserklärung nach § 43 EStG 1988), namentlich bezeichnet. Für nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) zu erlassende Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) ist § 101 Abs. 4 BAO anwendbar. Danach sind solche schriftlichen Ausfertigungen, die an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (vgl. § 191 Abs. 1 lit. c iVm…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…vertragliche Gestaltung stellt dabei lediglich den Ausgangspunkt einer dafür notwendigen Verrechnungspreisanalyse dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Link). Für die Eintragung müssen die Rechtsträger bzw. deren Organe den rechtlichen Bestand und die rechtlich gültige Bezeichnung nachweisen. In einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften…