…liegt insoweit keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Eine solche würde voraussetzen, dass im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes "ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis" eintritt, was hier jedoch nicht der Fall ist. Der Steuerpflichtige hätte es durch eine dem KFG 1967 entsprechende rechtzeitige…
…erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hatLage ist, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichendie Verfügung (wie, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensinteressen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zuwann, hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…
…6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA erwirkt werden soll. Neben den Angaben zum Steuerpflichtigen hat das Anbringen folgende Unterlagen zu enthalten: die entsprechenden Nachweise über die sachliche Richtigkeit der ausländischen Korrekturen, eine genaue Sachverhaltsdarstellung (inkl. allfälliger Informationen über die Beziehungen zwischen den…
…maßgebenden Willens des Gesetzgebers auch auf die historische Begriffsbedeutung in Deutschland Bedacht zu nehmen ist. Darnach soll durch die Anknüpfung der beschränkten Steuerpflicht an das Unterhalten eines ständigen Vertreters erreicht werden, dass ausländische Unternehmen auch ohne Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte mit im Inland erzielten Gewinnen…
…ist somit dem Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der gemeine Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenüberzustellen und es kommt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Es erfolgt somit automatisch eine "Abgrenzung" von steuerneutralen/steuerpflichtigen Wertveränderungen, somit auch im Hinblick auf bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen internationalen Schachtelbeteiligungen…
…sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte, einen persönlichen und einen sachlichen. 2.2.1. Persönlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 56: Gemäß § 61 Abs. 1 BAO ist das Finanzamt für Großbetriebe…
…ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Anbringen sind im gegebenen Zusammenhang vor allem die Steuererklärungen, in denen die steuerpflichtigen Gewinne unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne des § 6 Z 6 EStG 1988 und Art. 9 OECD-MA auszuweisen sind…
…dem 1. Juli 2021 erfasst, wenn der maßgebliche Rechtsvorgang (z.B. die Lieferung) nach dem 1. Juli 2021 erfolgt. Rz 133: Erfolgt der steuerpflichtige Vorgang (z.B. die Lieferung) vor dem 1. Juli 2021 (Tag des Inkrafttretens) ist eine Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z…
…nicht, dass der Steuerpflichtige sämtliche sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung aufnimmt. 3.1.1.6.4. Antrag auf Besteuerung von Einkünften aus Investmentfonds zum "normalen" Einkommensteuertarif - Regelbesteuerungsoption gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 Rz 257: Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, sämtliche zum besonderen Steuersatz gemäß …
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…von Steuerdaten vor, ist für diese Ausschüttung wiederum der in der Ausschüttungsmeldung unter Punkt 4 (4. Steuerpflichtige Einkünfte) für Privatanleger (PA) als steuerpflichtige Einkünfte angeführte Betrag um den unter Punkt 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) für Privatanleger angeführten Betrag zu kürzen. Das Ergebnis…
…Euro 31.12.X1: 35 Euro, 31.12.X2: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.X3 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 20X1 und 20X2 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In der Einkommensteuererklärung sind die Ausschüttungen unter…
…davon dar, ob der Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt. Zur Steuerbefreiung siehe sogleich unten Rz 14 f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Sämtliche Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage (inkl. allfälliger…
…ist nach § 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Bei Volleinspeisung sind daher sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig. Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf die Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser…
…der Rest (4.000 kWh) wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sämtliche Einkünfte aus der Einspeisung sind steuerfrei. b) B hat bereits auf seinem Eigenheim in Niederösterreich eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp installiert. Nun rüstet er auch sein Ferienhaus in Salzburg mit einer weiteren Photovoltaikanlage mit…
…Abs. 1 LVO zu beurteilen ist, ist nach § 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht…
…der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen auf Fondsebene beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen dar. Rz 159: Soweit keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, gelten mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 sämtliche Erträge aus der Überlassung von Kapital iSd …
…Aufgrund dieser Ausschüttungsfiktion bilden die als ausgeschüttet geltenden Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge) beim Anteilinhaber ebenfalls steuerpflichtige Einnahmen. Rz 168: Nach § 186 Abs. 5 Z 2 InvFG 2011 gelten auch sämtliche Erträge aus anderen Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) mit…
…laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt die steuerliche Erfassung…
…31.12.2014: 35 Euro, 31.12.2015: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.2016 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 2014 und 2015 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E1kv sind die…