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10 Treffer425 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, welche nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, wobei es diesbezüglich auf die…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. VwGH vom 24.1.1996, 95/13/0150…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die das Kraftfahrzeug lenkt, sondern auch eine juristische Person angesehen werden, die über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt gleich einem Halter im Sinne des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes ausübt (stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen (vgl. VwGH 27.01.201016…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Ortes des Endverbrauchs eines Kraftfahrzeuges (und damit des innergemeinschaftlichen Erwerbs) hat nach umfassender Abwägung aller objektiven tatsächlichen Umstände zu erfolgen. Hierfür ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Kriterien beziehungsweise Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges, das Land der Registrierung (Zulassung…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Personengesellschaft Betriebsausgabe. Er könnte auch bloßer Darlehensgeber oder weisungsgebundener Dienstnehmer sein. Dies ist anhand der tatsächlichen Verhältnisse und der Rechts- und Vertragsgestaltung zu beurteilen (EStR 2000 Rz 5804). Bei internationalen Sachverhalten ist eine Klärung dieser Fragen zunächst nach innerstaatlichem Recht herbeizuführen, bevor die Auswirkungen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Stiftung A, die mit 60% ausreichend direkt an der GmbH A beteiligt ist, ist daher oberster Rechtsträger. Im Meldeformular ist im Verhältnis zur Stiftung als oberstem Rechtsträger "Kontrolle" auszuwählen. Person 1 ist direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Liegt der Sitz der Stiftung A im Inland, dann muss…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Eine strikte prozentuelle Aufteilung zwischen Privatnutzung und Dienstnutzung ist grundsätzlich nicht entscheidend. Es ist vielmehr aus der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse zu entscheiden, wer der Verwender des Kraftfahrzeuges ist. Beispiel 1: Ein ausländischer Dienstgeber stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…7 Z 18 idF vor 2010). Hierbei ist Z 1.51 ff OECD-VPL anwendbar (AOA Report 2008 Z I/89). Bei dieser Funktionsermittlung sind die von den Unternehmensmitarbeitern persönlich ausgeübten wesentlichen Funktionen maßgebend ("significant people functions"; AOA Report 2008 Z I/91, EAS 3209)…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…Suspendierung sind folgende Bestimmungen betroffen: Dividenden (Art. 10) Zinsen (Art. 11) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich (Art. 1) Unter das Abkommen fallende Steuern (Art. 2) Allgemeine Begriffsbestimmungen (Art. 3) Ansässige Person (Art…